Enteignung
Von Hans Schwenke 23. November 2000
Recht und billig

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffen die Entschädigung in der SBZ/DDR Enteigneter vom 22 November 2000.

Wie oft hat man schon gehört, es sei recht und billig, dieses oder jenes zu fordern. Zumeist mit dem Hinweis, dass dem einen verweigert, was dem anderen zugebilligt wird. Die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVG) haben dieser Redewendung eine neue Deutung gegeben. Recht ist, was dem Staat billig ist.

Die Karlsruher Richter haben die Klage von in der SBZ/DDR Enteigneten auf wertgerechte Entschädigung für das ihnen geraubte Eigentum abgewiesen. Dem Fiskus, so heißt es, seien dadurch 20 Milliarden DM Entschädigung erspart geblieben. In Wahrheit ist es viel schlimmer. Der Bundesrepublik sind mit der Wiedervereinigung Milliardenwerte in der SBZ/DDR enteigneten Vermögens zugefallen. Darunter die so genannten Mauergrundstücke in Berlin. Diese Liegenschaften werden seit 1991 vom Bundesvermögensamt verwaltet, das dem jeweiligen Finanzminister unterstellt ist. Der lässt seither das eine oder andere ihm gar nicht gehörende Grundstück zum jeweiligen Verkehrswert verkaufen. Im Zivilrecht nennt man solches Hehlerei Wenn's von Staats wegen geschieht, dann ist es offenbar recht getan. So jedenfalls scheinen es die obersten deutschen Richter zu sehen und verweigern den Beraubten sowohl die Rückgabe des geraubten Gutes als auch die ersatzweise Entschädigung zum Verkehrswert.

Erste Anmerkung; Oberste Richter beugen das Recht

Die Begründung der Karlsruher Richter lässt aufhorchen. Zum erlittenen Unrecht gehörten nicht nur die Enteignungen, sondern auch die Einbußen an Freiheit, Gesundheit oder bei der Karriere, die vergleichsweise gering entschädigt würden. Also Unrecht sei es schon gewesen, was da in der SBZ/DDR geschah. Nur sehen die Karlsruher Richter es nicht als ihres Amtes an, dem Recht wieder zur Geltung zu verhelfen Das ist ja nun wirklich bemerkenswert. Und dass die Fortschreibung des DDR-Unrechts mit dem Hinweis darauf erfolgt, dass ja auch anderen Betroffenen dieses Unrechts kein Recht widerfahren sei, zeugt von einer Rechtsauffassung, die diesen Namen nun wirklich nicht verdient und durch die sich derlei Verfechter des Rechts selbst außerhalb des Rechts stellen.

Die vier nicht der SPD angehörenden Verfassungsrichter wollten ihren vier SPD-Kollegen eine Brücke bauen und schlugen ihnen vor, den Eigentümern wenigstens 50 Prozent des Verkehrswertes von 1990 als Entschädigung zu zahlen (der heutige Verkaufserlös des Finanzministers liegt vielfach weit darüber). Doch die vier sozialdemokratischen Richter wollten sich nicht einmal darauf einlassen, und so bleibt die Regelung von 1994 bestehen, der zufolge den Beraubten nur 20 bis 30 Prozent des Verkehrswertes von 1990 als Entschädigung gezahlt wird.

Zweite Anmerkung: Verfassungsrichter stellen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in Frage

Das gleiche Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 1999 den Privilegierten des SED-Staats Bestandsschutz für ihre Privilegien bescheinigt und die Bundesregierung


aufgefordert, die in der DDR Privilegierten in der Altersversorgung wieder in ihre Privilegien einzusetzen. Da spielten Milliarden, die das nebst Nachzahlungen kosten wird, keine Rolle. Merkwürdig Oder nicht? Mir erscheinen die roten Roben der Karlsruher Richter auf einmal in einem ganz neuen Licht Rot ist eben nicht nur eine Farbe.

Ein Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main beklagte sich dieser Tage bei mir, dass ich behauptet habe, die unzureichenden Entschädigungen für die Verfolgten des Kommunismus stellten den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in Frage. Das hatte ich zwar nicht behauptet, sondern vor allem auf die Annäherung der politischen Klasse der Bundesrepublik (einen Begriff, dem er auch nicht folgen wollte) an die Kommunisten und Postkommunisten, wie sie sich am Volkstrauertag zeigte, an dem kein Wort des Gedenkens an die Toten an der Mauer oder des 17 Juni oder der erst vergewaltigten und dann im fernen Sibirien umgekommenen Frauen und Mädchen fiel, oder wie sie sich während der Demonstration am 9 November unter Roten Fahnen mit nunmehr grünen Luftballons und im undifferenzierten Kampf „gegen Rechts" im Zeichen eines verlogenen Antifaschismus zeigte, der uns den „antifaschistischen Schutzwall" und die Toten an der Mauer bescherte. Wenn ich mir aber die Urteile der obersten Richter in ihren roten Roben ansehe, dann stellt sich mir der Zusammenhang zwischen verweigerten Entschädigungsleistungen für die Verfolgten und Opfer sozialistischer Willkür und der Gefährdung des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats unmittelbar her. Die Richter in den roten Roben hüten nicht die Verfasstheit der Bundesrepublik als eines freiheitlich demokratischen Rechsstaats, sondern sie stellen sie zur Disposition. Mir ist bange um Deutschland.

Berlin, den 23. November 2000

Hans Schwenke e-Mail schwenke-berlin@t-online de

 

 

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