Gerhard Heeren
Enteignung
Von Vollrath Thurow
DIE STRAFJURISTISCHE PRIVILEGIERUNG STAATSVERSTÄRKTER KRIMINALITÄT (Buchtitel Prof. Wolfgang Naucke)

Diese Überschrift ist ein Buchtitel von Prof. Wolfgang Naucke. Dieses Buch bespricht die Problematik unseres Rechtstaates.

Alle Zahlenangaben beruhen auf dem Stand 13.08.98 und haben sich in den zurückliegenden Jahren durch weitere Ansprüche erhöht.

Vermeintliche Klärung: Eigentumsfragen sind auch durch Bundesamt stark in Zweifel gezogen! Zur besseren Einführung in die Größenordnung Zahlen zum Gesamtkomplex. Letzte Zahlen 1,784 MIO berechtigte Ansprüche, davon wurden 386.165 positiv entschieden. 121 Tausend Wiederspruchsverfahren insgesamt, am 30.März sind noch 30.000 anhängig.

Und von 36.000 Verwaltungsgerichtsverfahren sind ebenfalls noch 15.000 noch nicht erledigt.

Zu 765.040 Ansprüchen wurden Ablehnungen ausgesprochen. Die daran anschließenden Verfahren stellen einen neuen Berg von Arbeit in Zukunft dar.

Erst 115.406 Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche sind bis 31.März bei allen Ämtern registriert, davon 39.000 für Grundvermögen und etwa 23.400 für Unternehmen. Erwartet werden noch ca. 700.000 Anträge.
Diese Verfahren verursachen durch die Komplexität der grundsätzlichen Rechtsfragen besonders ausgedehnte gerichtliche Behandlung.

Die Entschädigungsleistungen werden mit etwa 12,6 Mrd. veranschlagt. Leistungen an Berechtigte die, auf Grund der Unmöglichkeit der Rückgabe, bar entschädigt werden sollen. Der dafür eingerichteten Fond wird ab 2004 Leistungen ausreichen. Diese stellen jedoch nur einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes dar und entsprechen in keiner Weise dem derzeitigen Wert.

Es gibt Bemühungen seitens der Regierung Erleichterungen in allen Bereichen zu schaffen, diese sind jedoch nur Stückwerk, da die eigentliche Frage nach der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Bewältigung der Fragen dadurch nicht beantwortet wird.

Keine weitere Vertiefung der Probleme zu den Zahlen, weil von der Grundsatzfrage, ein richtiger Denkansatz: Rückgabe vor Entschädigung - ja oder nein - Rückgabe als richtig anerkannt ist.

Ausgangslage: Die DDR als Unrechtsstaat hat fremdes Vermögen verwaltet - enteignet - und als rechtmäßiger Eigentümer gehandelt.

Immobilien und Betriebe wurden aufgegeben von Menschen, die nicht noch einmal in einer Diktatur leben wollten, die, wie die Westberliner ausgesperrt wurden (Pfingsten 52) oder aus sonstigen Gründen gezwungen waren, die DDR zu verlassen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die "Aktion Rose" an der Ostsee 1952. Ein besonderes Kapitel der Kriminalität des Arbeiter- und Bauernstaates gegenüber seinen Bürgern. Alle Betriebe in noch privater Hand wurden enteignet. Handwerk - Gewerbe und Beherbergungsunternehmen waren betroffen.

Wie verhält sich nun unser Staat nach der Vereinigung zu der Frage des Eigentums? Er macht es sich leicht, indem er nach den Unrechtsgesetzen der DDR vorgeht. Durch den Vereinigungsvertrag ist geregelt, daß alle Verträge - Vereinbarungen und Absprachen unter ein Moratorium gestellt wurden. Der Bestandsschutz für die Nutzer gilt weiter fort. Die Bodenreform - die Enteignungen - die staatlichen Verwaltungen waren damit zunächst festgeschrieben. In den nun folgenden Gesetzesänderungen (BRD) zum Sachen- und Schuldrecht wurde angestrebt, wo, auch politisch nicht anders möglich, die Positionen der Nutzer, besser gesagt der Nutznießer der DDR-Gesetze, berührt wurden, diese in eine besondere Vorteilsposition gebracht wurden. Die Eigentümer von "Datschengrundstücken" z.B. lebten ja in der berechtigten Hoffnung nun wieder selbst das tun zu können, was ihnen über Jahrzehnte hinweg verweigert war. Nämlich sich dort zu erholen, wofür sie einst hart gearbeitet hatten. Aber weit gefehlt, denn dort darf sich weiter erholen, wer durch Übernahme aus der Hand der zuständigen Verwaltung ein intaktes Anwesen vorfand. Eingerichtet mit dem, was der Eigentümer hinterlassen hatte. Ohne einen Pfennig zu bezahlen. Wenn auch vereinzelt von den Nutzem behauptet wird, sie hätten eine verwahrloste Sache vorgefunden, so mag dies in Einzelfällen richtig sein, wirft aber die Frage auf, wer hat denn diesen Zustand herbeigeführt? Einmal war es die Tatsache, daß das Grundstück der Verwahrlosung anheim gegeben wurde, zum anderen, wurde das Bauwerk ausgeplündert, weil es Objekte der Begierde enthielt, z.B. Sanitäreinrichtungen - etc, die in der DDR zu der Zeit nur sehr schwer oder gar nicht zu bekommen waren. Auch die Frage, wer bekam ein Westgrundstück zur Nutzung, muß beantwortet werden.
Wer die inneren Strukturen der "Organe der DDR" in Erinnerung hat und berücksichtigt, kann diese Frage selbst beantworten Es war immer der Zweite Sekretär der SED-Kreisleitung mit der Wahrnehmung der "Verwaltungsvorgänge" und aller damit verbundenen Maßnahmen bindend beauftragt. Eine ideale Position für die "klassenlose" Vetternwirtschaft. Der zusätzliche Effekt war, daß die Vergabe gesteuert werden konnte. Wer berücksichtigt wurde, auch diese Frage können Sie sich selbst beantworten.
Der Maurer aus Weißensee oder Friedrichshain mit seiner Familie konnte von Glück sagen, wenn er eine Laube auf einem Großareal errichten konnte, das durch eine LPG - den FDGB oder eine andere Einrichtung, bewirtschaftet wurde. Wiederum auf einem Westgrundstuck. Aus der Bodenreform oder anderen Enteignungen wurden Flächenareale zur Aufsiedelung herangezogen und den Werktätigen zur Nutzung überlassen.
Damit komme ich zu einer anderen wichtigen Frage. Wie sahen denn die Verträge aus, die vergeben wurden? Sie wurden auf Lebenszeit der Pächter geschlossen und waren nur durch richterlichen Beschluß aufzuheben, wenn das Interesse des Staates es erforderte. Das konnte natürlich vieles sein. In mir bekannten Einzelfallen wurden Verträge aufgekündigt, um besonders Begünstigten wie Intelligenzlern -Staatstragenden - künstlerisch Schaffenden, eine angemessene Versorgung angedeihen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird es auch erklärlich, daß der Eigentümer heute keine Chance hat, Unredlichkeit zu beweisen. Die Akten hierzu sind unergiebig, weil es in den meisten Fällen keine Akten gibt. Denn wenn keine Unterlagen vorhanden sind, gibt es keinen rechtlich verwertbaren Ansatzpunkt. Die Beteiligten von damals wissen natürlich von nichts. So, wie Personalunterlagen "bereinigt" wurden, so auch Grundstücksunterlagen. Unter Genossen war eine Absprache ja durchaus ausreichend. Die Beweislast liegt bei dem Eigentümer und damit ist er machtlos, wenn es um seine berechtigten Interessen geht.
Der Eigentümer im kapitalistischen Ausland und der politisch selbständigen Einheit Westberlin bekam von alldem nichts mit. Eine geheime Dienstanweisung verbot jegliche Information an die Eigentümer. Besonders hervorheben möchte ich die Tatsache, daß die "Alteigentümer", für mich ein falsches Wort, denn es suggeriert, daß "Neueigentümer" da sind, nie die Forderung erhoben haben "Jetzt runter von meinem Grundstuck, denn ich will wieder rauf". In einigen Köpfen mag so gedacht worden sein. Die Nutzerverbände der neuen Länder haben dahingehend polemisiert, um ihre Forderungen zu verstärken und die Behauptung zu begründen, daß die Eigentümer "Vertreiber und Spekulanten" seien.

Die Parlamentarier aus den neuen Ländern haben mit diesen Unterstellungen erfolgreich dafür gesorgt, daß erst im Jahre 2015 Schluß ist mit der erneuten Aussperrung dar Eigentümer. Aber wehe, wenn ich auf das Ende sehe:
1. 2015 darf ich dem Nutzer das aufstehende Bauwerk abkaufen, selbst wenn ich es selbst errichtet habe. Wenn für ein von ihm errichtetes Bauwerk - gleich wie man es bewertet - auch in der DDR als nicht genehmigt galt oder nicht den Bauanforderungen entspricht, so winkt der Bestandsschütz aus der Ferne. Wie er es damals geschafft hat, mit seinem Handeln durchzukommen steht auf einem ganz anderen Blatt.
2. Eine vorzeitige Aufkündigung des Vertrages ist nur durch überhöhte Ableistung zu erreichen, wenn überhaupt. Abstrakte Forderungen sind bekannt. Und das ist es, wenn ich sage, der Gesetzgeber hat eine versteckte Enteignung herbeigeführt. Denn allein die Erhebung der Pacht durch den Eigentümer, ist kein Indiz für die vollständige Rückgabe. Die freie Verfügung ist der Punkt, der bindend ist für die Verwirklichung des Artikels 14 des GGes. Die soziale Verpflichtung des Eigentums ist sicher richtig. Doch die Durchführung der neuen Gesetze geht über den Sinn dessen hinaus, was das GG meint. Hier hat der Gesetzgeber versagt, denn die einseitige Bevorzugung einer Vertragspartei entspricht nicht dem Artikel 3 GG. Der besagt:

"Alte Bürger sind gleich" Der Gleichheitsgrundsatz wurde ausgehebelt und der Staat ist seiner Sozialpflicht nicht nachgekommen
3. Alle Versuche, nicht nur für die Eigentümer in ihrer Benachteiligung Heilung zu schaffen, sondern auch die unterschiedlichen Grundlagen der Gesetze dem Bundesrecht anzugleichen, sind nicht verwirklicht worden. Nun werden Sie fragen: warum denn nicht? Aus rein politischem Kalkül heraus, ist die Antwort:
Nach der vollzogenen Vereinigung, war die Regierung darauf aus, so viele Wähler wie möglich in den neuen Ländern zu gewinnen. Das war nur mögliche wenn das Meiste in den Eigentumsfragen so blieb, wie es war. Man glaubte, die Wähler würden das honorieren. Es kam anders. Wir wissen, daß die Erwartungen der Koalition nur bei der ersten Wahl halbwegs erfüllt wurden. Dieser Sachverhalt hat nichts mit dem demokratischen Empfinden der Bürger in den neuen Ländern zu tun, sondern mit der jetzt greifenden Überzeugung.
"Also war doch nicht alles so verkehrt, was Die damals gemacht haben". Die weitgehende Übernahme der Regelungen der DDR in die Bundesgesetzgebung, hat bewirkt, daß eine Knebelung der garantierten Rechte nach Artikel 14 GG stattfand. Warum das so praktiziert wurde, dazu komme ich jetzt.
4. Um die Intentionen der Bundesregierung zu verstehen und damit die innere Haltung, der Verhandelnden, braucht man nur auf die Worte des Bundeskanzlers zurückzugreifen, der in seinem Buch "Ich wollte Deutschlands Einheit", folgende Aussage macht: "Wir wollten die Schulden der DDR mit dem Volkseigentum bezahlen".
Volkseigentum war einst Privateigentum und wurde, auch nach dem Verständnis der Bundesregierungen der Nachkriegszeit, immer als Raubgut einer Diktatur bezeichnet. Und in der Tat, es handelt sich um den größten Raubzug der Neuzeit. Denn von den braunen Verbrechern Geraubtes wurde einbehalten und ging damit in die Konkursmasse Volkseigentum ein?
5. War das die geistig moralische Wende, die Kanzler Kohl proklamiert hat?
Ich will die Beantwortung dieser Frage offen lassen. Eins steht aber fest, wer so leichtfertig mit den Werten des Grundgesetzes und des Rechtes umgeht, darf sich nicht wundem, wenn ihm die freie Gestaltung zu seinem politischen Nutzen vorgehalten wird. Vergleichbares gibt es nicht. Wo ist die Wahrhaftigkeit geblieben, die wir als Bürger dieses Staates von unseren Auftragnehmern, den Gewählten nämlich, erwarten Sie ist auf der Strecke geblichen. Die Demokratie ist in diesem besonderen Bereich zu einem Zerrbild gemacht worden. Der Eid der Regierenden bei Amtsantritt lautet u a.. "Schaden abzuwenden und Nutzen zu mehren". Die Leichtfertigkeit, wie mit diesem Eid auf unsere Verfassung umgegangen wird, spricht für sich selbst.
Denn: Moral und Vernunft sind die beiden Schwestern der Wahrhaftigkeit. Das fordern die Betroffenen der Eigentumsfragen ein, wenn sie verlangen, daß die Auswirkungen der Diktatur nicht als Bundesrecht weiterbestehen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Opfer des Widerstandes gegen die andere Diktatur in Deutschland besonders hervorheben, denn Sie werden in einem unerträglichen Maße geschädigt und, erlauben Sie mir die sehr scharfe Wortwahl, gewissermaßen verhöhnt. Diese Menschen haben der ganzen Welt durch ihre moralische Kraft bewiesen, daß nicht nur Nazis in diesem Land lebten. Von den Nazis enteignet - entehrt - brutal hingerichtet, haben die Familien erleben müssen, nicht als Kämpfer gegen den Faschismus anerkannt zu werden.
Nein im Gegenteil. Sie wurden als Junker und Kapitalisten bezeichnet und von allem "befreit", was ihnen seit Generationen gehörte. Eine Rückgabe hat die Bundesregierung verweigert, denn hier ging es wieder um "Volkseigentum". Sie verscherbelt die Besitztümer, um die Mißwirtschaft der Regierenden der Arbeiter- und Bauermacht, zu bezahlen. Auch das ist eine besondere deutsche Eigenart. In keinem anderen Land wäre derartiges möglich. Und so stehen wir auch im Ansehen unserer Nachbarn. Für uns, die wir mit den Problemen behaftet sind, stellt sich die Frage: wie stehen wir Deutschen dazu? Es ist immer noch so, daß jeder nach seiner Handlungsweise beurteilt wird. Auch die Antwort auf die Frage, wie beurteile ich unsere Regierung, muß ich Ihnen ganz allein überlassen.

Lassen Sie mich zum Schluß kommen.

Das, was ich hier offengelegt habe, ist lediglich der geringere Teil der Problematik, jedoch der wesentliche Teil. Jetzt verstehen Sie sicher die Fragestellung besser: Eigentumsfragen - gelöst oder nicht? Keineswegs kann von einer gelösten Frage die Rede sein, denn gerade durch die Art, in der die Lösung angepackt wurde, ist nicht geeignet, die Probleme zu lösen, nein, neue Probleme sind entstanden.
Aus den Familien der Betroffenen wird an die folgende Generationen weitergereicht, was staatlich gefördertes Unrecht geschaffen hat.

Mit dem Titel dieses Berichtes „Die strafjuristische Privilegierung staatsverstärkender Kriminalität“, analysiert Prof. Wolfgang Naucke in seinem Buch das Vorgehen der Regierung Kohl. Der Staatsrechtswissenschaftler kommt zu dem Schluß. So wird aus Unrecht – Recht! Vertieft damit meine eigenen Ausführungen.

Wer glaubt denn alten Ernstes, daß die Betroffenen und deren Angehörige, dieser Regierung noch trauen und wiederwählen? Jeder für sich sollte seine eigene Hochrechnung machen, um zu beurteilen, wie viele Stimmen den Koalitionsparteien verlorengegangen sind. Erst wenn die Überzeugung greift. daß Regierende nicht nach Beliebigkeit Macht ausüben, kommen sich die Menschen aus Ost und West näher. Glaube ja keiner, daß in der Diktatur die Kritikfähigkeit des Einzelnen verlorengegangen ist!

Abschließend habe ich eine Bitte an Sie. Tragen Sie dazu bei, daß endlich Politik für die Menschen gemacht wird, die erneut entrechtet worden sind. Daß ein Land wie das Unsere nicht über Generationen hinweg, innerlich uneins bleibt.

Unterstützen Sie diejenigen, die für ein wirklich geeintes Deutschland kämpfen.

Besonderer Hinweis: Es gibt immer noch Politiker, die uns mit der Analyse zustimmen und dafür eintreten, daß die moralisch-geistige Wende herbeigeführt wird. Mit einem gesonderten Eintrag ins Internet - "Forum- Staatshehlerei" mit dem Titel Unterstützung finden Sie eine Vorformulierung, die Sie sinngemäß benutzen können.

Hierfür meine Anschrift
Vollrath Thurow
Senftenberger Ring 73
13435 Berlin
Tel./Fax: 030 403 31 75
Mobil: 0177 16 77 03


 

 

Datum   siehe auch: Verweise
  AUFRUF ZUM GEMEINSAMEN WIDERSTAND  
Buchtip Die strafjuristische Privilegierung staatsverstärkter Kriminalität  
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