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Heimatkunde Teil 8

An die Landesverwaltung Schwerin                               2. November 1945

Bodenreform

Schwerin

 

Betr.:  Aktive faschistische Betriebe.

In der Anlage haben wir eine Liste über 49 aktive faschistische Betriebe übersandt.

Die Sitzung der Kreiskommission hat am 28.10.45 darüber beschlossen, sämtliche aufgeführten Betriebe zu enteignen. Teilweise hat die Enteignung auf Befehl des hiesigen Kreiskommandanten schon stattgefunden. Eine frühere Einreichung der Liste war nicht möglich, da einige Gemeindekommissionen die ausführliche Begründung nicht nach hier gesandt hatten. In Zukunft werden keine faschistischen Betriebe zur Enteignung kommen, bevor nicht die Genehmigung der Landeskommission Schwerin vorliegt.

Es wird gebeten, die Enteignung nachträglich zu genehmigen.

Der Vorsitzende der Kreiskommission für Bodenreform

Stellv. Landrat  Heinrichs

 

Mit Anlagen und Unterschriften

 

 

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Der Vorsitzende der Kreiskommission

für Bodenreform

des Kreises Franzburg/Barth

                                                                             Gemeinde Pütte, den 23.10.45

An den

Bauern  Leesch

in    Pütte

Sie werden aufgefordert, am heutigen Tage Ihr Grundstück bis um 16 Uhr zu räumen. Eigentum   (   Wäsche,  Möbel  ) können Sie mitnehmen.

 

Der Landrat

i.V. Heinrichs

 

 

 

Lv/Hein./Ka.  ----------------                                  2. November  45

 

An die Landesverwaltung Schwerin

Abteilung Bodenreform

Schwerin

 

Betr.: Aktive faschistische Betriebe, die bereits sichergestellt sind und zur Enteignung vorgeschlagen wurden.

 

Dort unter :

 

9.) Pütte          Betrieb: Carl-Friedrich Leesch

Der Bauer Leesch ist zwar nicht Mitglied der NSDAP gewesen, sein         widersetzliches Verhalten, verbunden mit Sabotage in der Jetzt-Zeit

z.B. verschleppen von landwirtschaftlichen Maschinen u. Geräten, verschieben von Vieh aus seiner Wirtschaft, beweisen, dass er den interalliierten Zielen entgegen arbeitet u. mehrere Strafverfahren gegen ihn laufen z.Z. bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Er wird als Faschist angesehen.

 

Die Kreiskommission beantragt Enteignung.

 

 

 

Carl Friedrich Leesch

früher Pütte ----------------------------------------------  Staatlicher Horst, den 15. Juli 1946

 

An den

Herrn Oberstaatsanwalt

beim Landgericht

 Greifswald

 

Betr.: Übergriffe gelegentlich meiner Enteignung.

          Dortiges Aktenzeichen: 4/Js 293/46

 

Bezug nehmend auf die Anfrage vom 23. Juni teile ich dem Herrn Oberstaatsanwalt folgendes ergebenst mit:

Am 22. Oktober 1945 erhielt meine Frau – ich lag zu dieser Zeit im Krankenhaus Stralsund infolge Bruchoperation – den Bescheid des stellvertretenden Landrats des Kreises Franzburg-Barth, Herrn Heinrichs, dass ich und meine Frau, die uns gehörende Landwirtschaft in Größe von 50 Morgen sofort  zu verlassen hätten. Nach dieser Verfügung war es uns gestattet, Möbel und Wäsche mitzunehmen, doch konnten wir uns von dieser Zusicherung keinen Gebrauch machen, da der Bürgermeister in Pütte, Herr Schuldt und der Ortspolizist Herr Sonnenfeld, meiner Frau bzw. mir die Mitnahme der Möbel und Kleidungsstücke nicht gestatteten.

Die Enteignung ist an sich gegen der Verordnung Nr.19 über die Bodenreform im Lande Mecklenburg-Vorpommern v. 5.9.45 (Amtsblatt der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Jahrgang 1946 Nr.1, Seite 14) erfolgt, da ich weder die Größe meines Bauernhofes nach, noch auf Grund der Bestimmungen des Art. 2 unter diejenigen Personen falle, die zu enteignen sind.

Es liegt in meinem Falle zweifelsohne  ein Übergriff des stellvertretenden Landrats, Herrn Heinrichs, als auch des Sachbearbeiters im Landratsamt Barth, Herrn Dcziobek, vor.

Ich bin der früheren NSDAP im Jahre 1934 beigetreten, bin aber lediglich nominelles Mitglied gewesen. Ich habe innerhalb der Partei kein Amt bekleidet noch habe ich mich sonst irgendwie aktivistisch zu Gunsten der Partei betätigt.

Beweis:  Beigefügte Bescheinigung von 7 Einwohnern der Nachbargemeinde Pantelitz, Eine Bescheinigung von Einwohnern der Gemeinde Pütte zu erhalten ist z.Z. nicht möglich, da meine Frau und ich des Ortes verwiesen sind und uns dort nicht sehen lassen dürfen .

Vor der Enteignung, nämlich am 8. September 1945 bin ich auf Veranlassung des Bürgermeisters, Herrn Schuldt, ohne jeden Grund verhaftet worden. Ich bin damals nach Stralsund gebracht worden und habe hier 3 Tage gesessen, ohne vernommen zu werden. Dann war ich wieder 8 Tage zu Hause. Nach Ablauf dieser Frist wurde ich erneut inhaftiert und habe 17 Tage, nämlich vom 17.9 – 3.10 1945 in Polizeigewahrsam gesessen. Am 23. 9. wurde auch meine Frau inhaftiert, sie hat 12 Tage in Haft gesessen.

Am 11.10.1945 bin ich durch den Polizisten Sonnenfeld zum 3. mal ohne Grund verhaftet und nach Richtenberg zur NKWD gebracht worden.

Am 22.10.1945 musste ich sodann, wie bereits angegeben den Hof verlassen.

Während der Abwesenheit von meinem Hofe, das heißt also vor meiner Enteignung wurden aus meiner Wirtschaft entfernt:

a)     Auf Veranlassung des Bürgermeisters Schuldt in Pütte wurden widerrechtlich entfernt:

1.     Eine Kuh. Dieselbe wurde geschlachtet und das Fleisch unter den Flüchtlingen verteilt, die nach Langendorf zur Arbeit mussten. Eine Entschädigung für die Kuh habe ich nicht erhalten.

2.     Eine weitere Kuh wurde abtransportiert.

3.     Ein einjähriger Zuchtbulle. Derselbe wurde gleichfalls geschlachtet. Das Fleisch wurde von dem in meiner Wirtschaft eingesetzten Verwalter, Herrn Erich Zander verbraucht.

4.     2 Fahrräder

5.     1 Paar Stiefel

6.     1 Paar braune Schnürschuhe

7.     1 Paar braune Halbschuhe

8.     1 Klavier. Das Klavier steht jetzt im Amtszimmer des Bürgermeisters

9.     Milchgeld im Wert von RM 221.—

b)     Am 15.10. 1945 wurde durch den Ortsgruppenleiter der KPD, Herrn Bitter und durch              den Verwalter, Herrn Zander eine in meinem Hause stehende Truhe erbrochen und das in der Truhe enthaltene Flüchtlingsgut restlos ausgeraubt. 3 Säcke voll nahm davon Herr Bitter, z.Z. Niepars wohnhaft, während Herr Zander sich einen Sack voll persönlich aneignete. In dem Sack  den sich Herr Zander widerrechtlich aneignete, war u.a. 1 Frackanzug, der einem Flüchtling gehörte. Diesen Frackanzug hat Zander sich umarbeiten lassen.

            Beweis:  Zeugnis Fräulein Else Ahrens, Klein Cordshagen und Frau Masen, Pütte

 Zander hat des weiteren kurz vor Weihnachten ca. RM 250,-- von meinem Konto bei der Firma Koch & Poggendorf abgehoben. Es handelte sich dabei um einen Betrag, der am 15. September also wohlgemerkt vor meiner Enteinung meinem Konto gutgeschrieben  worden war. Zander hatte kein Recht von meinem Konto Geld abzuheben. Die Firma Koch & Poggendorf zahlte diesen Betrag an Zander auch nur deshalb aus, weil das Landratsamt, Barth, Herr Heinrichs, der Firma Anweisung gegeben hatte, diesen Betrag an Herrn Zander zu zahlen. Der stellvertretende Landrat war nicht berechtigt, eine solche Anordnung zu treffen, da es sich hier um ein Privatkonto handelt, über das der Landrat, da der Betrag aus der Zeit vor der Enteignung stammte, keine Verfügungsberechtigung hatte.

Am 4 Januar 1946 wolle ich mich auf dem Landratsamt in Barth, Abteilung Bodenreform nach dem Stand meiner Angelegenheit erkunden. Bei der Gelegenheit wurde ich im Landratsamt,  Zimmer 33 dem Amtszimmer von Herrn Dziobek, der an diesem Tage nicht zugegen war, von dem Treuhänder Lewerenz aus Zimkendorf und dem Landinstrukteur, Herrn Gütschow aus Pütte, jetzt Pantelitz überfallen und geschlagen. Von Gütschow, der mir die Tür verstellte wurde ich noch mit Füßen gestoßen. Lewerenz drohte mir noch mit den Worten: „Wenn ich dich Hund auf der Straße treffe, schlage ich dich tot“  Auf Grund dieser Körperverletzung musste ich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Beweis: Zeugnis des praktizierenden Arztes, Dr. Lau, Barth. Zeuge des Überfalls war Frau Stroegmeyer, die als Angestellte auf dem Landratsamt Barth tätig ist.

Ende April 1946 äußerte Lewerenz erneut in der Abteilung Bodenreform des Landratsamtes Barth, das inzwischen nach Stralsund übergesiedelt ist: „Leesch kommt nicht wieder auf seinen Hof , da sorge ich für und wenn er wieder rauf kommt, wird er totgeschlagen“.

Beweis: Zeugnis des Statthalter Karl Schuhmacher, Martendorf, des Schmieds Max Schult, ebenfalls Martendorf.

Zusammenfassend stelle ich hiermit Strafantrag

  1. gegen den stellvertretenden Landrat, Herrn Heinrichs und seinen Sachbearbeiter Herrn Dcziobek wegen Verletzung ihrer Amtspflichten.
  2. gegen den Bürgermeister Max Schuldt, Pütte, wegen Überschreitung seiner Amtsbefugnisse, wegen Diebstahls und Duldung von Schwarzschlachtung sowie Mithilfe zur Freiheitsberaubung.
  3. gegen den Verwalter Erich Zander aus Pütte, wegen Diebstahls, Hehlerei und Schwarzschlachtung.
  4. gegen Bitter , wegen Diebstahls
  5. gegen Lewerenz und Gütschow wegen Körperverletzung

Über den Umfang der Schwarzschlachtungen und über die näheren gesetzwidrigen Vorfälle in Pütte benenne ich außer der bereits erwähnten Zeugin Else Ahrens, Kl. Cordshagen, die Eheleute Berthold Timm z.Z. Schwerin. Die Eheleute  Timm haben bis kurz vor Weihnachten 1945 auf meinem Hof als Flüchtlinge gewohnt.

                                                                                    Carl Friedrich Leesch

 

 

 

An den obersten Chef der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland

 

Marschall der Sowjetunion W. Sokolowsky,  Berlin

 

Absatz  3     Mit Freuden wurde der Befehl Nr. 64 begrüßt, dass alle Industrie u. Handelsbetriebe u. sonstigen Sachwerte, die ohne hinreichenden Grund von örtlichen Stellen sequestriert worden sind, den ehemaligen Besitzern bis zum 30.4. 48 zurückzugeben werden sollen.

 

Da durch Willkür mancher örtlichen Stellen auch viele Bauern ihre Höfe ohne hinreichende Gründe im Herbst 1945 verlassen mussten, wäre eine einwandfreie Nachprüfung auch dieser Vorgänge wünschenswert. Es handelt sich hierbei um bäuerliche Betriebe von 10 – 40 ha, die also nicht unter die Bodenreform fielen. Mit Freuden würden es auch diese Bauern begrüßen, wenn ihnen ihre ehemaligen Höfe wieder zurückgegeben würden, wo es sich doch fast durchweg um tüchtige Landwirte handelt, die z.T. nur Mitläufer der NSDAP waren.

 

Im Sinne dieser Vertriebenen Bauern zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung

Frau Paula Leesch

z.Z. Juliusruh a./Rügen

Post Breege d. 22.4.48

 

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