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Hupertz
Heimatkunde Teil 3

Bürgermeister Pütte ----                                     Pütte, den 16.6.1946

 

An die

Kriminalpolizei

Stralsund

Betr.: Stellungnahme zum Faschisten Leesch

 

Der Bauer Karl – Friedrich Leesch wurde durch das Gesetz der Bodenreform am 25.Okt. 1945 enteignet. Er war 100% Faschist, sabotierte die Einbringung der Ernte und die Anordnungen der Gemeindebehörde. Er verstand es, sich mittels Viehverschiebungen aus der Haft freizukaufen. Durch Eintritt in die NSDAP brachte er sich mit Hilfe der Nazis in den Besitz seiner Wirtschaft, die ihm durch Beschluß der Bodenreform wieder abgenommen wurde.

Kalt und abgebrüht tritt er gegen jede Behörde auf und ist schon jahrelang dafür bekannt, sich im Gericht herumzuschlagen.

 

Ortspolizist, Sonnenfeld,  -------                                 Der Bürgermeister, Schuldt

   Originalunterschrift --------                                             Originalunterschrift

 

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Der Präsident

Des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung Landwirtschaft

Akt. Z.: XX 13 Pö/Wa                                Schwerin, den 26. März 1946

 

Aktenvermerk

Es erschien der Bauer Karl – Friedrich Leesch aus Pütte Kreis Franzburg – Barth und trägt vor:

Ich bin Eigentümer der Bauernstelle Nr. 4 in der Größe von etwa 12,5 ha. Im Jahre 1934 bin ich Mitglied der NSDAP geworden; habe in der Partei kein Amt gehabt, war nicht in der SA und nicht in der SS. Meine Frau war nicht in der Partei. Sie ist in den Jahren 1935 oder 1936, genau kann ich das nicht sagen, Mitglied der Frauenschaft geworden. Meine jetzt 22 jährige Tochter war kein Parteimitglied, auch nicht in der Frauenschaft. Sie ist 4 Jahre im Arbeitsdienst gewesen und hat dort ihren Dienst also entsprechend einer Stellung gehabt.

           Am 8. September v.J. wurde ich ohne Angabe irgendwelcher Gründe von der Kriminalpolizei in Stralsund verhaftet. Ich bin 3 Tage in Haft gewesen, niemals vernommen worden, und weiß bis heute nicht warum man mich eigentlich verhaftet hat. Nach meiner Rückkehr aus der Haft habe ich am nächsten Tage die Dreschmachine in Ordnung gebracht und gedroschen. Am 15. September hatte ich mein Getreideablieferungssoll restlos erfüllt. Trotz dem wurde ich auf Grund eines falschen Berichtes, den der Bürgermeister aus Pütte erstattet hat und in dem angegeben wurde, dass ich den Ausdrusch des Getreides verweigert hätte, am 23. September erneut verhaftet.

Ich habe 17 Tage in Haft gesessen. Am 21. September wurde auch meine Frau verhaftet. Sie wurde 12 Tage in Haft gehalten. Am 23. Oktober wurde ich gezwungen mit meiner Familie die Bauernstelle zu verlassen, auf Grund einer Anweisung des stellvertretenden Landrats des Kreises Franzburg – Barth. Trotzdem in dieser Anweisung angegeben war, dass ich mein persönliches Eigentum, Wäsche und Möbel mitnehmen konnte, habe ich nichts mitbekommen bis auf einige kleine Sachen. Auf meiner Stelle ist ein früherer Melker mit Namen Zander als Verwalter eingesetzt worden. Er soll inzwischen auch vom Landrat eine Besitzurkunde über die Stelle erhalten haben. Meine Beschwerden gegen die Enteignung sind bisher ohne Erfolg geblieben.

Am Donnerstag, den 21. März erhielt ich eine Ladung nach Pütte. Dort sollte an Ort und Stelle die Angelegenheit nachgeprüft werden. Es wurden in dem Termin folgende unsinnige Vorwürfe gegen mich erhoben:

  1. Ich sollte noch 8 Tage nach dem Einmarsch der Roten Armee mit „Heil Hitler“ gegrüßt haben.
  2. Meine Frau sollte als erste im Dorf das braune Kleid getragen haben.
  3. Ich wäre nur Parteimitglied geworden, um in den Besitz der Stelle zu kommen.

Zu der letzten Behauptung bemerke ich, dass die Stelle bereits mein Großvater und mein Vater im Besitz gehabt haben. Ich habe sie im Erbgang übernommen. Ich bitte um Prüfung der Angelegenheit und um Rückgabe der Stelle. (Meine Anschrift: Staatlicher Horst, Damgarten – Land)

 

In Abschrift:

An die Propaganda – Abteilung

Im Hause --------26.3.46

Mit der bitte um Prüfung und um Bericht. Falls festgestellt wird, dass vom Bürgermeister falsche Angabe gemacht sind, ist die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Ich bin nicht gewillt zu dulden, dass Saboteure der Bodenreform die Aufbauarbeit stören. Frist 2 Wochen

(jetzt erfolgen hier die Original Unterschriften der Dienststellen)

 

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Schwerin den 17. April 1946

 

Es erscheint das Mitglied der Kreiskommission für Bodenreform des Kreises Franzburg – Barth,  Herr Lewerenz und teilt mit:

Die im Schreiben des Landrats vom 26. März aufgeführten Bauern sind im Oktober v.J. enteignet und aufgeteilt worden. Die Neubauern haben bereits ihre Besitzurkunden und bewirtschaften ihre Siedlerstellen.

Die Enteignung ist von der Gemeindekommission beantragt, von der Kreiskommission beschlossen und dann von der Landesverwaltung bestätigt worden. Wann diese Bestätigung  durch die Landesverwaltung erfolgte weiß ich nicht genau; ich weiß nur bestimmt, dass sie gegeben worden ist. Ich bitte daher alle Einsprüche gegen die Enteignung abzulehnen!

                                                                                     Unterschrift des Amtes

 

 

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Abschrift

Der Landrat des Kreises Stralsund, Bodenreform -----             den 26. März 1946

                                                                                                            St. / Bl.

An den Präsidenten des Landes

Mecklenburg-Vorpommern

Abt. Landwirtschaft

Betr.: Akt. Z.: XX 27 b

Als Anlage  übersenden wir Ihnen die Anträge auf Aufrechterhaltung der Enteignungen für die Wirtschaften:

Leesch – Pütte

Tunn – Pütte

Hübenbecker – Pütte

Klewitz – Zimkendorf

Döring - Zimkendorf

Saueressig – Zimkendorf

Klüser – Zimkendorf

Busse Zimkendorf

Wir haben festgestellt das alle diese Genannten aktive Faschisten sind.

Wir bitten um Bestätigung der Enteigneten.

Der Landrat Abt. Bodenreform

 

Unterschrift

 

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Abschrift

 Dr. jur. Ahlsen                                       Stralsund, den 1. Oktober 1945

Stralsund, Mönchstr. 23

 

Herrn Staatsanwalt, Stralsund

 

In der Ermittlungssache gegen die Eheleute Karl-Friedrich Leesch und

Paula Leesch aus Pütte

-Aktenzeichen unbekannt-

wird beantragt,

die sofortige Entlassung der Eheleute Leesch anzuordnen.

Wie mir zunächst die Ehefrau Leesch mitteilte, ist ihr Ehemann am 8.9.45 festgenommen         und am 11.9. ohne Verhör wieder entlassen worden. Er ist dann abermals am 17.9. ohne erkennbaren Grund durch den Kriminalbeamten Krüger nach Stralsund gebracht. Man hat ihm vorgehalten, dass eine Flüchtlingsfrau Berger aus Marienwerder ihn wegen irgendwelcher nicht näher bezeichneter Vorkommnisse beschuldigt habe. Er soll einen Dreschbefehl auch nicht rechtzeitig nachgekommen sein. Jedenfalls soll Leesch in der sonst üblichen Frist von einem Richter nicht vernommen sein. Er hätte daher binnen einer Woche wohl entlassen sein müssen. Nähere Angaben vermochte Frau Leesch  mir in soweit zu machen, als alle ihrem Ehemanne vorgeworfenen Beschuldigungen unrichtig sein sollen. Nach Mitteilung des Fräulein Rosemarie  Leesch, ist nun auch überraschend die Ehefrau Leesch am Sonnabend, den 21.9.45 durch den Kriminalbeamten Krüger festgenommen und mit nach Stralsund gebracht worden. Es hat sich nicht feststellen lassen welche Verfehlungen der Ehefrau Leesch vorgeworfen werden.

Nach Mitteilung des Frl. Rosemarie Leesch soll sie nun ein Teil der elterlichen Wohnung Wohnung räumen, weil der Melker Erich Zander aus Klein-Kordshagen, der angeblich die Wirtschaft verwalten soll, dort einzeihen will.

Der Hof des Leesch hat die Größe von nur 50 Morgen. Er kommt zur Aufteilung für die Bodenreform gar nicht in Frage.

Leesch ist mir seit langen Jahren als hervorragend tüchtiger Landwirt und Bauer bekannt. Es scheint gegen ihn ein regelrechtes Kesseltreiben im Gange zu sein. Er hat alle seine Verpflichtungen betr. Ablieferung pünktlich und vollständig erfüllt. Trotzdem macht man ihm den Vorwurf der Wirtschaftssabotage. Die Ermittlungen werden aber inzwischen ergeben haben, dass die Eheleute Leesch  sich keinerlei Verfehlungen haben zuschulden  kommen lassen, dass ihre Entlassung ohne weiteres wird verantwortet werden können. Nach der mir vorgetragenen Information scheint es an einem Rechtsgrund für die weitere Inhaftierung der beiden Eheleute durchaus zu fehlen. Die Eheleute Leesch werden auf ihrem Hof dringend gebraucht, zumal jetzt die Hackfruchternte unmittelbar bevor steht.

 

Dr. Ahlen, Rechtsanwalt.

 

 

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Landeskommission für Bodenreform

Az.: G/  XX-13.                                    Schwerin am 23.Mai 1947.

                                                              Hansch/Do.  Tel. 5051/317.

An den Herrn Ministerpräsidenten

-        Pers.Referat

-        im Hause

 

Betr.: Nazi-Enteignung Karl-Friedrich Leesch in Pütte mit 12,5 ha.

Bezug: 1. Beschwerde des obigen Leesch, jetzt Staatl. Horst über Damgarten/Pom. vom 3.5.47

            2. Ihre UR-Verfügung vom 13.5.47  - Präs.  I – 1017

 

Diese Enteignung wurde Ende Oktober 1945 durchgeführt, durch ordnungsmäßige und begründete Beschlüsse der Gemeindekommission für Bodenreform vom 21.3.1946 und der Kreiskommission für Bodenreform vom 26.3.1946 beantragt und durch den Unterzeichneten unterm 4.5.46 bestätigt, weil Leesch seit 1934 Nazi-Parteimitglied und ein sehr aktiver Faschist war. Die Neubauern waren bereits vorher im Besitz ihrer Urkunden, Die Kreiskommission berichtet ausdrücklich, dass sie den Fall überprüft und festgestellt hat, dass Leesch ein aktiver Faschist war.

Der Vorsitzende:

Unterschrift Warnke

 

 7 Anlagen. 2,) Z.D.A.

 

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