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Dr. Udo Madaus - 02.08.2002

DR. JUR. UDO MADAUS
51109 Köln
Ostmerheimerstr. 198

Tel: 0221-880 7269
Fax: 0221-880 7265
25. November 2002

Herrn
Dr. Jürgen Rüttgers
Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein Westfalen
Platz des Landtags 1
4002 Düsseldorf


OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers,

von Ihrem Schreiben vom 28. Oktober 2002 an Herrn Ehlers (Striegler?) zur Problematik der Enteignungen habe ich Kenntnis erhalten.

Erlauben Sie mir dazu Stellung zu nehmen, weil Ihre Ausführungen dazu herausfordern:

- Das Thema der Konfiskationen/Enteignungen bedrückt nicht nur die Betroffenen, sondern empört, resp. diskriminiert diese.
Sie werden auf gleiche Stufe mit Nazi-/Kriegsverbrechern gestellt. Nur diese sollten nach dem Potsdamer Abkommen, alliierten Kontrollratsbeschlüssen und sowjetischen Militär-Befehlen enteignet werden.

Die Betroffenen sind auch deshalb empört, weil vierzig Jahre lang alle jeweiligen Bundesregierungen versichert haben, diese mit den Konfiskationen einhergehenden Gewaltakte der Kommunisten „nie und nimmer“ anzuerkennen - sie verstießen schon damals gegen geltende Menschen-/Völkerrechte.
Von „bedrücken“ zu reden, ist eine „beliebte“ (typische) Verniedlichung der Politiker für das damalige Geschehen.

- Sie haben Recht, daß der gesamte Mittelstand nach 1945 in der SBZ enteignet wurde.
Die CDU/CSU hat allerdings die Hauptschuld daran, daß nach der Wende die investitionsbereiten und engagierten „Alteigentümer“ von einer Rückgabe/Teilrückgabe ausgegrenzt wurden
und nicht zurückkehrten:
zum katastrophalen Nachteil der wirtschaftlichen Entwicklung im Osten.

- Sie haben auch Recht, daß zwei Millionen Immobilien konfisziert wurden.

Diese zwei Millionen sind zum größten Teil vom Fiskus vereinnahmt worden, der diese geraubten Vermögenswerte wie ein Hehler verkauft.
Allein diese Tatsache, sehr geehrter Herr Rüttgers, sollte Grund sein, der CDU/CSU das „C“ zu streichen, oder wie sehen Sie es?
Vielleicht erinnern Sie sich, daß ich Sie schon öfter darauf angesprochen habe.

- Mich wundert sehr, daß Sie schreiben,
„derjenige, der sein Eigentum zurück erwerben will, muß hierfür an den Staat zahlen, was bei vielen Betroffenen auf Unverständnis stößt“.
Heißt das, daß Sie dafür Verständnis haben, da Sie nur von den „Betroffenen“ reden?
Alle, die an unseren Rechtsstaat glauben, haben kein Verständnis, daß die Bestohlenen - wenn es überhaupt möglich ist - ihr Eigentum zurückkaufen müssen.

- Energisch muß ich Ihnen widersprechen - und würde Ihnen gern die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen -, daß die Sowjetunion und die DDR die „Unumkehrbarkeit“ zur Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht haben.
Die Sowjetunion wollte die Anerkennung der Rechtmäßigkeit ihrer besatzungsrechtlichen Maßnahmen im Sinne von Indemnität, sowie keine Wiedergutmachung an Nazi-/Kriegsverbrecher.

Die DDR wollte „kein neues Unrecht durch Wiedergutmachung alten Unrechts“. De Maizière sagte wörtlich, daß über die beim Fiskus liegenden Vermögenswerte ein gesamtdeutsches Parlament entscheiden sollte.
Wenn in der gemeinsamen Erklärung und später im Einigungsvertrag das Wort „Ausgleichsleistung“ statt „Entschädigung“ eingefügt wurde, so war dies das „Verdienst“ von Schäuble, der sich rühmte, seinem Ministerkollegen Waigel viel Geld erspart zu haben.
Wäre es bei „Entschädigung“ im rechtsstaatlichen Sinne geblieben, dann wären - um bei Entschädigungszahlungen Kosten zu sparen - große Teile des „Volkseigentums“ an die ehemaligen Eigentümer zurückgegeben worden.

- Nicht klar ist mir, wieso Sie von „Einschränkungen“ sprechen, denn die Betroffenen der Konfiskationen/Enteignungen zwischen 1945 und 1949 bekommen nichts zurück.
Die Ausgleichsleistungen laufen quasi auf eine „Null-Lösung“ hin, bzw. sind kaum erwähnenswert.

- Von einem „Kompromiß“ betr. Ausgleichsleistung zu sprechen, ist absolut abwegig.

- Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben in keiner Weise zur Rechtsklarheit beigetragen.
Es ist für Sie vielleicht neu, daß das Bundesverfassungsgericht eine Rückgabe nicht grundsätzlich verboten hat. Es hat sich aber so verschwommen ausgedrückt, daß eine ausgesprochene Restunklarheit besteht, die die Vermögensämter und Verwaltungsgerichte reichlich ausnutzen.

- Ob der Staat an die Entscheidung der Gerichte gebunden ist, wird sich noch in Straßburg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) herausstellen.

- Ich bitte aber, etwas weiteres in Ihre Überlegungen einzubeziehen:
Die erste Entscheidung des BVerfG 1991 wurde geprägt von den nachweislichen Falschaussagen der Regierungsvertreter (Kinkel, Kastrup, de Maizière) über die Bedingungen der UdSSR und DDR, der man angeblich folgen mußte, um die Wiedervereinigung zu erreichen.
Das Gericht sah keinen Grund, der Regierung nicht zu glauben!
Fünf Jahre später blieb das Gericht trotz gegenteiliger Aussagen von Präsident Gorbatschow, der Außenminister Schewardnadse, Genscher, Kwizinskij u.v.m.
bei seiner Entscheidung - ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und ohne die Beweisanträge der Anwälte zu würdigen.

Vielleicht geben Sie mir Recht, wenn ich sage, daß sich durch die „stille Allianz“ von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung ein einmaliger Rechts- und Verfassungsbruch vollzog.

Gern erwarte ich Ihre Rückäußerung zu meinen „Beschuldigungen“.

Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören (Sie können Sie auch von Ihrer Rechtsabteilung beantworten lassen), gehe ich davon aus, daß Sie mir zustimmen.


Mit besten Grüßen

Dr. UDO MADAUS


P.S.: Noch ein Gedanke, sehr geehrter Herr Dr. Rüttgers: Alle Politiker und Institutionen unseres Rechtsstaates sprachen im Hinblick auf die Konfiskationen/Enteignungen 1945 - 1949 von unglaublichem Unrecht.

Christian Wulff sprach sogar am 7. März in Bückeburg vom größten Verbrechen der Nachkriegszeit im Eigentumsbereich - ja sogar, daß daraus „politische Konsequenzen“ zu ziehen seien(!);
nicht zu Unrecht, denn neben dem KZ-Buchenwald sind z. B. einige hundert Gräber von Gutsbesitzern, Firmenbesitzern u.a., die nach 1945 dort umgekommen sind.

Glauben Sie wirklich, daß ein solches Unrecht Bestand hat und mit „Rechtsklarheit“ vertuscht werden kann?


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