Presse
BARoV, Pressemitteilung Nr. 07/03 17. Dezember 2003
Neue Regelungen im Bereich der offenen Vermögensfragen

Am 17. Dezember 2003 ist das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten.
Eine wesentliche Änderung dieses Gesetzes ist die Verlagerung der Zuständigkeit für das NS-Verfolgten­ver­mögen.
Entschieden bisher die neuen Länder und Berlin über diese Ansprüche, ist für diese Aufgabe ab dem 1. Januar 2004 das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) zuständig.
Es wurde nunmehr auch die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche für NS-Verfolgtenvermögen von der Oberfinanzdirektion Berlin auf das BARoV übertragen.

Ziel ist es, eine einheitliche und zügige Abarbeitung dieser Verfahren bis zum Jahr 2010 zu erreichen. Durch die Übertragung einzelner Aufgaben aus dem Bereich der „offenen Vermögensfragen“ von den Ländern auf den Bund werden in den betroffenen Ländern Kapazitäten frei, die für eine beschleunigte Abarbeitung der verbliebenen Aufgaben bei den offenen Vermögensfragen genutzt werden sollen.

Darüber hinaus werden ab dem 1.Januar 2004 die Entschädigungsansprüche für Vermögensverluste zwischen 1945 und 1990 nicht mehr wie bisher durch Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds, sondern durch Barauszahlungen erfüllt.
Sämtliche Entschädigungsansprüche – auch die entsprechenden Ansprüche von NS-Verfolgten - werden ab dem 1. Januar 2004 mit 6 % p.a. verzinst.

Im Weiteren enthält das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz eine gesetzliche Regelungen für die von der DDR nicht erfüllten Entschädigungsansprüche. Das Problem der „sog. steckengebliebenen Entschädigungen“ war lange Zeit umstritten. Nunmehr können diejenigen, denen bereits zu DDR-Zeiten aufgrund der Bestimmungen der DDR ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung für ihren Vermögensverlust zustand, dieser aber nicht festgesetzt oder nicht ausgezahlt wurde, mit einem entsprechendem finanziellen Ausgleich rechnen. Soweit noch keine Anträge hierzu gestellt wurden oder Anträge nach dem Vermögensgesetz abgelehnt wurden, sind diese bis zum 16. Juni 2004 an die zuständigen Ämter und Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen zu richten.


www.barov.bund.de

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen.