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Hupertz - 05.09.2001
"Bodenreform"


Die in der Verordnung über die "Bodenreform" willkürlich gewählte Grenze von 100 Hektar, ein Wert, der bisher lediglich der schematischen Aufgliederung der Betriebsgrößen zu statistischen Zwecken Verwendung fand, entsprach in keiner Weise einer wirklichen Unterscheidung zwischen bäuerlichen und Großgrundbesitz.
Die Parzellierung des enteigneten Gutslandes und seine Verteilung an die "Neubauern", denen in feierlicher Form eine "Besitzurkunde" ausgehändigt wurde, erfolgte ohne Rücksichtnahme darauf, ob sie entsprechende Kenntnisse besaßen.
Sie bekamen wohl ein stück Land, aber es fehlte ihnen alles, was den Bauern erst zum Bauern macht, angefangen von Stall und Wirtschaftsgebäuden bis zum Vieh und landwirtschaftlichen Geräten.
Die "Bodenreform" erhielt damit den Charakter einer Landverteilung im sowjetischen Stil und wurde daher einmütig von den ehemaligen Landarbeitern der aufgeteilten Güter und den aus dem Osten zugezogenen Flüchtlingen abgelehnt.
Man musste sie regelrecht dazu zwingen ihr Land als selbstständige Neubauern zu bewirtschaften. Sie waren gewohnt, sinnvoll und mit Überlegung zu arbeiten und konnten nicht verstehen, dass es notwendig sei, in einer Zeit, in der Hunger vor der Tür stand und alles auf die Erhaltung und Förderung der Produktion ankam, volleingerichtete und gut arbeitende Wirtschaften zu zerschlagen.

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