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Dr. Udo Madaus - 04.04.2003

Geschrieben von Dr. Udo Madaus und G. Kleindienst, Journalist (Eingabe),

"Präambel": Friedrich II. (der Große): "Wer die Wahrheit mir verschweigt, verliert die Ehre!"

Der folgende Brief von Dr. Madaus ist in den vergangenen Tagen auch etwa 140 Chefredaktionen aller Medien (auch im Ausland) sowie etwa 30 CDU-Präsidiumsmitgliedern per Fax zur Kenntnis gebracht worden. Auf dem Postweg sind rund 1300 Briefsendungen an die folgend aufgeführten Adressaten unterwegs.
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Dr. jur. Udo Madaus, Köln, März/April 2003

An die
Mitglieder des Bundestages,
Regierungsmitglieder der Bundesländer,
Mitglieder der Bundesregierung,
Medien, die an einer wichtigen rechtsstaatlichen Frage interessiert sind, u.a.m.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach der Wende ist bezüglich der Konfiskationen/Enteignungen 1945 - 1949 „etwas geschehen, was nicht geschehen durfte“. Namhafte Verfassungsrechtler, einige hochrangige Politiker und - verständlicherweise - die betroffenen Bürger aus Ost und West waren sich darüber einig. Über 40 Jahre wurden ja die damit einhergehenden, brutalen kommunistischen Enteignungs-Maßnahmen zur Verwirklichung der leninistisch-stalinistischen Ideologie in Ostdeutschland von internationalen juristischen (Menschenrechts-)Konven-tionen sowie vom gesamten Bundestag und den jeweiligen Bundesregierungen auf das Schärfste verurteilt.

1990 begründete die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl die im selben Jahr zementierte Festschreibung des Enteigungsunrechts aus den Jahren 1945-1949 mit dem Argument, sie habe zur Verwirklichung der Einheit Deutschlands die Forderungen der UdSSR und DDR auf Nichtrückgabe und Nichtwiedergutmachung des im Zuge der sogenannten Bodenreform in der SBZ akzeptieren müssen.

Das Parlament stimmte dem Einigungsvertrag mit einer entsprechenden Verfassungsänderung zu, allerdings - wegen der umstrittenen Eigentumsregelung - unter (protokolliertem!) Vorbehalt von 114 Abgeordneten.

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte in zwei Entscheidungen (1991 und
1996) auf Grund der Aussagen von drei hohen Regierungsmitgliedern (Kastrup, Kinkel und de Maizière) der Bundesregierung bei der Einschätzung der politischen Situation eine pflichtgemäße Handlungsweise.

Durch das gegen die Prinzipien eines Rechtsstaates verstoßende Verhalten aller drei Staatsgewalten wird das von den Kommunisten gestohlene Eigentum nicht - auch nicht teilweise - an die Betroffenen zurückgegeben, sondern ist vom Fiskus vereinnahmt worden. Wie konnte das geschehen? Wo liegt die Ursache? Was ist die Wahrheit? Was ist zu tun?

In seiner Novelle „Michael Kohlhaas" schildert Heinrich von Kleist das Schicksal eines Mannes, der sein Recht auf Eigentum mit Gewalt durchsetzen wollte. Er wurde für seine Taten gehängt. Heinrich von Kleist stellte sich selbst die Frage: „Wo ist die rechtsprechende Instanz, da sich doch jede Rechtsinstitution gegenüber Michael Kohlhaas schuldig gemacht hat?". Er fand keine Antwort.

Die geschädigten Bundesbürger, denen durch das Versagen der drei Staatsgewalten Schaden zugefügt wurde, können in unserem Jahrhundert aber noch auf den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg, wo Hunderte von Beschwerden anstehen, hoffen.

Es gibt natürlich noch einen anderen ehrbaren Weg, wenn die Hauptschuldigen Schäuble, Kohl, Waigel, Herzog, Bohl und Kinkel zumindest ihre Ehre retten
wollen: das Eingeständnis, einen Fehler begangen zu haben.

Ein Beispiel aus dem siebenjährigen Krieg, als Friedrich II. (der Große) gegen die Übermacht der Österreicher, Franzosen, Russen, Polen und Sachsen kämpfte, soll das veranschaulichen. Der zur Beobachtung des österreichischen Heeres unter den Marschällen Daun und Lacy beauftragte preußische Hauptmann von Retzow verschwieg seinem König, wie nahe der Feind stand. Friedrich wollte die sächsische Hauptstadt Dresden noch vor der entscheidenden Schlacht unbedingt einnehmen und beginnt mit starkem verheerendem Artilleriefeuer auf eine der schönsten Barockstädte, dem sechs Kirchen und 416 Häuser zum Opfer fielen. Kurze Zeit später mußte Friedrich die Belagerung Dresdens wegen des anrückenden und überlegenen Feindes aufgeben. Seinen eigenen Fehler beklagte er gegenüber seinem schweizerischen Vorleser de Catt mit den Worten: „Ich stehe durch diesen Fehler am Rande des Abgrunds!“ Dem Hauptmann von Retzow als Mitschuldigen reißt er die Silbertressen vom Rock und sagt: "Wer die Wahrheit mir verschweigt, verliert die Ehre!"

Der Leser des Buches "Allianz des Schweigens" soll selbst entscheiden, welcher deutsche Politiker oder sonst an dem Geschehen maßgeblich Beteiligte durch die in diesem Buch geschilderten Vorgänge seine Ehre verloren hat, die er wiederherstellen könnte, wenn...

Mit der Bitte selbst nicht zu schweigen

verbleibe ich mit besten Grüßen


P.S.: Die oben geschilderte Geschichte hat Friedrich noch später in einem überlieferten Beitrag beschäftigt, in dem er, ein König, der den Staat verkörperte, mit seinen Fehlern abrechnet. Am 8. November 1761 schreibt er an seinen Vertrauten, den Marquis d'Argens, die „Epistel an d'Argens":

„Wie jene großen Helden, allverehrt,
Hätt' ich mich gern gezeigt, im vollen Lichte.
Philosophie hat anders mich gelehrt.
Mein Leben formte ich nach ihrem Rat:
Den Irrtum meiden und die Wahrheit suchen!
Mein Aug' erkannte den verfehlten Pfad,
denn, was ich auch begonnen, jede Tat
war schließlich als Enttäuschung nur zu buchen,
nur Eitelkeit wächst aus der Ruhmsucht Saat! "

(Die Größe, einen Fehler einzugestehen, haben eben nur große Politiker.)

Als Anlage beigefügt: Buchbesprechnung „Allianz des Schweigens von Fabio Bossi („zeitreport“)

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