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Am 17. Dezember 2003 ist das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz
in Kraft getreten.
Eine wesentliche Änderung dieses Gesetzes ist die Verlagerung der
Zuständigkeit für das NS-Verfolgtenvermögen.
Entschieden bisher die neuen Länder und Berlin über diese
Ansprüche, ist für diese Aufgabe ab dem 1. Januar 2004 das
Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) zuständig.
Es wurde nunmehr auch die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche
für NS-Verfolgtenvermögen von der Oberfinanzdirektion Berlin
auf das BARoV übertragen.
Ziel ist es, eine einheitliche und zügige Abarbeitung dieser Verfahren
bis zum Jahr 2010 zu erreichen. Durch die Übertragung einzelner
Aufgaben aus dem Bereich der offenen Vermögensfragen
von den Ländern auf den Bund werden in den betroffenen Ländern
Kapazitäten frei, die für eine beschleunigte Abarbeitung der
verbliebenen Aufgaben bei den offenen Vermögensfragen genutzt werden
sollen.
Darüber hinaus werden ab dem 1.Januar 2004 die Entschädigungsansprüche
für Vermögensverluste zwischen 1945 und 1990 nicht mehr wie
bisher durch Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds,
sondern durch Barauszahlungen erfüllt.
Sämtliche Entschädigungsansprüche auch die entsprechenden
Ansprüche von NS-Verfolgten - werden ab dem 1. Januar 2004 mit
6 % p.a. verzinst.
Im Weiteren enthält das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz
eine gesetzliche Regelungen für die von der DDR nicht erfüllten
Entschädigungsansprüche. Das Problem der sog. steckengebliebenen
Entschädigungen war lange Zeit umstritten. Nunmehr können
diejenigen, denen bereits zu DDR-Zeiten aufgrund der Bestimmungen der
DDR ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung für ihren
Vermögensverlust zustand, dieser aber nicht festgesetzt oder nicht
ausgezahlt wurde, mit einem entsprechendem finanziellen Ausgleich rechnen.
Soweit noch keine Anträge hierzu gestellt wurden oder Anträge
nach dem Vermögensgesetz abgelehnt wurden, sind diese bis zum 16.
Juni 2004 an die zuständigen Ämter und Landesämter zur
Regelung offener Vermögensfragen zu richten.
www.barov.bund.de
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