Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts
steht eine 1945 bis 1949 vorgenommene, heute von diesem
Gericht aus gesehene ausschweifende Enteignung der deutschen
kommunistischen Stellen in der sowjetischen Besatzungszone,
die völlig willkürlich gehandhabt wurde, unter
dem Schutz der sowjetischen Besatzungsmacht.
Damals nicht! - Wie die SMAD-Befehle der Besatzungsmacht
hergeben!
Für diese Enteignungen hat 1990 zurecht die Sowjetunion
die Verantwortung nicht angenommen.
Die spezielle Einordnung als deutscher Kriegs
und Naziverbrecher der deutschen kommunistischen
Stellen in der Ostzone, die damit bewusst in zahllosen
Fällen zur Verfolgung Unschuldiger führte,
gibt dem Bundesverfassungsgericht Grund genug, das geschehene
Unrecht unumkehrbar zu machen.
Wie krank muss ein Mensch sein um das zu verstehen?
Das Bundesverfassungsgericht der Anwalt des damaligen
ausschweifenden Verfolgungsunrecht?