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Mit der mittlerweile vierten Veröffentlichung forscht das Bundesamt zur Regelung
offener Vermögensfragen (BARoV) weiterhin intensiv nach ca. 5.500 Eigentümern und
Kontoinhabern, die unauffindbar sind und deren Vermögen in der DDR staatlich
verwaltet, aber nicht enteignet wurde. Gesucht werden neben Berechtigten deutscher
Herkunft auch oder gerade rund 4.700 ausländische Staatsbürger, welche vor 1945
Konten bei deutschen Kreditinstituten unterhielten (UN-Bürger Konten). Die Liste
erscheint am 30. Dezember 1999 als Sonderbeilage in der "Frankfurter Allgemeinen
Zeitung" und am 31.12.1999 im Bundesanzeiger.
Die Veröffentlichung ist fester Bestandteil von eingeleiteten Aufgebotsverfahren mit
denen Eigentümer und Rechtsinhaber aufgefordert sind, sich beim Bundesamt zu
melden, um so ihre Rechte an Grundstücken, Konten und einzelnen Gegenständen
wahrzunehmen. Berechtigte, die sich nicht innerhalb der in der Liste genannten Frist
melden, werden mit ihren Rechten ausgeschlossen. Danach fällt der jeweilige
Vermögenswert dem Entschädigungsfonds beim Bundesamt zu. Aus diesem Fonds
werden Entschädigungen und Ausgleichsleistungen an diejenigen gezahlt, die ihr
Grundstück, einen einzelnen Gegenstand oder ähnliches, nicht "in natura" zurück
bekommen.
Neben den ehemals staatlich verwalteten Vermögenswerten, die aufgeboten werden,
verwahrt das Bundesamt Reste aus der ehemaligen DDR-Tresorverwaltung und andere
Einzelstücke. Auch diese Gegenstände, z.B. Schmuck oder Gemälde sind aufgelistet,
um deren Eigentümer ausfindig zu machen.
Die Liste wird ab dem 30.12. 1999 ins Internet eingestellt (unter www.barov.bund.de),
kann aber auch kostenlos beim Bundesamt angefordert werden
unter der Telefondurchwahl (030) 223 10 – 124
schriftlich, per Fax oder per E-Mail
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