Presse
BARoV, 30.07.2001
Entschädigungsfonds hilft Kommunen bei notwendigen Erschließungskosten

 

Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) startet mit seinem Entschädigungsfonds im August eine Initiative zur Unterstützung ostdeutscher Kommunen. Das Bundesministerium der Finanzen genehmigte für ein Pilotprojekt mit dem Amt Schönefeld vor den Toren Berlins zunächst 3 Mio DM. Die Kommunen sind in Schwierigkeit geraten. Sie sind in der Regel von den Landkreisen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Eigentümer ehemalig staatlich verwalteter Grundstücke bestellt worden. Nach der Aufhebung der staatlichen Verwaltung per Gesetz am 31.12.1992 haben sich für 7. bis 10.000 Grundstücke bisher keine Eigentümer gefunden. Diese Grundstücke müssen aber, wie alle anderen auch, Wasser- und Abwasser erhalten, an Straßen und Beleuchtung angeschlossen werden. Das sind in Schönefeld allein ca. 200 Grundstücke. Bedeutende Investitionen der Kommunalen Verbände sind gebremst, wenn die Eigentümer sich nicht beteiligen. Den Kommunen fehlt das Geld, dies für die unbekannten Eigentümer aufzubringen. Einige Grundstücke wurden deshalb schon mit Säumniszuschlägen und Sicherungshypotheken belastet.

Der Entschädigungsfonds will hier helfen.

Er kann nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgebotsverfahren Eigentümer der Grundstücke werden, wenn die Alteigentümer oder deren Rechtsnachfolger nicht gefunden werden. Um weitere Investitionen durch die lange Suche nach den Eigentümern nicht zu behindern und die Kommunen zu entlasten, übernimmt der Entschädigungsfonds für diese Grundstücke anstelle des gesetzlichen Vertreters, gegen Eintragung einer grundbuchlichen Sicherung, die Zahlung der fälligen Erschließungskosten. Voraussetzung ist allerdings, dass in jedem Fall das Grundstück staatlich verwaltet war und sich bisher kein Eigentümer fand.

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