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| Dr. Udo Madaus - 09.06.2004 |
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"Deutsches Watergate" ist folgenschwerer als das "amerikanische Watergate" Der Beitrag "Das Deutsche Watergate" (FAZ vom 29. September
2003) hat Aufsehen erregt. Er läßt die Erinnerung wach werden
an eine politische Affäre, die vor genau dreißig Jahren ganz
Amerika erschüttert hat und auch die internationale Berichterstattung
beherrschte. Beide Skandale haben Gemeinsames und Trennendes. Gemeinsames insofern, als zwei Regierungen ihre Macht gegen die Grundsätze der Verfassung, des Rechts und der Moral ausgeübt haben - in Amerika der damalige Präsident Richard Nixon und sein Justizminister, in Deutschland der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl mit den Ministern Friedrich Bohl, Wolfgang Schäuble, Theo Waigel und Klaus Kinkel. Beide Regierungschefs haben auch ihr Parlament und ihr Volk belogen:
Aber was beide Skandale trennt, ist der große Unterschied in der öffentlichen Resonanz, in der rechtlichen Behandlung der Gerichte, in den Konsequenzen für die Täter und in dem angerichteten materiellen wie immateriellen Schaden. Der deutsche Skandal hat eine weit größere Dimension. Erinnern wir uns zunächst der amerikanischen Watergate-Affäre. Während des Wahlkampfes 1972 zwischen dem amtierenden republikanischen Präsidenten Richard Nixon und dem demokratischen Präsidentschaftskandidaten G. McGovern wurde am 17. Juni 1972 in das demokratische Hauptquartier in das Watergate Appartment Hotel in Washington D.C. eingebrochen, um Abhörgeräte anzubringen. Die Untersuchung dieses Vorfalls und andere Machenschaften des Komitees für die Wiederwahl des Präsidenten Richard Nixon durch einen Senatsausschuß zwangen einige engste Mitarbeiter von Nixon, ihn ein Jahr später am 30. April 1973) zum Rücktritt. Nixon versicherte vor der Öffentlichkeit und dem Kongreß von den Vorgängen keine Kenntniss gehabt zu haben. Er weigerte sich auch unter Hinweis auf den Grundsatz der Gewaltenteilung bestimmte Tonbandaufzeichnungen über seine Gespräche vorzulegen. Ein halbes Jahr später am 23. Oktober 1973 - also genau vor dreißig Jahren - gab Richard Nixon der öffentlichen Meinung nach und legte die Aufzeichnungen teilweise offen. Damit war die Affäre aber noch längst nicht erledigt. Wie Spürhunde setzten sich die Journalisten der Washington Post auf die Fährte der wahren Zusammenhänge. Die beiden Untersuchungsausschüsse des Kongresses (Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses und Untersuchungsausschuß des Senats) sowie das Gerichtsverfahren gegen Nixon's Mitarbeiter, das der oberste Bundesrichter des Districts of Columbia, J. J. Sirica, führte, trieben Richard Nixon Schritt für Schritt in die Enge. Die Teilveröffentlichungen der Tonband-Gespräche erwiesen sich als Manipulation. Im Juli 1974 entschied der Supreme Curt die Herausgabe aller Tonbänder. Ein Geschworen-Gericht bezeichnete den Präsidenten als Komplizen der Vertuschung der Affäre und beschuldigte ihn, geleogen und die Justiz behindert zu haben. Die Wellen schlugen in Amerika hoch. Besonders als der Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses am 30. Juli 1974 mit großer Mehrheit für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens (Impeachment) stimmte. Als Nixon unter dem Druck der Beweise zugeben mußte, daß er bereits im Juni 1973 von der Watergate-Affäre unterrichtet worden war, wandte sich auch die eigene republikanische Partei gegen ihn. Am 8. August 1974 trat er als Präsident der Vereinigten Staaten von seinem Amt zurück. Eine umstrittene "volle und absolute" Begnadigung durch den Amtsnachfolger G.R. Ford bewahrte ihn einer Strafverfolgung. Die Watergate-Affäre führte zu einer schweren Krise des Vertrauens in die Integrität des Präsidenten und der Regierung. Neben diesen moralischen Aspekten war der Machtkampf zwischen dem Kongreß und der überstark gewordenen Stellung des Präsidenten nicht zu übersehen.
Daß jene Behauptung nicht zutrifft, sondern inszenierte Täuschung
war, ist durch jenen FAZ-Beitrag über die Dissertation der Politkwissenschaftlerin
Constanze Paffrath bestätigt worden. Diese Täuschung hatte
und hat schwerwiegende Folgen für das Sich-Verlassen-Können
auf das Eigentumsrecht, für das Ansehen Deutschlands als Rechtsstaat
und für die wirtschaftlichen Wiederaufbau im einstigen DDR-Gebiet.
Dagegen hat das "deutsche Watergate" über den Vertrauensschaden hinaus die unschuldigen Opfer der verfolgungsbedingten Konfiskationen um die mögliche Rückgabe der noch verfügbaren Vermögenswerte gebracht, ihnen damit einen schweren endgültigen Verlust zugefügt, den vielen Investitionswilligen unter ihnen die Investitionsfähigkeit genommen, sie damit an Investionen in der alten Heimat gehindert, ihnen die Rückkehr in die alte Heimat unmöglich gemacht oder unerträglich erschwert sowie auf diese Weise die Wirtschaft der neuen Bundesländer unermeßlich zusätzlich geschädigt. 2. Beim "deutschen Watergate" hingegen schwieg die Judikative,
3. 4. 5. 6. 7. Was geschieht eigentlich in unserem Rechtsstaat, nachdem nun auch eine
höchstbenotete Dissertation festgestellt und damit bekräftigt
hat, daß die Regierung Kohl das Parlament, das Bundesverfassungsgericht
und die Öffentlichkeit vorsätzlich zum Nachteil Tausender
von Bürgern aus Ost und West getäuscht hat? In große Bedrängnis, weil in Erklärungsnotstand, wird das Bundesverfassungsgericht kommen. Claus-E. Bärsch, Professor für Politik, schreibt in seinem Gutachten zu der Dissertation, daß die scharfsinnigen Argumente von Constanze Paffrath im Hinblick auf das Ziel der Einheit und dem Wesensgehalt der freiheitlich rechtsstaatlichen Normen des Grundgesetzes zu einer neuen Beschreibung der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts führen wird. Das Bundesverfassungsgericht wird kaum zugeben, den Ausführungen der Bundesregierung "blind" vertraut zu haben. Also muß es sich der "Täuschungstatsache" anschließen. Das führt zwangsläufig wegen des Tatbestandsirrtums zu einer Wiederaufnahme oder Neuauflage des Verfahrens. Noch immer nicht wird dem "deutschen Watergate" die gebührende
Aufmerksamkeit zuteil. --- Der Autor ist promovierter Jurist, Opfer politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone, war Geschäftsführender Gesellschafter in einem Familienunternehmen und viele Jahre ehrenamtlicher Richter beim Landgericht Köln und ist Autor des Buches: "Allianz des Schweigens", Briefe, Dokumente und Meinungen zu den Enteignungen 1945-1949 in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und den Folgen nach 1990. (Frieling und Partner, Berlin 2002 ISBN 3828018408, |
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