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Hupertz am 08.12.2002
Das ist Unrecht!

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts steht eine 1945 bis 1949 vorgenommene, heute von diesem Gericht aus gesehene ausschweifende Enteignung der deutschen kommunistischen Stellen in der sowjetischen Besatzungszone, die völlig willkürlich gehandhabt wurde, unter dem Schutz der sowjetischen Besatzungsmacht.
Damals nicht! - Wie die SMAD-Befehle der Besatzungsmacht hergeben!
Für diese Enteignungen hat 1990 zurecht die Sowjetunion die Verantwortung nicht angenommen.
Die spezielle Einordnung als „deutscher Kriegs und Naziverbrecher“ der deutschen kommunistischen Stellen in der Ostzone, die damit bewusst in zahllosen Fällen zur Verfolgung Unschuldiger führte, gibt dem Bundesverfassungsgericht Grund genug, das geschehene Unrecht unumkehrbar zu machen.
Wie krank muss ein Mensch sein um das zu verstehen?
Das Bundesverfassungsgericht der Anwalt des damaligen ausschweifenden Verfolgungsunrecht?

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