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Dr. Udo Madaus - 18.05.2003

Wolfgang Schäuble
(Ein Essay von Udo Madaus, Mai 2003)


Wenn Dr. Wolfgang Schäuble über „Vertrauen in die Zukunft“ spricht, reizt das, sich mit dem, was er geschrieben hat und was ihn auch selbst charakterisiert, auseinander zu setzen. Hier ergibt sich ein erstaunliches Bild, denn: Politische Zukunft heißt ja weitgehend auch Vertrauen in die politische Führung !

Zwei Bücher von Wolfgang Schäuble stehen im Mittelpunkt der folgenden
Betrachtung:
„Der Vertrag“ (1991) und „Und der Zukunft zugewandt“ (1994/1995)

„Vertrauen lässt sich allein nur dadurch gewinnen, dass man die Wahrheit ausspricht und nach ihr handelt.“ (Wolfgang Schäuble in „Und der Zukunft zugewandt“, Seite 253

Zehn Widersprüchlichkeiten des Wolfgang Schäuble

1. Wolfgang Schäuble in „Der Vertrag“, Seite 103: „Ich hatte es bereits im
März 1990 als eine „Illusion“ betrachtet, wenn jemand meinte, die seit 1945 in der DDR entstandenen Eigentumsverhältnisse wieder ungeschehen machen zu können, und habe mich ein wenig lustig gemacht über jene, die jetzt in Verzweiflung geraten, weil sie möglicherweise etwas nicht bekommen, von dem sie seit 20 Jahren im Traum nicht daran gedacht haben, dass sie es jemals wieder bekommen würden.“


Antwort/Frage:

Kennt Schäuble nicht die Reden von Konrad Adenauer, Carlo Schmid und Ernst Reuter, die einstimmigen Resolutionen des deutschen Bundestages, der Internationalen Juristenkongresse und der Menschenrechtskonventionen, die einstimmig bekundeten, dieses Unrecht der Konfiskationen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit „nie und nimmer“ anzuerkennen ? Damit wurde auch der Glaube an eine rechtsstaatliche Wiedergutmachung bei den Betroffenen aufrechterhalten. Kennt Schäuble nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 (1 BvR 209/72- und 1 BvR 195/73 – und 1 BvR 31.07.1973), dem sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat, in dem in Übereinstimmung mit der Bundesregierung folgendes festgestellt wird:

Das Vermögen der in den Gebieten des ehemaligen Deutschen Reiches Lebenden und durch Vertreibung und Flucht in die Bundesrepublik gekommenen Personen ist nicht untergegangen.

Die etwaigen Maßnahmen der jetzt in diesen Gebieten handelnden Regierungen auf Beschlagnahme oder Verluste dieser Vermögensgegenstände sind völkerrechtswidrig. Damit sind die Ansprüche auf Eigentum oder Entschädigung hierfür weder verwirkt noch verjährt noch in sonstiger Weise verlorengegangen.

Auch durch die Lastenausgleichsgesetzgebung sind diese Ansprüche auf Eigentum bzw. auf Entschädigung für das Eigentum nicht beseitigt.“

2. Schäuble in „Der Vertrag“, Seite 103: „Entschädigungen, wie sie in einem
Rechtsstaat nötig sind, wollte ich damit nicht ausschließen.“


Antwort/Frage:

Warum schreibt dann Schäuble auf Seite 255 (ebenda): „Während die Staatssekretäre Klaus Kinkel (BRD)und Günther Krause (DDR) letzte Hand an die gemeinsame Erklärung legten, hielt ich mich in der irischen Hauptstadt Dublin auf. Meine Mitarbeiter übermittelten mir den unterschriftsreifen Text für die gemeinsame Erklärung per Telefax. Was ich da entdeckte, versetzte mich in Alarmbereitschaft. Ich rief sofort Staatssekretär Neusel an: „Stimmen Sie dem Text unter keinen Umständen zu !“ In dem Entwurf war nämlich von „Entschädigung“ die Rede. Dies werde, so warnte ich Neusel, immer als eine Leistung interpretiert werden, die über dem liege, was wir als Leistungsausgleich in der alten Bundesrepublik geleistet hätten.“

Das war eine entscheidende Weichenstellung von Schäuble. Er hat damit verhindert, dass eine rechtsstaatliche Regelung, der auch die DDR schon zugestimmt hatte, in die gemeinsame Erklärung aufgenommen wurde. Allerdings hat er – wie er sich rühmt – dem Finanzminister Milliarden an DM erspart.


3. Schäuble rechtfertigt den Ausschluss der Rückgängigmachung in „Der
Vertrag“, Seite 103, u.a. damit: „Denjenigen Bürgern der DDR, die durch die Bodenreform im guten Glauben Eigentum erworben hatten, musste die Angst, dies wieder zu verlieren. genommen werden.“


Antwort/Frage:

Denjenigen, die im guten Glauben etwas erworben hatten, brauchte überhaupt nichts weggenommen zu werden. Aus folgenden Gründen:

Es gab reichlich weggenommenes Eigentum, das als Volkseigentum beim Fiskus lag.

De Maizière sprach nur von Nichtrückgabe desjenigen Eigentums, was „gutgläubig von DDR-Bürgern erworben wurde“ und davon, dass „kein neues Unrecht durch Wiedergutmachung alten Unrechts“ erfolgen dürfe.

Die Verbände der Betroffenen haben frühzeitig erklärt, dass nur das „Volkseigentum“ zur Diskussion stehe, was beim Fiskus bzw. bei der öffentlichen Hand liege.

Die Vereinbarungen zwischen Genscher und Schewardnadse waren eindeutig und Schäuble bekannt, da auch die UdSSR wollte (s. TASS-Erklärung und Aide-Memoire), dass DDR-Bürger nicht geschädigt werden sollten. Genscher in seinem Buch „Erinnerungen“, Seite 858:

„Es musste den deutschen Gerichten und den Verfassungsorganen des vereinten Deutschlands die Freiheit erhalten bleiben zu entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang eine Entschädigung geleistet werden sollte. Diese Entschädigung konnte nach meiner Auffassung auch in einer Naturalrestitution bestehen. Darüber gab es allerdings innerhalb der Koalition Meinungsverschiedenheiten. Wir waren der Auffassung, dass Art. 14 GG im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Anwendung finden sollte.“ (Heißt das, Schäuble war dagegen?)

Und weiter mit Genscher: „Wir wollten nicht, dass der deutsche Staat zum Nutznießer der Enteignungsmaßnahme in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) würde. Das, was frei verfügbar war, ohne neue Eigentumsrechte zu berühren, sollte zurückgegeben werden können. Der beste Investor ist der Eigentümer. An dieser Stelle konnten wir uns in der Koalition nicht durchsetzen.“ (Also nicht bei Schäuble?)

Professor Günther Krause, dessen wirtschaftspolitisches Leitbild Ludwig Erhard und seine Marktwirtschaft war (s. „Der Vertrag“, Seite 149) hat zwei eidesstattliche Erklärungen abgegeben, die aussagen, dass es der DDR nur auf den Schutz ihrer Bürger ankam.

Im übrigen ist immer nur von der „Bodenreform“ die Rede. Nichts Wesentliches wird von Schäuble über die Enteignungen der gesamten mittelständischen Industrie gesagt, die auch als „Volkseigentum“ beim westdeutschen Fiskus landete und über die ca. 20 000 Konfiskationen der privaten Vermögenswerte, wie Ein- und Mehrfamilienhäuser etc.

4. Schäuble schreibt in „Der Vertrag“, Seite 101: „Moskau hatte der deutschen Botschaft schon am 28. April 1990 ein Memorandum überreicht, das unseren Spielraum aufzeigte. Nichts im Vertragsentwurf zwischen der BRD und der DDR darf dazu berechtigen, die Gesetzlichkeit der Maßnahmen und Verordnungen in Frage zu stellen, die die Vier Mächte in Fragen der Entnazifizierungen und der Demokratisierung ergriffen haben.“ Und er spricht auf Seite 255 (ebenda) von „Enteignungsmaßnahmen der Jahre 1945-1949, die auf Grund dringender Intervention der Sowjetunion auf keinen Fall rückgängig gemacht werden sollten.“


Antwort/Frage:

Schäuble hat schon lange vor dieser sowjetischen Erklärung, nämlich im März 1990, erklärt und das hat auch die Gerster-Kommission beschlossen: „Keine Rückgabe und keine Entschädigung für die Bodenreform-Industrieenteignungen“
(siehe „Der Spiegel“ Nr. 10/1990,).
In „Der Vertrag“, Seite 15, schrieb er: „In aller Heimlichkeit hatten wir im Bundesinnenministerium schon im Februar 1990 die Wiedervereinigung Deutschlands rechtlich vorbereitet.“ Und am 18. März 1990 erklärte er: „Das Grundgerüst des Einigungsvertrages steht für mich fest.“ Schäuble kannte natürlich auch die Vereinbarung zwischen Gorbatschow und Helmut Kohl vom 10. Februar 1990, wonach die Deutschen selbst bestimmen konnten, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Tempo, in welcher Staatsform und zu welchen Bedingungen sie die Einheit realisieren werden.


Wenn die Bundesregierung dieser Erklärung (Aide-Memoire) gefolgt wäre oder hätte folgen müssen, hätte es überhaupt keine Wiedervereinigung geben dürfen. Schäuble zitiert nur die Ziff. Nr.3 des Aide-Memoire. In Ziff. 2 derselben Erklärung steht: „Es dürfen keine Bestimmungen vereinbart werden über die Schaffung der Staatseinheit gem. Art. 23 GG sowie keine Verpflichtung der DDR aufgenommen werden, die sich an den Rechten und Zielen der Europäischen Gemeinschaft orientieren.“

Das Aide-Memoire spielt also keine Rolle. Es beruht übrigens auf einer schon im März 1990 veröffentlichten TASS-Erklärung, die auch von der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Parlament zur „Veranschaulichung“ der angeblichen sowjetischen Bedingung herangezogen wird. Hier hat sich die Bundesregierung eine glatte Fälschung erlaubt, indem sie drei Viertel des Textes unterschlagen hat. Liest man den vollständigen Text, so fordert die damalige Sowjetunion, dass sich die Anerkennung der Rechtmäßigkeit ihrer Besatzungsmaßnahmen auf die Nazi- und Kriegsverbrecher
bezieht; der von der Bundesregierung veröffentlichte Text ist aber nur ein Viertel der Erklärung und vermittelt den Eindruck, dass alle Maßnahmen zur Entmilitarisierung, Entnazifizierung und Demokratisierung gemeint sein sollten. (Schäuble wird gebeten, sich dazu zu äußern).

5. Schäuble schreibt in „Der Vertrag“, Seite 104: „Letztlich war jedoch die Haltung der DDR-Politiker entscheidend. Lothar de Maizière, am 12. April 1990 von der Volkskammer zum Ministerpräsidenten gewählt, erklärte ohne jedes Anzeichen von Kompromissbereitschaft, die DDR-Regierung werde keinen Vertrag unterschreiben, der von der Bodenreform zurückwolle. Das wird keine politische Gruppierung in der DDR jemals unterschreiben. Dafür gibt es keine Mehrheiten.“


Antwort/Frage:

Günther Krause, den Schäuble als Verhandlungspartner sehr positiv beurteilt, hat sich in zwei eidesstattlichen Erklärungen dazu geäußert. Schäuble widmet ihm als fairen und kundigen Gesprächspartner ein eigenes Kapitel (s. Seite 140 „Der Vertrag“: „Einig über schnelle Einigung“)

Die Nichtrückgängigmachung der Bodenreform war ein Thema in dem Sinne, dass man den DDR-Bürgern nichts wegnehmen konnte und wollte, was sie gutgläubig erworben hatten. Die „Bodenreform“ (das klingt so harmlos und so normal) musste für alle Enteignungen herhalten, war aber nur ein Teil einer notwendigen Wiedergutmachung des Unrechts 1945-1949. Die Industrie, Gewerbe- und Privatenteignungen beinhalten zwar dasselbe Unrecht der Konfiskationen, sind aber etwas anders zu sehen. Von Schäuble werden sie aber in dasselbe Fahrwasser geschoben. Und was die Bedingung der DDR angeht, so hat im übrigen die Volkskammer am 23. August 1990 mit großer Mehrheit den Beitritt zur Bundesrepublik gem. Art. 23 GG ohne jede Bedingung beschlossen. Einem solchen Antrag wäre schon beinahe am 17. Juni 1990 stattgegeben worden („Der Vertrag“, Seite 90)


6. In seinem Buch „Und der Zukunft zugewandt“ schreibt Schäuble auf Seite
238 folgenden erstaunlichen Satz: „Entscheidend war,
dass der zur Zeit des Beitritts geltende Art. 23 gar keine Möglichkeit bot, die Inkraftsetzung der Eigentumsordnung in den neuen Ländern zu vermeiden. Grundsätzlich konnte es ohnehin nicht sein, dass die DDR, die den Beitritt ja mit allen Mitteln wollte, nur die Rosinen aus dem verfassungsrechtlichen Kuchen herauspickt, um auf die etwas härteren Krumen dann dankend zu verzichten.“

Das ist zu dem Vorhergesagten eine Widersprüchlichkeit höchsten Grades. Wenn sich jemand die Rosinen herauspicken wollte, dann war es der deutsche Fiskus mit der Vereinnahmung des riesigen „Volkseigentums“. Die Frage darf erlaubt sein, wer in diesem Sinne die Interessen der Alteigentümer gem. Art. 21 GG wahrgenommen hat bzw. wie, wann, wo diese wahrgenommen worden sind ?


7. Schäuble wird aber noch deutlicher auf Seite 238 (ebenda): „Natürlich
musste der Ausgangspunkt bei allen Überlegungen die Eigentumsordnung unseres Grundgesetzes sein. Denn es konnte ja nicht angehen, den grundsätzlich verbürgten Schutz des Privateigentums für die Betroffenen sozusagen vierzig Jahre rückwirkend außer Kraft zu setzen.“


Antwort/Frage:

Ja, warum streiten wir überhaupt? Warum plädiert Schäuble dann nicht wenigstens für eine Teilrückgabe oder einen bevorzugten Rückerwerb, der die möglichen Investitionsabsichten und Positionen der früheren Eigentümer berücksichtigt ? Mitglieder der Bundesregierung, speziell der Kanzler, haben im Parlament mehrfach betont, man habe „um eine bessere Lösung gerungen“. Bei einer so eindeutigen Rechtslage wäre es bei der desolaten Lage der DDR, die „den Beitritt mit allen Mitteln wollte“ (so Schäuble) gar nicht nötig gewesen, um eine bessere Lösung „zu ringen“, sondern unter Berücksichtigung der legalen Interessen der DDR-Bürger auch für die betroffenen Alteigentümer eine Regelung zu finden. Wie juristisch exakt – ja geradezu „feinsinnig“ – Schäuble formuliert, zeigt der Satz (ebenda): „Daneben war aber auch die Position derer zu berücksichtigen, die als Nutzer von entzogenem Eigentum eine enge Beziehung zu ihrem Besitz entwickelt haben und jetzt weiter damit wirtschaften wollen.“

8. Dr. Schäuble schreibt weiter auf Seite 239 (ebenda): „Eine Lösung konnte
nur bestehen in dem Versuch einer einigermaßen sachgerechten Abwägung: Dort, wo es möglich ist, Rückgabe von zu Unrecht enteignetem Eigentum, dort wo dies nicht möglich ist, Entschädigung.“


Antwort/Frage:

Ist hier in Schäuble ein Läuterungsprozess vor sich gegangen ? Nunmehr wirft er alles über den Haufen, was er in seinem ersten Buch gesagt hat. Und er spricht von den Enteignungen 1945-1949 ! Nichts mehr über UdSSR- oder DDR-Bedingungen, nichts mehr über Ausgleichsleistungen, sondern von Entschädigungen und signalisiert damit Übereinstimmung auf das, was die Betroffenen seit Jahren fordern. Man darf gespannt sein, was Schäuble heute dazu sagt.

9. Warum, so fragt man sich, hat Schäuble, der soviel „Insider“- Kenntnisse
hatte, dazu geschwiegen, nachdem (die Juristen) Kinkel und Bohl sowie auch der Kanzler vor dem Parlament und vor dem Bundesverfassungsgericht die Unwahrheit über den Zwang, den die UdSSR angeblich auf die Bundesregierung ausgeübt hat, gesagt hatten ? (Auch das ist eine Frage die ihm zu stellen
ist.)


10. Am Schluss seines Buches „Und der Zukunft zugewandt“ (im Kapitel
„Revolution und Rechtsstaat“) kommt Schäuble – quasi entschuldigend – darauf zurück, warum die Eigentumsfrage mit einem Makel behaftet und keinesfalls für alle befriedigend wirken wird:

Vollständige Gerechtigkeit gibt es nicht.

Gerichte und Verfassungsorgane sind mit der Herstellung rückwirkender Gerechtigkeit überfordert.

Mit den Mitteln des Rechtsstaates kann nicht das vollendet werden, was im Herbst 1989, aus guten Gründen unterblieben ist.

Auch die aus freien Wahlen hervorgegangene Volkskammer und die aus ihr gebildete Regierung wischte keineswegs mit einem revolutionären Federstrich altes DDR-Unrecht beiseite, sondern ging grundsätzlich vom Fortbestand der zuvor getroffenen Regelungen und Entscheidungen aus.

Als Christen wissen wir um die Begrenztheit allen menschlichen Tuns.

Der Rechtsstaat kann nicht nachholen, was damals geschah.

Jemand ist nur für seine Taten zu belangen, wenn dies zum Zeitpunkt der Tat im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung strafbar war, ausgenommen völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtsverletzungen.

Die vollkommene Gerechtigkeit lässt sich nun einmal nicht nachträglich herstellen, weder juristisch noch auf politischem Weg.

Der Mensch ist nach christlicher Überzeugung Irrtum und Schuld ausgesetzt.

Der Versuch in einem bereich Gerechtigkeit zu schaffen, birgt stets die Gefahr, an anderer Stelle neues Unrecht zu erzeugen.

Antwort/Frage:

Eine Menge (zuviel!) Entschuldigungsgründe.

Die Grundsatzfrage ist und bleibt, was hat der Rechtsstaat für die Betroffenen getan, was hat die Regierung im Hinblick auf die Verfassung und ihres Eides getan, „Schaden von den Bürgern abzuwenden ?“ Wie kann eine Regierung, die einen ausreichenden Handlungsspielraum hatte, und die mit den Konfiskationen einhergehende Menschenrechtsverletzung kannte und jahrzehntelang verurteilte, dieses Unrecht anerkennen ? Wo ist in den vielen Büchern, die von den beteiligten Politikern geschrieben wurden, oder in den Regierungsprotokollen ein Passus, ein Kapitel, was beinhaltet, dass die Bundesregierung resp. Ihre Vertreter energisch den Forderungen der DDR entgegentraten, die sich der Vergangenheit mit ihren Versprechungen erinnerten, die nach der Moral fragen ? Wo ist die Stimme von Wolfgang Schäuble, wo er „Diener seines Staates und seiner Bürger war, für den ein Stein bereitliegt, den es den Berg herauf zu rollen gilt“ (Seite 254) ? Wenig ist in den Büchern von Schäuble von der Wahrheit geschweige denn über Moral zu lesen. Das hat auch seinen Grund, denn in der Wahrheit liegt das Recht und „Recht beruht auf Wahrheit“.


Bei Schäuble („Und der Zukunft zugewandt“, Seite 173) entscheidet nicht die Wahrheit, sondern die Mehrheit der Gleichen. Wörtliches Zitat: „Zur Würde des Menschen, die vom Staate zu respektieren ist, gehört die Freiheit des Menschen, also auch die Entscheidungsfreiheit in den politischen Angelegenheiten. Am Ende entscheidet nicht die Wahrheit, sondern die Mehrheit der Gleichen. Am Ende gibt es daher auch keine politische Entscheidung mit Wahrheitsanspruch, sondern eben nur Mehrheitsentscheidungen.“ Kein Wunder also, dass sich Politiker von normalen Menschen unterscheiden, die an einen „Rechtsstaat“ glauben. Schade, dass ein Politiker wie Schäuble das Ausmaß des Unrechts 1945-1949 nicht erkannt hat und damit auch nicht den materiellen und immateriellen Schaden, der mit der Anerkennung dieses Unrechts nach der Wende für heute und in Zukunft verbunden ist. Damit ist kein „Vertrauen in die Zukunft gesichert“.


Zur Politikverdrossenheit meint Schäuble allgemein, dass diese aus dem gestörten Verhältnis der Bürger zur Nation und Geschichte herrühre. Dagegen steht die Meinung, dass sie ihren Ursprung in dem Fehlverhalten der Politiker hat, denen die „Political Correctness“ abgeht. Auch Schäuble muss sich einem solchen Vorwurf stellen. Es geht dabei zwar nicht um die Zukunft, sondern um die zukünftige Glaubwürdigkeit. Auf Seite 96 (ebenda) beklagt er selbst den „rapiden Autoritätsschwund der staatlichen Organe“.


Schluss:

Das letzte Kapitel in „Und der Zukunft zugewandt“ (Seite 247) trägt die Überschrift, „Sisyphos war ein glücklicher Mensch – Vom Beruf des Politikers heute“. Nach Albert Camus, französischer Schriftsteller und Philosoph, ist „Sisyphos nicht nur ein Sinnbild für die Vergeblichkeit menschlichen Tuns, sondern auch für die Erfüllung, die in diesem Streben gleichwohl liegt“. Schäuble vergleicht die Tätigkeit eines Politikers – es ist anzunehmen auch sich selbst – damit. Für Sisyphos geht es immer bergauf, er steht für das dauernde Streben des Menschen.

Nach den philosophischen Ausführungen von Wolfgang Schäuble über Sisyphos bin ich zu dem Schluss gekommen, dass danach viele Politiker dieses Lob, diese Einschätzung nicht verdienen und demnach auch nicht glücklich sein können. „Ein glücklicher Sisyphos begibt sich“, so Schäuble, „voller Demut stets aufs Neue an sein Werk, wobei Demut mit Dienen zu tun hat mit ausgeprägtem Sinn für das rechte Maß.“

Wolfgang Schäuble danke ich für die Aufklärung über Sisyphos, die mich anregte, darüber in der „Brockhaus-Enzyklpädie“ zu lesen. Danach war „Sisyphos ein König der Korinther; der zur Strafe für seine listige Verschlagenheit ein Felsstück auf den Berg wälzen musste, von dem es im letzten Moment immer wieder herabrollte“.

Liegen die aufgezeigten Widersprüchlichkeiten des Dr. Wolfgang Schäuble nicht so sehr in dem, was er sagt und schreibt, sondern vielmehr in ihm selbst ?

Udo Madaus

„Ein Mensch ist immer das Opfer seiner Wahrheiten“
(Albert Camus: „Les Mythes de Sisyphe“)

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