Die in der Verordnung über die "Bodenreform"
willkürlich gewählte Grenze von 100 Hektar,
ein Wert, der bisher lediglich der schematischen Aufgliederung
der Betriebsgrößen zu statistischen Zwecken
Verwendung fand, entsprach in keiner Weise einer wirklichen
Unterscheidung zwischen bäuerlichen und Großgrundbesitz.
Die Parzellierung des enteigneten Gutslandes und seine
Verteilung an die "Neubauern", denen in feierlicher
Form eine "Besitzurkunde" ausgehändigt
wurde, erfolgte ohne Rücksichtnahme darauf, ob
sie entsprechende Kenntnisse besaßen.
Sie bekamen wohl ein stück Land, aber es fehlte
ihnen alles, was den Bauern erst zum Bauern macht, angefangen
von Stall und Wirtschaftsgebäuden bis zum Vieh
und landwirtschaftlichen Geräten.
Die "Bodenreform" erhielt damit den Charakter
einer Landverteilung im sowjetischen Stil und wurde
daher einmütig von den ehemaligen Landarbeitern
der aufgeteilten Güter und den aus dem Osten zugezogenen
Flüchtlingen abgelehnt.
Man musste sie regelrecht dazu zwingen ihr Land als
selbstständige Neubauern zu bewirtschaften. Sie
waren gewohnt, sinnvoll und mit Überlegung zu arbeiten
und konnten nicht verstehen, dass es notwendig sei,
in einer Zeit, in der Hunger vor der Tür stand
und alles auf die Erhaltung und Förderung der Produktion
ankam, volleingerichtete und gut arbeitende Wirtschaften
zu zerschlagen.