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Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) startet
mit seinem Entschädigungsfonds im August eine Initiative zur Unterstützung
ostdeutscher Kommunen. Das Bundesministerium der Finanzen genehmigte
für ein Pilotprojekt mit dem Amt Schönefeld vor den Toren
Berlins zunächst 3 Mio DM. Die Kommunen sind in Schwierigkeit geraten.
Sie sind in der Regel von den Landkreisen zum gesetzlichen Vertreter
unbekannter Eigentümer ehemalig staatlich verwalteter Grundstücke
bestellt worden. Nach der Aufhebung der staatlichen Verwaltung per Gesetz
am 31.12.1992 haben sich für 7. bis 10.000 Grundstücke bisher
keine Eigentümer gefunden. Diese Grundstücke müssen aber,
wie alle anderen auch, Wasser- und Abwasser erhalten, an Straßen
und Beleuchtung angeschlossen werden. Das sind in Schönefeld allein
ca. 200 Grundstücke. Bedeutende Investitionen der Kommunalen Verbände
sind gebremst, wenn die Eigentümer sich nicht beteiligen. Den Kommunen
fehlt das Geld, dies für die unbekannten Eigentümer aufzubringen.
Einige Grundstücke wurden deshalb schon mit Säumniszuschlägen
und Sicherungshypotheken belastet.
Der Entschädigungsfonds will hier helfen.
Er kann nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgebotsverfahren Eigentümer
der Grundstücke werden, wenn die Alteigentümer oder deren
Rechtsnachfolger nicht gefunden werden. Um weitere Investitionen durch
die lange Suche nach den Eigentümern nicht zu behindern und die
Kommunen zu entlasten, übernimmt der Entschädigungsfonds für
diese Grundstücke anstelle des gesetzlichen Vertreters, gegen Eintragung
einer grundbuchlichen Sicherung, die Zahlung der fälligen Erschließungskosten.
Voraussetzung ist allerdings, dass in jedem Fall das Grundstück
staatlich verwaltet war und sich bisher kein Eigentümer fand.
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