Presse
BARoV, 24.05.2002

Trotz großer Bemühungen sind nach 12 Jahren deutscher Einheit noch immer Vermögensfragen offen

Die 2,3 Mio. Anträge auf Rückübertragung von Vermögen in den neuen Bundesländern sind jetzt zu 95,3% entschieden. Die neueste Quartalsstatistik der Länder zum 31.03.2002, veröffentlicht durch das Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV), zeigt eine Steigerung der Entscheidungen über vermögensrechtliche Anträge um 9.171. Das entspricht einer Erledigungsquote von 0,25% im letzten Quartal.

Im Unterschied dazu sind von den geschätzten 700.000 Ansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz erst 64,5% in der Bearbeitung und nur 40% erledigt.

Verstärken wollten die Länder ihre Anstrengungen um die vollständige Erfassung der vorliegenden Entschädigungsansprüche. Das ist dringend notwendig, um den eigenen Personalbedarf planen und die Voraussetzungen für einen Überblick über den Finanzbedarf des Bundes schaffen zu können. Im letzten Quartal wurden aber nur 10.658 neue Anträge erfasst. Das ist eine Steigerung um lediglich 2,42%. Hier bleibt ebenfalls noch viel zu tun.

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