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Von Fritz Wilhelms

Anmerkung zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22 .11.2000 zum Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz

- 1 BvR 2307/94, 1120/95, 1405/95, 2460/95-

Der Ausgang des Verfahrens vor dem höchsten deutschen Gericht enttäuscht nicht nur die Opfer stalinistischer Verfolgung in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ), sondern auch alle Mitbürger, die hierin eine kaum noch nachholbare Möglichkeit erblickt haben, nicht nur Gerechtigkeit walten zu lassen, vielmehr auch unter Korrektur eines historischen Fehlers bei dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik heimatverbundenen Menschen die lange herbeigesehnte Gelegenheit zu verschaffen, einen seiner Wirkung nicht zu unterschätzenden nachhaltigen Beitrag zu dem dringend benötigten Wiederaufbau von wirtschaftlich rückständigen Gebieten zu leisten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält also im Anschluss an seine früher ergangenen Entscheidungen, dem Urteil vom 23.4 .1991 und dem Beschluß vom 18.4.1996 daran fest, das Ergebnis der sog . demokratischen Bodenreform aus dem Jahre 1945 müsse grundsätzlich hingenommen werden. Wenn sich das Gericht nun in seinem jüngsten Urteil mit den ihm seit langem bekannten Einwendungen gegen seine bisherige Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht einmal andeutungsweise auseinandersetzt, so leistet es keinen überzeugenden Beitrag zum Rechtsfrieden. Angesichts der nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen und der Stellungnahmen insbesondere des früheren Vorsitzenden des Obersten Sowjets der UdSSR, Michail Gorbatschow, ist es unverständlich, dass das Gericht auch dabei bleibt, die Sowjetunion habe die Fordderungen gestellt,

    siehe auch Kapitel :  
  - 1 BvR 2307/94, 1120/95, 1405/95, 2460/95- Einleitung  
  1. Unwirksamkeit der Konfiskationen zur Bodenreform  
  2. Keine wirksame Übernahme der Konfiskation in das Recht der DDR  
  3 . Rechtliche Behandlung von Bodenreformgrundstücken in der DDR  
  4. Rechtliche Entwicklung des Privateigentums in der DDR  
  5 Gemeinsame Erklärung vom 15.6.1990  
  6. Einigungsvertrag  
  7. Ergebnis  
Datum   siehe auch: Verweise
  Einigungsvertrag  
  Gemeinsame Erklärung vom 15.6.1990  
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