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Die 2,3 Mio. Anträge auf Rückübertragung von Vermögen
in den neuen Bundesländern sind jetzt zu 95,3% entschieden. Die
neueste Quartalsstatistik der Länder zum 31.03.2002, veröffentlicht
durch das Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV),
zeigt eine Steigerung der Entscheidungen über vermögensrechtliche
Anträge um 9.171. Das entspricht einer Erledigungsquote von 0,25%
im letzten Quartal.
Im Unterschied dazu sind von den geschätzten 700.000 Ansprüchen
nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz erst 64,5%
in der Bearbeitung und nur 40% erledigt.
Verstärken wollten die Länder ihre Anstrengungen um die vollständige
Erfassung der vorliegenden Entschädigungsansprüche. Das ist
dringend notwendig, um den eigenen Personalbedarf planen und die Voraussetzungen
für einen Überblick über den Finanzbedarf des Bundes
schaffen zu können. Im letzten Quartal wurden aber nur 10.658 neue
Anträge erfasst. Das ist eine Steigerung um lediglich 2,42%. Hier
bleibt ebenfalls noch viel zu tun.
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