Presse
BARoV, Pressemitteilung Nr. 03/04 17. Februar 2004
neue Aufgaben und Zuständigkeiten

Mitteilungen des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

Nach dem Inkrafttreten des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes am 17.12.2003 (BGBl. I S. 2471 ff.) hat das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) neue Aufgaben und Zuständigkeiten erhalten. Die Neuregelung wirkt sich u.a. auf die Zuständigkeit für die Erteilung von Negativattesten aus. Anträge auf Erteilung eines Negativattestes sind beim – für die Entscheidung über die Ansprüche der NS-Verfolgten zuständigen – BARoV zu stellen, wenn der Verfügungsberechtigte über einen Vermögenswert (z. B. Grundstück, Flurstück) und/oder ein Unternehmen zu verfügen beabsichtigt. Daneben besteht unverändert die Zuständigkeit der Ämter und Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen zur Erstellung von Negativattesten.


Aufgrund der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin nach § 8 Satz 2 der Grundstücksverkehrsordnung auf das BARoV (Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung - GrundVZÜV) hat das Bundesamt die Zuständigkeit für die Erteilung von GVO-Genehmigungen, die bisher bei dem Oberfinanzpräsidenten der OFD Berlin lag, übertragen erhalten. Dies betrifft die Fallgestaltungen, in denen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) oder eines ihrer Unternehmen über das betreffende Grundstück verfügungsbefugt sind.


Dem BARoV obliegt darüber hinaus seit dem 01.01.2004 die Entscheidung über Anträge auf Vermögenszuordnung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOZÜV BGBl. I Nr. 61). Vermögenszuordnungsbescheide erteilen die Vermögenszuordnungsstellen des Bundesamtes in Chemnitz, Cottbus und Rostock. Bis zum 31.12.2003 wurden diese Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen Berlin, Chemnitz, Cottbus, Erfurt, Magdeburg und Rostock getroffen.

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen.