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Dr. Udo Madaus - 26.03.2003

Dr. jur. UDO MADAUS, Köln

An die
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Lazarettstr. 33
80636 München

25. März 2003

Sehr geehrte Damen und Herren !

„Es gibt nichts, was es nicht gibt“.

Dieser gängige Ausspruch bezieht sich auf die Meldung vom 19. März 2003
in „Die Welt“, wonach Prof. Dr. ROMAN HERZOG
wegen „seines Denkens und Wirkens für die Würde und Freiheit des Menschen“
den „Franz-Josef-Strauß-Preis“ erhält.
In den Augen tausender von Menschen (in meinen auch) ist das eine Blasphemie gegenüber Franz Josef Strauß, war er es doch, der die kommunistischen Unrechtstaten / Verbrechen gegen die Menschlichkeit zwischen 1945 – 1949 in der sowjetischen Besatzungszone auf das Schärfste neben Konrad Adenauer, Willy Brandt und Carlo Schmidt verurteilt hat. Man möge sich u.a. an die Resolution des Deutschen Bundestages vom 7. April 1960 erinnern, wo der damalige Bundespräsident Carlo Schmidt sagte:

„Wir würden uns einer großen Unterlassungssünde schuldig machen,
wenn nicht nur dieses Haus durch den Mund des Präsidenten,
sondern auch die Bundesregierung jenes usurpatorische Regime, das bis zur Stunde ohne Legitimation durch die von ihm unterdrückte Bevölkerung regiert,
nicht anklagten, die Menschenrechte verletzt zu haben.
Ich darf wohl in Ihrer aller Namen – hier gibt es in diesem Hause keine Trennungslinie – die Erklärung abgeben,
dass die Bundesregierung und Bürgerschaft des freien Deutschlands niemals anerkennen werden, was an gesellschaftlichen Strukturänderungen zur Zeit im Machtbereich der Sowjetismus vollzogen wird. Das ist für uns null und nichtig“.

Der Preis der Hanns-Seidel-Stiftung wird nun demjenigen verliehen,
der dafür gesorgt hat,
dass das Unrecht / Verbrechen gegen die Menschlichkeit
nach der Wende durch das Urteil vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes unter ROMAN HERZOG vom April 1991 anerkannt bzw. als verfassungskonform erklärt wurde.

Mein Brief bezieht sich – das sei hervorgehoben – nur auf das Denken und Wirken
ROMAN HERZOGs als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
und nicht auf das des Bundespräsidenten.

Was ist dem Preisträger Herzog als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes vorzuwerfen ?

Ganz einfach:
er hat den richterlichen Grundsatz „Die oberste Pflicht eines Richters ist es, die Wahrheit zu ergründen“ gröblich verletzt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wurden z.B. nur die Mitglieder der Bundesregierung (Kastrup, Kinkel, de Maizière) gehört; wohlgemerkt nicht als Zeugen,
sondern als Auskunftspersonen, so dass diese ohne Gefahr der uneidlichen Falschaussage nicht die Wahrheit sagen mussten.

Die Zeugen der betroffenen „Alteigentümer“ wurden nicht gehört.

Des weiteren wurde der Bundesregierung bei der Einschätzung der politischen Situation eine pflichtgemäße Handlungsweise attestiert, obwohl die Bundesregierung schon frühzeitig und von sich aus die Weichen stellte,
wonach keine Rückgabe – und keine Entschädigung für die Bodenreform – Industrie – Enteignungen erfolgen sollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat ferner jegliche Bemühungen unterlassen, der Behauptung der Bundesregierung auf den Grund zu gehen, die UdSSR und die DDR haben die Nichtrückgabe der Enteignungen 1945 – 1949 zur Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht, was erwiesenermaßen nicht stimmt !

Die Betroffenen und meine Familie sind tief betroffen, dass wir nicht nur durch das Urteil des Hohen Gerichts auf das Gleis der Nazi- und Kriegsverbrecher geschoben wurden, die zu Recht enteignet wurden, sondern dass uns damit auch die Rückkehr in unsere Heimat verwehrt wurde, um dort zu investieren und dem Land zu helfen. Wir sehen darin eine Verletzung der Würde unserer Väter und eine Verletzung des Eigentumsbegriffs und damit der Freiheit.

In den Augen meiner Familie und vieler anderen hat sich ROMAN HERZOG als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes NICHT um Würde und Freiheit des Menschen verdient gemacht.

Mit besten Grüßen

Ihr
U. Madaus

Nachrichtl.
Prof. Dr. Roman Herzog
BK a.D. Dres.h.c. Helmut Schmidt
CSU-Präsidium – München
Chefredaktion „Die Welt“

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