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Dr. Udo Madaus - 12.08.2002

"Führende Chefredakteure empört über..."das größte Verbrechen betr.: Eigentum" ?

 

 

Dr. jur. Udo Madaus, Köln
12.08.2002


An
Herrn
Helmut Markwort – persönlich –
Chefredakteur des „Focus“

Betr.: Anzeige in BILD vom 5. August 2002
„Führende Chefredakteure empört über SPD-General“

Sehr geehrter Herr Markwort,

mit anderen Kollegen aus den Chefredaktionen verurteilen Sie die Strafanzeige gegen „Bild“ von Herrn Müntefering und sehen darin – mit Recht – eine Einschränkung der Pressefreiheit durch Unterbindung einer kritischen Berichterstattung.

Was geschieht – und welche Vorwürfe müssen Sie sich als Verfechter der Pressefreiheit machen lassen – wenn Ihre Presseorgane die Pflichten / Verantwortungen zur Berichterstattung v o r s ä t z l i c h oder aus Opportunitätsgründen zu Parteien/Regierung durch Schweigen (bis auf Ausnahmen) nicht nachkommen ? Ist das nicht genauso zu verurteilen ?

Meine Frage bezieht sich auf die Konfiskationen / Enteignungen zwischen 1945 – 1949 und deren Anerkennung durch die damalige Bundesregierung Dr. Kohl und dem Schweigen der SPD Opposition dazu aus politischen und finanzpolitischen Motiven.

Zwölf Jahre haben Sie „das größte Verbrechen betr.: Eigentum“ und die „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (so Politiker und der Bundestag zwischen 1950 – 1990, Internationale Institutionen) nicht so der Öffentlichkeit zur Kenntnis (mit Ausnahmen) gebracht, wie es diese Vorgänge „verdient“ hätten, d.h. wie sie von einer verantwortungsbewussten Presse hätten wahrgenommen werden müssen.

Anbei eine Zusammenstellung der von der damaligen Bundesregierung verübten Tatbestände.

Die Folgen für die heutige wirtschaftliche Situation im Osten sind bekanntlich katastrophal und oft beschrieben worden. Wie der ehemalige Bundesbankpräsident K.O. Pöhl kürzlich äußerte, hat die Treuhandanstalt durch Verkäufe von Liegenschaften und Betrieben statt Erlöse zur Bestreitung der Wiedervereinigungskosten zu erzielen, 270 Milliarden (!) Schulden gemacht. Herr Schmidt sprach sogar von 400 Milliarden. Durch die Ausgrenzung der engagierten und investitionswilligen Alteigentümer wurde auch die Schaffung von zahlreichen Arbeitsplätzen unterbunden.

Warum – so meine Frage – ist das Thema für Sie „tabu“ und hat keine Bedeutung mehr, obwohl das Ansehen und die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates im In- und Ausland beachtlich leidet.

Hier liegt Ihre Verantwortung und Pflicht als „vierte Gewalt“.
Gerne erwarte ich eine Antwort und verbleibe

Mit bestem Gruß

Ihr
U. Madaus

Anlage


Dieses persönliche Schreiben ging u.a. an die Chefredakteure:

Stefan Aust, Spiegel
Hans Mahr, RTL
Dr. Wolfram Weimer , DIE WELT
Helmut Markwort, Focus
Dr. Frank Schirrmacher, FAZ
Jörg Howe, SAT 1
Giovanni di Lorenzo, Berliner Tagesspiegel
Sigmund Gottlieb, Bayrischer Rundfunk
Thomas Oserkorn, Stern
Andreas Petzold, Stern
Wolfgang Kenntemich, MDR

mit der Zusammenstellung „Das Sündenregister der Bundesregierung“.


Mit bestem Gruß

Dr. Udo Madaus

i.A. Chr. Steiner /Sekr.

 

 

Das Sündenregister der Bundesregierung
vom 12. Februar 1998

bezüglich der zwischen 1945 und 1949 politischen
- unter anderem mit Eigentumsverlust bestraften - Verfolgten

Hiermit soll auf zahlreiche Vorgänge aufmerksam gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Nichtrückgabe der zwischen 1945 und 1949 enteigneten/konfiszierten Vermögenswerte der Bundesregierung zum Vorwurf gemacht werden. Diese gegen Wahrheit, Anstand und Moral verstoßende Verhaltensweise führte dazu, daß die politisch und vermögensgeschädigten Verfolgten zwischen 1945 und 1949 gegenüber den Verfolgten vor 1945 und nach 1949 unter Verletzung des Gleichheitssatzes (Artikel 3 Grundgesetz) ausgegrenzt, das heißt benachteiligt werden.

1.) Der Wortbruch der Bundesregierung an Zigtausenden von west- und ostdeutschen Bürgern

2.) Die Behauptung der Bundesregierung über das Rückgabeverbot der UdSSR ist unwahr

3.) Die Behauptung über die Bedingung der DDR entspricht nicht den Tatsachen

4.) Die sowjetische TASS-Erklärung vom März 1990 wurde verfälscht

5.) Die Dokumentation der Bundesregierung vom 2. September 1994 über die Vorgänge 1990 ist vorsätzlich unrichtig

6.) Die Rehabilitations-Erlasse der UdSSR wurden verschwiegen

7.) Die Einflußnahme auf Politiker und russische Institutionen zum Nachteil der Betroffenen

8.) Die Verfälschung des Textes der beiden deutschen Außenminister an den sowjetischen Außenminister

9.) Die Täuschung der Öffentlichkeit über die angebliche sowjetische Bedingung durch westdeutsche "Formulierungskunst"

10.) Der Verstoß gegen das rechts- und sozialstaatliche Gebot, Schaden von seinen Bürgern abzuwenden

Ausführliche Ausführung der 10 Punkte des "Sündenregisters der Bundesregierung" folgt.

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