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Nur um jeweils einen halben Prozentpunkt erhöhte sich die Erledigungsquote
bei Anträgen auf Rückübertragung in den letzten Quartalen.
Dies zeigt die letzte Quartalsstatistik des Bundesamtes zur Regelung
offener Vermögensfragen (BARoV) zum 31.12.2000. Die Quote im Entschädigungsbereich
nahm zwar um 3,3% zu, allerdings sind erst 103.600 Entschädigungsansprüche,
ein Fünftel der geschätzten Zahl, in den Ämtern überhaupt
registriert. "Das ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes
und sechs Jahre nach Erlass des Entschädigungsgesetzes unbefriedigend",
so der Präsident des BARoV, Horst-Dieter Kittke.
Worin ist der Tempoverlust der Entscheidungen begründet? Die Statistik
verdeutlicht es. Trotz der Mahnungen des Bundes reduzieren die Länder
besonders das qualifizierte Personal in den Ämtern und Landesämtern
in beachtlichem Umfang. Allein in den letzten drei Monaten sank die
Anzahl der ÄRoV um 18 und die der Mitarbeiter um 185. Das ist 15,3%
weniger Personal als am 30.09.2000. Wenn dem nicht Einhalt geboten wird,
verschiebt sich die abschließende Erledigung der offenen Vermögensfragen
weit in das nächste Jahrzehnt. Das Recht der Bürger auf zügige
Entscheidung ist damit nicht mehr gewährleistet.
Hinzukommt, dass heute noch immer neue Anträge gestellt werden
können, z.B. nach verwaltungs- oder strafrechtlichen Rehabilitierungen.
Auch für bewegliches Vermögen ist dies möglich, wenn
das Amt die Entschädigung versagte, weil bei der Verwertung kein
Erlös erzielt wurde. Hier besteht noch eine Antragsfrist bis zum
22. März 2001.
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