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| Heribert G. Kempen vom 09.06.2005 |
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"... es drängt sich einem förmlich auf, daß in diesem Fall eine potentielle Auftragsjustiz tätig ist..." Da in Deutschland das Verfassungsgericht nur 2,5 % aller eingereichten Beschwerden annimmt, empfahl man dem Drittgeschädigten, unverzüglich Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einzureichen, und zwar wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Es handelt sich um ein Grundrecht, welches u.a. im Grundgesetz verankert ist. Und dann ist da noch das Recht auf wirksame Beschwerde, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt ist. Die badische Justiz, als auch die Ermittlungsbehörden deckten die strafbaren Handlungen von politischen Beamten, Amtsträgern und Rechtsaufsichten. Was will man auch erwarten, wenn sogar Staatsanwälte und beisitzende RichterInnen im beteiligten Verfahren selbst in geschäftlicher Beziehung mit der angeschuldigten Sparkasse stehen? Nun hat das OLG Dresden unbestreitbar die streitauslösende Zufahrt als Hauptleistung im Kaufvertrag anerkannt! Was will man auch mit einem Grundstück ohne Zufahrt zu den Stellplätzen, bei dem für die Zufahrt (vergleiche Vertragsentwurf und notariellen Kaufvertrag) auch noch extra bezahlt wurde? Damit muß sich zukünftig auch die badische Justiz auseinandersetzen. Der Drittgeschädigte hat nun durch das OLG Dresden quasi eine "Steilvorlage" mit dem Dresdener OLG-Urteil und unserer bereits beim BGH anhängigen Beschwerdebegründung erhalten. Genau so ergeht es mit den unterdrückten Beweisaufnahmen in Sachen SpK Singen-Radolfzell. Fazit: Fest steht jetzt auf jeden Fall: Die bereits ergangenen Entscheidungen aus Konstanz und Freiburg, kommen nun auf dem "Prüfstand" des EGMR. Das einzig noch laufende Verfahren (SpK ./. Kempen) wird später ebenfalls dieser Kontrolle unterworfen werden. Sollte das LG Konstanz bei seiner bisherigen "Rechtsmeinung" bleiben, werden später die bereits ergangenen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt der strafbewehrten Rechtsbeugung zu prüfen zu sein. Es wäre auch quasi nicht gerecht gegenüber den eigentlichen Auslösern dieses Skandales, den beteiligten Ämtern in Sachsen, wenn das Verhalten der SpK Singen-Radolfzell allein den beteiligten sächsischen Amts- und Behördenleitern anzulasten wäre... Der Gesamtschaden wird Jahr für Jahr durch auflaufende Zinsen um einen zweistelligen Millionenbetrag in Euro größer. Wer hat dies dann zu verantworten? Denken Sie mal nach! Es warteten schon einmal alle Zeugen vergeblich auf dem Gerichtsflur vor dem Saal 200 des Landgerichts in Konstanz und wurden nicht vernommen. Viel näher konnte man bei der Konstanzer Justiz der Wahrheitsfindung nicht sein, aber man wollte sie schlicht nicht hören... Durch selbst herangetragene Akten von Kunden der Sparkasse, die in der Vergangenheit ebenso durch diese Schaden erlitten hatten, ergibt sich bei Durchsicht und Vergleich dieses Materials ein erhebliches Potential, welches derzeit von einem renommierten Gutachter für Bankenrecht überprüft wird. Die Tragweite dieser Recherche und der Ermittlungen kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Es gibt aber schon jetzt unbestreitbare schriftliche Indizien, die die Vorstellungskraft eines ordentlichen Kaufmannes, was rechtmäßiges Handeln bei der SpK betrifft, regelrecht sprengen, vorsichtig ausgedrückt. Ein paar dieser "Episoden" können Sie demnächst in dem Buch "Der Domino Effekt" Danach beginnt eine Lesungsreihe durch die gesamte Republik, sobald der Autor gesundheitlich dazu in der Lage sein wird. Frei nach dem Motto eines Deutschen Nachrichten-Magazins: "Fakten, Fakten, Fakten..." Die Wahrheit kann man nicht unterdrücken... Der Unterzeichner muß sich leider in allernächster Zeit mehrfach, zu chirurgischen Eingriffen in stationäre Behandlung begeben. Er wird aber zum Sommer hoffentlich soweit genesen sein, daß er auf schon jetzt exist
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| Datum | siehe auch: | Verweise | |
| Bemerkung von Karl Nolle, MdL, zu diesem Thema | |||
| Siehe meine Presserklärung vom 10.6./20.6./17.7.2002/01.10.2002 | |||
| Siehe Presseartikel vom: 6.6./8.6./11.6./11.6./21.6./29.7.2002 und weitere | |||
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