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Heimatkunde Teil 7

 

Abschrift                                                                               Stralsund, den 3 November 1945

 

Dr. jur. Ahlsen

Stralsund, Mönchstr. 23

 

Herrn Landrat

Barth                                                                                    Behördenvermerke

 

Im Auftrage des Bauern Karl-Friedrich Leesch aus Pütte habe ich am 15. Oktober 1945 an Sie eine Eingabe gerichtet mit dem Antrage,

dafür Sorge zu tragen, dass Leesch schnellstens wieder auf seinen Hof zurückkehrt und diesen ungehindert durch einen Treuhänder oder Verwalter wieder mit seiner Familie in eigene Bewirtschaftung nimmt.

Auf diese Eingabe bin ich bisher ohne jede Rückäußerung geblieben.

Inzwischen ist Leesch aus seiner Inhaftierung in Richtenberg wohin er von dem Polizeimeister Schäwel zur russischen Besatzungsbehörde gebracht wurde, gegen Stellung einer Stärke (jungen Kuh) als Lösegeld entlassen worden.

Am 23.10.45 ist er zusammen mit seiner Familie auf Grund der in Abschrift beigefügten des Landrates als Vorsitzender der Kreiskommission für Bodenreform zum Verlassen seiner Wirtschaft unter Mitnahme von nur geringen Gepäck gezwungen worden.

Auf dem Hof des Leesch wirtschaftet jetzt der Melker bzw. Bäcker Zander aus Klein Cordshagen.

Ich nehme wiederholt auf die Presseerklärung bzw. Erklärung aus der „Volksstimme“ Nr.11 vom 24.10.45 Bezug. Auch die gegen Leesch veranlasste Maßnahme wird durch den Präsidenten der Landesverwaltung und die antifaschistischen Parteien nach dieser Presseäußerung abgelehnt. Auch hier handelt es sich offensichtlich um einen Übergriff örtlicher Funktionäre.

Mit der Bodenreform hat dieses Vorgehen nicht das geringste zu tun.

Daneben lief ein gegen Leesch eingeleitetes Strafverfahren, wonach er einem Dreschbefehl nicht nachgekommen sein soll. Die richterliche Ermittlung hat aber ergeben, dass der gegen Leesch erlassene Strafbescheid gleichfalls jeder Rechtsgrundlage entbehrte. Selbst der Staatsanwalt hat dies eingesehen und macht seinerseits den Vorschlag, dass es das Beste sei, wenn man die ganze Sache auf sich beruhen lässt. (vergl. die Anlage)

Maßnahmen, die in der erwähnten Weise gegen fleißige und strebsame Bauern angeblich im Zuge der „Bodenreform“ unternommen werden, aber sich als unbegründet herausstellen, sind geeignet, die allergrößte Beunruhigung unter der ohnehin schon schwer belasteten bäuerlichen Bevölkerung hervorzurufen.

Derartige Maßnahmen verstoßen aber auch gegen das allgemeine Rechtsgefühl und gegen

II der Proklamation 3 des Alliierten Kontrollrats vom 20.10. 1945, worin es heißt:

           „Niemand darf des Lebens, der persönlichen Freiheit oder seines Eigentums beraubt werden, es sei  auf Grund eines gesetzmäßigen Gerichtsverfahrens ( vergleiche Deutsche Volkszeitung Nr,114 vom 23.101945 (–Seite 2-)“

Die Familie Leesch, die als besonders fleißig und tüchtig allenthalben bekannt und geschätzt ist, will schnellstens auf ihren Hof zurückkehren. Dort ist inzwischen eine weitere Sterke geschlachtet und ein Schwein angeblich gestohlen worden, wobei vermutet werden kann, das Dieses Schwein gleichfalls geschlachtet sein mag. Außerdem sollen nach Mitteilung von Flüchtlingen in der Leesch’schen Wohnung Schränke erbrochen und ausgeräumt sein, die Sachen sind angeblich zu den bereits im Falle Eggert und Hübenbecker erwähnten Flüchtling Anton Bitter aus Pommerenzdorf bei Stettin gebracht worden.

Die Sachlage scheint es zu erfordern, das schnellstens nunmehr eingegriffen wird, um weitere Schäden zu vermeiden.

Schließlich sei noch erwähnt, dass aus der Leesch’schen Wohnung das Klavier der Ehefrau, welche musikausübend ist, herausgeholt und in das Gemeindebüro geschafft worden ist, weil Leesch angeblich Schulden bei der Gemeinde habe, womit nur die gegen ihn zu Unrecht festgesetzte Polizeistrafe von 300,--RM gemeint sein kann. Im Zuge dieser polizeilichen Aktion ist angeblich noch die Forderung für Milchgeld in Höhe von 224,24 RM, die Leesch für lange fällig gewordene Milchlieferungen bei der Molkerei in Stralsund hat, gepfändet.

Alle diese Maßnahmen erscheinen als rechtlich unbegründet und lassen die Dringlichkeit der Wiedereinsetzung des Bauern Leesch als notwendig erscheinen.

 Dr. Ahlsen,

Rechtsanwalt.

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Abschrift.

Das Gericht des Bezirks Stralsund.    Stralsund, den 1.November 1945

Der Staatsanwalt.

 -Cs.   1/45-                    An Herrn Rechtsanwalt Dr. Ahlsen

                                         in (3) Stralsund

 

In der Sache Leesch-Pütte sind auf Ihren Schriftsatz vom 4.10.45 (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die pol. Strafverfügung) die Vorgänge aus Barth wieder zurückgenommen. Bevor die Akten Barth wieder dorthin zurückgehen, wird anheim gegeben, sie hier noch einmal durchzusehen. Vielleicht ist es am besten, wenn man die ganze Sache auf sich beruhen lässt.

             gez. Seegebrecht

 Beglaubigt: gez. Raasch, Angestellte

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Dr. jur. Ahlsen

Stralsund, Mönchstr.23                                   Stralsund, den 3. November 1945

 

Herrn Präsidenten der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

(3) Schwerin

 

Namens des Bauern Karl-Friedrich Leesch aus Pütte, Kreis Franzburg Barth bei Stralsund übereiche ich in der Anlage Abschrift meiner an den Landrat in Barth eingereichten Eingabe vom 3. November 45 nebst Anlagen mit der dringenden Bitte, schnellstens von dort aus die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Auf mein beigefügtes Schreiben vom 1.10.45 bin ich seitens des Herrn Landrats in Barth wider Erwartens ohne jede Rückäußerung geblieben. Inzwischen haben sich die Verhältnisse in Pütte ganz besonders unangenehm gestaltet.

Es erscheint größte Beschleunigung am Platze um weiteren Schaden zu verhindern.

 

Unterschrift, Rechtsanwalt.

 

Schriftstück ist mit Behördenstempeln und Notizen versehen

 

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Abschrift      ------------------- Pütte den 17.11.45

 

An die Firma Koch & Poggendorf

Stralsund

 

Betr.: Enteignete Betriebe und Namen der neuen Besitzer

 

Im Ortsteil Pütte sind enteignet:  -------------------------------                Namen der Neubauern:

Bruno Eggert                                                                           Willi Rehmus u. Friedrich Vahle

Magnus Hübenbecker                                                                   Emil Freitag u. Franz Dreistein

Karl Friedrich Leesch                                                                   Erich und Wilhelm Zander

Karl Tunn                                                                                                    Käte Tunn

Walter Deters                                                                                        Martin Quade

Im Ortsteil Zimkendorf  sind enteignet:  ----------------------                Namen der Neubauern:

Wilhelm Busse                                                                                Elsab. und Paul Pillnick

Wilhelm Klewitz                                               Ernst  Tewes, Gerhard Lembke u. Ludwig Schulz

Herman Klüger                                                                        Romanski sen. u. jun., Frau Finn

Düngen, Heinrich sen.                                                                Wilhelm Unruh u. Ewald Sehm

Düngen, Heinrich jun.                                                                         Frau E. Martin u. Kamith

Das Gut Gehag ist in 25 Parzellen aufgeteilt. Der Ertrag der diesjährigen Ernte steht der Gemeinde zur Beschaffung der fehlenden Geräte für die Neusiedler des Gutes zur Verfügung.

gez.  Schuldt

Bürgermeister

 

 

Stralsund, den 14. 2.46

                                                          Gustav Koch & Poggendorf

                                                             hier weitere Firmenangaben

 

Herrn Landwirt K. Fr. Leesch

(3) Pütte, Post Pantelitz über Stralsund

 

In Erledigung unserer Besprechung unterrichten wir Sie davon, dass Herr Wilhelm Zander, zur Zeit Neubesitzer Ihrer Wirtschaft in Pütte, am 20.12.45 von dem bei uns geführten Konto Lesch-Pütte

                                RM   244,82

abgehoben hat.

Als Unterlagen die diese Abhebung  rechtfertigen standen zur Verfügung:

  1. Geschäftsnotiz unseres Herrn Gerhard Poggendorf nach erfolgter telefonischer Unterredung mit dem Landrat (siehe Abschrift)
  2. Schreiben des Landratsamtes Franzburg-Barth vom 10.12.45 (siehe Abschrift)
  3. Schreiben des Bürgermeisters von Pütte (siehe Abschrift)
  4. Die hier vorgezeigte Besitzer-Urkunde des Wilhelm Zander aus Pütte, ausgestellt vom Landratsamt in Barth.

Wir bitten uns umgehend zu informieren,  falls durch Ihre beabsichtigte Unterredung mit dem Herrn Landrat, Barth, eine Änderung über die Verfügungsberechtigung über Ihr Konto eintritt

 

Gustav Koch & Poggendorf

  Unterschrift                                     ------------------      3 Anlagen

 

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