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| Dr. Udo Madaus - 02.08.2002 |
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DR. JUR. UDO MADAUS Tel: 0221-880 7269 Herrn
Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers, von Ihrem Schreiben vom 28. Oktober 2002 an Herrn Ehlers (Striegler?) zur Problematik der Enteignungen habe ich Kenntnis erhalten. Erlauben Sie mir dazu Stellung zu nehmen, weil Ihre Ausführungen dazu herausfordern: - Das Thema der Konfiskationen/Enteignungen bedrückt nicht nur
die Betroffenen, sondern empört, resp. diskriminiert diese. Die Betroffenen sind auch deshalb empört, weil vierzig Jahre lang
alle jeweiligen Bundesregierungen versichert haben, diese mit den Konfiskationen
einhergehenden Gewaltakte der Kommunisten nie und nimmer
anzuerkennen - sie verstießen schon damals gegen geltende Menschen-/Völkerrechte.
- Sie haben Recht, daß der gesamte Mittelstand nach 1945 in der
SBZ enteignet wurde. - Sie haben auch Recht, daß zwei Millionen Immobilien konfisziert wurden. Diese zwei Millionen sind zum größten Teil vom Fiskus vereinnahmt
worden, der diese geraubten Vermögenswerte wie ein Hehler verkauft.
- Mich wundert sehr, daß Sie schreiben, - Energisch muß ich Ihnen widersprechen - und würde Ihnen
gern die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen -, daß
die Sowjetunion und die DDR die Unumkehrbarkeit zur Bedingung
für die Wiedervereinigung gemacht haben. Die DDR wollte kein neues Unrecht durch Wiedergutmachung alten
Unrechts. De Maizière sagte wörtlich, daß über
die beim Fiskus liegenden Vermögenswerte ein gesamtdeutsches Parlament
entscheiden sollte. - Nicht klar ist mir, wieso Sie von Einschränkungen
sprechen, denn die Betroffenen der Konfiskationen/Enteignungen zwischen
1945 und 1949 bekommen nichts zurück. - Von einem Kompromiß betr. Ausgleichsleistung zu sprechen, ist absolut abwegig. - Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben in keiner
Weise zur Rechtsklarheit beigetragen. - Ob der Staat an die Entscheidung der Gerichte gebunden ist, wird sich noch in Straßburg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) herausstellen. - Ich bitte aber, etwas weiteres in Ihre Überlegungen einzubeziehen:
Vielleicht geben Sie mir Recht, wenn ich sage, daß sich durch die stille Allianz von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung ein einmaliger Rechts- und Verfassungsbruch vollzog. Gern erwarte ich Ihre Rückäußerung zu meinen Beschuldigungen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören (Sie können Sie auch von Ihrer Rechtsabteilung beantworten lassen), gehe ich davon aus, daß Sie mir zustimmen.
Dr. UDO MADAUS
Christian Wulff sprach sogar am 7. März in Bückeburg vom
größten Verbrechen der Nachkriegszeit im Eigentumsbereich
- ja sogar, daß daraus politische Konsequenzen zu
ziehen seien(!); Glauben Sie wirklich, daß ein solches Unrecht Bestand hat und mit Rechtsklarheit vertuscht werden kann?
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