Presse
BARoV, 21.02.2001
Offene Vermögensfragen Kaum Fortschritte bei der Erledigung

Nur um jeweils einen halben Prozentpunkt erhöhte sich die Erledigungsquote bei Anträgen auf Rückübertragung in den letzten Quartalen. Dies zeigt die letzte Quartalsstatistik des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) zum 31.12.2000. Die Quote im Entschädigungsbereich nahm zwar um 3,3% zu, allerdings sind erst 103.600 Entschädigungsansprüche, ein Fünftel der geschätzten Zahl, in den Ämtern überhaupt registriert. "Das ist zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes und sechs Jahre nach Erlass des Entschädigungsgesetzes unbefriedigend", so der Präsident des BARoV, Horst-Dieter Kittke.

Worin ist der Tempoverlust der Entscheidungen begründet? Die Statistik verdeutlicht es. Trotz der Mahnungen des Bundes reduzieren die Länder besonders das qualifizierte Personal in den Ämtern und Landesämtern in beachtlichem Umfang. Allein in den letzten drei Monaten sank die Anzahl der ÄRoV um 18 und die der Mitarbeiter um 185. Das ist 15,3% weniger Personal als am 30.09.2000. Wenn dem nicht Einhalt geboten wird, verschiebt sich die abschließende Erledigung der offenen Vermögensfragen weit in das nächste Jahrzehnt. Das Recht der Bürger auf zügige Entscheidung ist damit nicht mehr gewährleistet.

Hinzukommt, dass heute noch immer neue Anträge gestellt werden können, z.B. nach verwaltungs- oder strafrechtlichen Rehabilitierungen. Auch für bewegliches Vermögen ist dies möglich, wenn das Amt die Entschädigung versagte, weil bei der Verwertung kein Erlös erzielt wurde. Hier besteht noch eine Antragsfrist bis zum 22. März 2001.

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