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Dr. Udo Madaus - 16.10.2001

„Cavete culpam tacendi“ “Hütet Euch vor der Schuld des Schweigens”.

von Dr. Jur. Udo Madaus
August 2001

Dieser lateinische Spruch steht über dem Eingang des Gerichtsgebäudes in Lucca, der Hauptstadt der gleichnamigen und geschichtsträchtigen Provinz in Mittelitalien: Der Platz dieser Inschrift lässt die Vermutung zu, dass sie sich mahnend an diejenigen wendet, die vor Gericht als Kläger, Angeklagte oder Zeugen stehen.
Inzwischen bin ich aber zu der Erkenntnis gelangt, dass darüber hinaus
die „Schuld des Schweigens“ – wie zu beweisen sein wird –
auch auf die Vertreter der Rechtsetzung und Rechtsprechung, sowie auf alle, die für das Recht in einem Rechtsstaat verantwortlich sind, lastet.
Die Hauptgründe für das Schweigen/Verschweigen im positiven oder negativen Sinn
(„Reden ist Silber – Schweigen ist Gold“ – „Schweigen ist für viel Unglück gut“)
sind schnell aufgezählt:
Man schweigt aus Angst, aus Unkenntnis, um jemanden zu schützen, aus schlechtem Gewissen oder: weil man schweigen will !

Der letztgenannte Grund – weil man schweigen will –
ist besonders der ehemaligen Bundesregierung unter Helmut Kohl
bei dem g r ö ß t e n politischen S k a n d a l in der Nachkriegsgeschichte
zum Vorwurf zu machen.
Sie behauptete bekanntlich, dass die Nichtrückgabe der zwischen 1945 – 1949 rechtswidrigen und brutalen Konfiskationen gegenüber der UdSSR und DDR sanktioniert werden musste, um die Wiedervereinigung zu erreichen, was nachweislich nicht stimmt.

Wir erinnern uns, dass zigtausende von „Enteignungen“ im landwirtschaftlichen, industriellen, gewerblichen und privaten Bereich 1945 – 1949
g e g e n besatzungsrechtliche Vereinbarungen und gegen Menschenrechtsgrundsätze durchgeführt wurden, wovon über 2 Millionen Entschädigungs- und Rückübertragungsansprüche nach der Wende zeugen.

In den letzten zehn Jahren hat sich deshalb die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen müssen, sie habe die Wahrheit über das, was die Sowjet-Union wirklich wollte, verschwiegen, ja aus politischen und finanzpolitischen Gründen die vorgebliche Bedingung der UdSSR regelrecht erfunden.

Erwiesen ist,
dass die damalige Bundesregierung schon frühzeitig (März 1990)
also lange vor der gemeinsamen Erklärung, Einigungsvertrag und 2+4 Gesprächen
beschloss, keine Rückgabe und keine Entschädigung für Bodenreform- und Industrie-Enteignungen zu gewähren.

Die, wie man heute weiß, vor entsprechenden Wahlen entweder die DDR-Bürger zu beruhigen , dass ihnen nichts wieder weggenommen wird (was niemand wollte)
oder um das Versprechen gegenüber westdeutschen Bürgern einzuhalten,
dass keine Steuererhöhungen erfolgen und die Maastricht-Kriterien eingehalten werden.

Der Verkauf des sog. „Volkseigentums“, von dem man sich Milliarden erhoffte, sollte dazu dienen.
Die Empörung der davon Betroffenen machte sich in tausenden von Briefen Luft, in denen der Bundesregierung auch schwere strafrechtliche Vergehen, wie Prozessbetrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Hehlerei, Falschaussagen u.a.m. vorgeworfen wurden.
Die Bundesregierung w e h r t e sich n i c h t dagegen und s c h w i e g !

Sie schwieg, weil sie schweigen wollte und die Konsequenzen fürchtete !

Das führte zu der „Schuld durch Schweigen/Verschweigen“ an dem immensen Schaden, den die Bundesregierung dadurch erlitt,
dass tausende von i n v e s t i t i o n s w i l l i g e n Alteigentümern
vom Wiederaufbau im Osten
und von der Schaffung von Arbeitsplätzen ausgegrenzt wurden.
U n v e r z e i h l i c h !

Die anderen H a u p t b e t e i l i g t e n an diesem nur als Skandal zu bezeichnenden Vorgang sind – neben der Bundesregierung als E x e k u t i v e – das Parlament als L e g i s l a t i v e
und das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte als J u d i k a t i v e.

Es sind also alle drei Gewalten beteiligt, deren gegenseitige Unabhängigkeit als Kernprinzip unseres Rechtsstaates in Art. 20 GG niedergelegt ist.
Den Bundestagsabgeordneten sowie dem Rechts- und Petitionsausschuss des Bundestages wurden alle Fakten durch Dokumentationen und Beweise vor Augen geführt.
Sie wurden in zahlreichen Eingaben und Anträgen bei Parteitagen aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Wahrheit durch Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „auf den Tisch“ kommt. Die Mehrheit der Abgeordneten schwieg dazu in geradezu beschämender Weise; nicht aus Unkenntnis, sondern aus Angst vor der Parteiführung oder aus Angst um ihr Bundestagsmandat.
In zahlreichen Gesprächen der Betroffenen mit ihren zuständigen Abgeordneten war immer wieder zu hören: „Sie haben ja Recht, aber bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich nicht engagieren kann.“
Dem Verfasser selbst hat ein Bundestagsabgeordneter, Jurist und als Justizminister in NRW im Falle des Wahlsieges der CDU vorgesehen, auf einen Brief, in dem die strafrechtlichen Delikte der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Enteignungen 1945 – 1949 eindringlich geschildert wurden, geschrieben:
„Selbst wenn Sie mit Ihren emotionalen Äußerungen Recht haben,
i n t e r e s s i e r t mich das n i c h t “.
Mit solchen Abgeordneten, deren Aufgabe es ist, im Sinne der Gewaltenteilung über die Bundesregierung eine Kontrolle auszuüben, ist unserem Rechtsstaat nicht gedient.

In den Gesprächen mit den Abgeordneten ist oft auch zu spüren, dass sie aus einem schlechten Gewissen heraus schweigen, denn an der Tatsache, dass die Bundesregierung/Bundesrepublik heute als Hehler, ohne eine Beleidigungsklage zu befürchten, bezeichnet werden kann, und an der Tatsache, dass, wo ein Hehler ist, es auch einen Dieb gibt, muss das Schuldbewusstsein der dies Duldenden doch noch vorhanden sein.

Die unglückseligste Rolle spielt nach Meinung des Verfassers die Judikative, (Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichte), die nach dem Gewaltenteilungsprinzip von unabhängigen Gerichten/Richtern ausgeübt werden sollte.

Die drei wesentlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes – 1. Bodenreform-Urteil im April 1991, 2. Beschluss im April 1996 und 3. das ablehnende Urteil über die EALG Beschwerde im November 2000 – haben absolut politischen Charakter und weisen auf eine „stille Alliance“ zwischen Exekutive und Rechtsprechung hin.

Da mit Vermutungen hier nicht gedient sein kann, möchte der Verfasser nur darauf hinweisen, dass im 2. Bodenreform-Verfahren zwischen 1991 und 1996 die Anwälte der drei noch anhängigen Verfahren in ausführlichen Schriftsätzen dem Gericht alle Erkenntnisse und Beweise vermittelten, wonach es nach den Aussagen von Gorbatschow, Bush, Schewardnadse, Genscher, Krause, Kwizinski u.a. keine UdSSR- oder DDR-Bedingung zur Wiedervereinigung geben konnte und die Bundesregierung auf Grund ihrer eigenen Kenntnis davon auch nicht pflichtmäßig ausgehen konnte.
Alle Beweisanträge hat das Gericht ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vom Tisch gewischt.
Dem h o h e n Gericht ist also im besonderen Maße vorzuwerfen, dass es auf viele Tatsachen, die zur Wahrheitsfindung dienten, g e s c h w i e g e n hat und auch jahrelang s c h w i e g,
als die unklare, nicht sehr verständliche Ausdrucksweise in den Entscheidungsbegründungen zu F a l s c h i n t e r p r e t a t i o n e n durch die Bundesregierung und durch die Verwaltungsgerichte, gewollt oder nicht gewollt, führte.
Es macht sich damit auch mitschuldig,
dass z.B. die Bundesregierung und die Verwaltungsgerichte
aus dem Wort „Nichtrückgängigmachung“ ein „Rückgabeverbot“ machten
und dass aus der ursprünglichen Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes bei den Entschädigungds/Ausgleichsleistungen im EALG-Verfahren wieder abgewichen wurde.
Das Gericht folgte uneingeschränkt dem Vortrag des Bundesfinanzministers, der auf die schlechte Finanzlage der Bundesrepublik hinwies.
Die Verkaufserlöse aus den vereinnahmten Vermögenswerten wurden verschwiegen.

Die SCHULD des SCHWEIGENS trifft also auch auf das höchste Gericht zu, so dass der Spruch „Hütet Euch vor der Schuld des Schweigens“ eine grundsätzliche Bedeutung hat.

Das Gericht schwieg auch zu den vielen gutachterlichen Ausführungen der Verfassungslehre, deren angesehener Vertreter in den Anhörungen zum EALG-Gesetz unisono und eindringlich forderten, dass das Prinzip unseres Rechts- und Sozialstaates eine Rückgabe/Teilrückgabe des beim Fiskus liegenden und frei verfügbaren Eigentums gebietet.

Bei so viel Schweigen und Verschwiegenheit fragt man sich, ob in unserem Rechtsstaat noch alles in Ordnung ist und ob im Hinblick auf das Gebot der Gewaltenteilung hier nicht eine gefährliche Macht und Übermacht der Exekutive, also ein Übermaß an staatlichem Dirigismus tätig ist, dem zu begegnen ist.

Zum Thema „Gewaltenteilung“ (http://www.gewaltenteilung.de) und Judikative fand der Verfasser einen Auszug einer bemerkenswerten Rede von P.J. Anselm Feuerbach, die dieser anlässlich seiner Einführung in das Amt des Präsidenten des Appellationsgerichts zu Ansbach 1817 hielt:
„Der Richter empfängt sein Amt, das die Pflicht auf sich hat, keinem anderen Herren zu dienen als der Gerechtigkeit. So sind also die Richter innerhalb der Grenzen ihres Richteramts so wenig Diener der obersten Gewalt, dass sie dieser, wenn sie jene Grenzen überschreiten sollte, sogar den Gehorsam zu versagen nicht etwa nur berechtigt, sondern kraft ihres Eides verbunden sind. Der Ungehorsam ist dem Richter eine heilige Pflicht, wo der Gehorsam Treubruch sein würde gegen die Gerechtigkeit, in deren Dienst er allein gegeben ist.

Und (verkürzt) fährt Feuerbach fort:
„Wenn die Herrschaft des Unrechts und des Unverstandes bis in das Heiligtum der Gerechtigkeit gedrungen ist, wenn der Geist der Rechts- und Wahrheitsliebe aus den Gerichtssälen entwichen ist ......, dann ist der Grund des Staatsgebäudes untergraben........“

Die Frage:
„Was muss der Bürger tun, um den Überschreitungen der verfassungsgemäßen Grenzen durch die politischen Institutionen zu begegnen ?“
muss öffentlich gestellt werden – und diese Frage muss jeder sich selbst stellen.

Die Antwort kann nur lauten:
„Hütet Euch selbst vor der Schuld des Schweigens“.
Was der Verfasser beweisen und befolgen wollte.

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