| Fälle Betroffener - Kurt Hepprich |
| Strafrechtliche Verfolgung vom 20.03.2005 |
| des Kaufmanns Kurt Hepprich in Weimar / Thür.
gemäß SMAD-Befehl Nr. 201 am 26.06.1948 ! nach Abschluß der Sequestrierungen
NACH DER WENDE :
Bereits 1990 setzten wir drei Geschwister (unsere Eltern waren 1952 und 1959 verstorben) alle Hebel in Bewegung das Erbe unseres Vaters Kurt Hepprich in Weimar, Jena und Sonneberg anzutreten.
Wertvolle Dienste leistete uns ein über die Nachkriegszeit geretteter Karton mit sorgsam gehüteten alten Akten und Dokumenten.
Aufgrund dieses Beweismaterials erfolgte bereits 1991 durch das ARoV Weimar die Vorläufige Einweisung der Erbengemeinschaft in die Privatobjekte vor Ort, was bedeutete, dass die Objekt-Verwaltung einschließlich Sanierungsplanung und Umsetzung kurzfristig anlaufen konnte.
Der Rehabilitierungsbeschluß des Bezirksgerichts Erfurt vom 11.08.1993 bestätigte schließlich die Rehabilitierung von Kurt Hepprich und die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmeanordnung für sein gesamtes Vermögen. www.rupic.de/betro/hepprich/kh_rehaO.pdf
Daraufhin erfolgte am 22.12.1993 der Feststellungsbescheid.(Berechtigte nach dem Vermögensgesetz)
Die Sanierungsarbeiten in zwei Objekten in Weimar mit ortsansässigen Fachleuten und Handwerkern machten langsam Fortschritte, davon war das eine von uns vorab entmietet und dann komplett entkernt worden. Mit Bescheid des ARoV Jena vom 20.03.1996 wurde den Antragstellern das verfahrensgegenständliche Grundstück in Jena zurückübertragen. Auch hier wurde sofort mit dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen begonnen.
Ab Januar 1994 beteiligten wir uns außerdem an zwei Investitionsvorrangsverfahren zu unseren eigenen Objekten, die, wie wir mit Verwunderung feststellen mussten, jedoch - trotz der besten Angebote - überhaupt keine Berücksichtigung fanden ! Die von uns angebotene aktive Zusammenarbeit mit den Behörden, der Stadt und dem Konsum (Rechtsnachfolger seit 1951) im gewerblichen Bereich wurde zur Kenntnis genommen und dennoch ohne Kommentar abgelehnt. Als besonders erwähnenswert erscheint die folgende Begebenheit aus dem gleichen Zeitraum: Nach diversen Sondierungsgesprächen mit der Stadt Jena und dem Planungsamt zum Geschäftsgrundstück in Jena, Markt 17/ Oberlauengasse 3a - (vorm. A. Behrendt/ später Kaufhaus Kurt Hepprich) dem sprichwörtlichen Schandfleck im Zentrum von Jena bis heute - fand ein Besprechungstermin aller Beteiligten vor Ort, im Hause Konsum statt. Auch erschienen war jemand für JCC, der vorgab die Erbrechte einer angeblichen Miteigentümerin (jüd. Vorbesitzer) erworben zu haben, indem er sich auf den mitgebrachten Kaufvertrag zwischen den Kaufhausbetreibern bezog und seinen Anspruch auf das gesamte Objekt erhob. Er war allerdings nicht darauf vorbereitet, dass wir ihm durch Vorlage des Original-kaufvertrages schlicht und einfach Urkundenfälschung und damit Betrug nachweisen konnten. So etwas war den Ämtern zur Regelung bis dahin offensichtlich auch noch nicht vorgekommen, zumal der Organisation JCC stets vorrangig und weit mehr als allen anderen Betroffenen zu ihrem Recht verholfen wird. (Die vermeintlichen Rechte der JCC bedürfen eben auch einer genaueren Überprüfung !)
Uns wurde langsam klar, dass der „Fall Kurt Hepprich“, wie schon 1948 an höchster Stelle (DVdI /MfS) ; jetzt nach der Wende beim Bundesfinanzministerium (BMF) Prof. Motsch, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) Dieter Gräf, erneut als „Präzedenzfall“ bearbeitet würde. Am 25.11.1994 kam dann für uns - wie aus heiterem Himmel - die Weisung des BARoV an das ARoV in Weimar, die beabsichtigte Entscheidung auf Rückübertragung zurückzunehmen. (Rücknahme der Feststellungsbescheide vom 22.12.1993 zum 28.11.1995)
Ohne Vorwarnung wurde von einer Stunde auf die andere der Erbengemeinschaft Hepprich mit Hinweis auf die neue Anordnung des BARoV die Verwaltung der Objekte durch die Weimarer Wohnstätte entzogen und die Handwerker stehenden Fußes von den Grundstücken verjagt, ohne auf bestehende Handwerks-Verträge mit bereits zur Verarbeitung angeliefertem Baumaterial und durchgeführte Arbeitsleistung überhaupt Rücksicht zu nehmen. Alle unsere Versuche mit ihnen auch nur über einen möglichen Rückkauf der Objekte in Weimar zu reden, wurden seitens der Behörden in den Wind geschlagen.
Am 12.06.1996 wurde dann auch der Rückgabe-Bescheid vom 20.03.1996 vom ARoV Jena zurückgezogen. Der Bescheid sei rechtswidrig ergangen. Zitat: Da die Antragssteller aufgrund der rechtswidrigen Entscheidung bereits im Grundbuch eingetragen sind, droht der vorliegende Rücknahmebescheid ins Leere zu gehen. Für eine dingliche Verfügung ist keine GVO-Genehmigung mehr erforderlich, da die Eigentumseintragung auf Ersuchen des ARoV Jena erfolgte. Mit dem gutgläubigen Erwerb eines Dritten verliert die Stadt Jena ihren Anspruch auf Wiedererlangung des Eigentums an der Immobilie. Es wurde ein Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Die Immobilie wird - wie schon zuvor - weiterhin und in Abstimmung mit der SWVG Jena von uns, den rechtmäßigen Eigentümern , verwaltet. In das Objekt aus dem 19. Jahrhundert wurden, obwohl die Eigentumsverhältnisse noch nicht endgültig geregelt sind (!), allein im letzten Jahr für Dachsanierung und Dachgeschossausbau erhebliche Summen in einer Größenordnung von € 100.000 investiert.
Wie könnten wir besser beweisen, dass wir seit der Wende größte Anstrengungen unternommen haben und noch unternehmen, um das Lebenswerk unseres Vaters, der unter dem Druck der strafrechtlichen Verfolgung bereits am 11.02.1952 mit 51 Jahren einem Herzinfarkt erlegen war, fortzusetzen ?
Im Gegensatz zu unserer intensiven Betreuung des Objektes in Jena lässt die Weimarer Wohnstätte als Verfügungsberechtigte unser Eigentum, Wilhelm-Bode Str. 11 in Weimar, restlos verfallen. Verwaltung findet einfach nicht statt !!
Unsere StrRehaG- und VwRehaG- Anträge liegen den zuständigen Ämtern seit mehreren Jahren vor.
Zu unseren Rückübertragungs-Anträgen zum Betriebsvermögen in Weimar einerseits, sowie Jena und Sonneberg andererseits, gibt es von den zuständigen LARoV´s in Gera und Suhl noch keine Entscheidungen.
Erfreulich ist jedoch festzustellen, dass seitens des LARoV in Gera zur Zeit zum Vorgang Kurt Hepprich beim BStU ermittelt wird.
Wir harren der Dinge, die da kommen sollen.
Karin Kemperdick geb. Hepprich
Berlin, den 20.März 2005
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