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Landeskommission für Bodenreform XX – 13 ------------ 4.Mai 1946
An Herrn Landrat, Abt. Bodenreform In Stralsund
Die Enteignung des landwirtschaftlichen Betriebes des Bauern Karl – Friedrich Leesch in Pütte wird genehmigt, da nach den Feststellungen der Gemeindekommission Leesch seit 1934 Mitglied der NSDAP gewesen ist. Er wird als aktiver Faschist bezeichnet, der noch nach dem Einmarsch der Roten Armee mit „Heil Hitler“ grüßte. Leesch welcher von hier aus keinen Bescheid erhalten hat, ist von dort mit Bescheid zu versehen.
Original Unterschrift: Warnke – Vizepräsident
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Dr. jur. Ahlsen, Rechtsanwalt und Notar Stralsund, Mönchstr. 23 -------- 23. März 1946
Herrn Präsidenten des Landes ------------ Hier eingetragenes Aktenzeichen -------------- Vermerk Eilt, Herrn Pohls zur Prüfung -------------- 25/346 Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Namens der Landwirte
Die oben genannten 10 Landwirte sind Eigentümer ganz kleiner Wirtschaften in der Größe von 4 bis 15 Hektar. Die größte Wirtschaft ist diejenige der Frau Behrendt mit 23,75 Hektar. Im Zuge der Bodereform sind diese Landwirte, die teils nach 1933 zu den verschiedensten Zeiten in die NSDAP eingetreten, aber sich dort in keiner Weise aktiv betätigt haben, teils der NSDAP überhaupt nicht angehört haben, von ihren kleinen Höfen verwiesen und ihrer Habe enteignet worden. Auf die bei der Abteilung Landwirtschaft-Bodenreform in Schwerin und der zuständigen Stelle des Landratsamt in Barth (jetzt Stralsund-Abt. Bodereform) eingereichten Anträge hin, mit denen die Wiedereinsetzung der Genannten in ihre Wirtschaften erreicht werden sollte, ist das erstrebte Ergebnis immer noch nicht erzielt worden. Die in Frage kommenden kleinen Landwirtschaften unterliegen der Bodenreform überhaupt nicht. Auch eine „Enteignung“ die in diesen Fällen immer ausgesprochen ist, kann nicht in Frage kommen. Es hat den Anschein, als ob die durch den Herrn Präsidenten des Landes erlassenen Anordnungen zunächst überhaupt falsch verstanden und angewandt worden sind, dass aber die in Frage kommenden Dienststellen trotz der mehrfachen gemachten Hinweise die allgemeine Verfügung vom 11. Oktober 1945 (G.NR.186), worin u. a. angeordnet ist, -
„ was über das angeordnete hinaus geschehen ist, muss rückgängig gemacht werden. Neue Beschlagnahmen müssen sich streng an die Bestimmungen halten.“
- bisher nicht beachtet haben. Wie wenig sorgfältig die Angelegenheiten von der Dienststelle des Landratsamtes in Stralsund bearbeitet zu werden scheinen, geht aus der Tatsache hervor, dass z.B. seit dem Bescheid vom 20.11.1945, der in Abschrift beigefügt ist, in den darin erwähnten Fällen eine Entscheidung noch nicht ergangen ist und über dies darin Eggert und Frau Behrendt als Faschisten bezeichnet sind , ohne jemals in der Partei gewesen zu sein. Frau Behrendt auch nicht aus Pütte stammt, sondern in Bartelshagen (weit ab von Pütte) wohnt Die ganze Behandlung dieser Angelegenheit hat in hiesiger Gegend unter den bodenständigen Landwirten erhebliche Beunruhigung hervorgerufen. Soweit die Betroffenen bei der zuständigen Stelle in Schwerin (Bodenreform) vorstellig geworden sind, ist ihnen dort erklärt worden, dass die gegen sie angeordneten Maßnahmen wieder rückgängig gemacht und sie selbst wieder auf ihre Wirtschaften zurückkehren müssten. Im Falle Eggert und Hübenecker ist den genannten sogar die entsprechende Anweisung durch den Sachbearbeiter Herrn Goldenbaum für Herrn Dcziobek beim hiesigen Landrat (Bodenreform) mitgegeben worden. Es scheinen hier Kräfte am Werk zu sein, die verhindern, dass das zu Unrecht Angeordnete nicht rückgängig gemacht wird. Es ist Abschrift einer Benachrichtigung des Bürgermeisters Schuldt an die Getreidefirma Koch & Poggendorf vom 17.11.1945 beigefügt, woraus die ganze willkürliche Enteignung der genannten und die Vergebung der Grundstücke an neue Besitzer, die sich jetzt als Herren der Höfe fühlen, ersichtlich ist. Es ist sogar soweit gekommen, das gelegentlich einer Lokalbesprechung in Pütte der Landwirt Magnus Hübenbecker und der Landwirt Walter Busse jun. durch den Dorfpolizisten Sonnenfeld aus Pütte am 21.3 1946 inhaftiert worden sind, ohne bisher, d.h. bis am 23.3 mittags 12 Uhr, dem Untersuchungsrichter zur Vernehmung vorgeführt worden zu sein. Hübenbecker war zu dem von Herrn Dcziobek vom Landratsamt Stralsund, Bodenreform, angesetzten Lokaltermin in Pütte geladen worden, ebenso wie andere Interessenten. Die Verhaftung der genannten scheint nach Lage der Sache ungerechtfertigt zu sein. Auch dieses schafft nur Beunruhigung. Es wird ergebenst gebeten, alle fälle hinsichtlich der von 1 bis 10 Genannten schnellstens zu prüfen und zu veranlassen, dass diese Landwirte schleunigst wieder unter Wiederherstellung des früheren Zustandes auf ihre Höfe wieder zurückkehren. Die Frühjahrsbestellung steht unmittelbar vor der Tür. Die Betroffenen wollen im Interesse des Wiederaufbaus der Landwirtschaft auf ihrer eigenen Scholle nun an die Bestellung herangehen und ihren Beitrag für die Volksernährung nach besten Kräften leisten. Allergrößte Beschleunigung erscheint geboten, damit Schaden vermieden wird.
Rechtsanwalt und Notar Unterschrift
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