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- von Claudia May
   
 

Herr Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel,

wird am 24. Dezember 2002 von dem anerkannten DDR-Verfolgungs- und BRD-Enteignungsopfer (Zeitraum von 1961 bis 2003) - Claudia May - über den aktuel-len Sachstand zur rechtsstaatswidrigen Grundstücksenteignung 1991 und der vor-sätzlichen, amtlich bestätigten, Schaffung und Aufrechterhaltung von Obdach-losenbedingungen durch den CDU-Oberbürgermeister Manfred Ruge aufge-klärt.
Das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte bereits am 13. November 2002 un-anfechtbar und rechtskräftig die Erbenstellung und den Anspruch auf das Grund-stück in Erfurt, Am Stadtpark 34, und damit die von Amts wegen zu berichtigen-de Grundbuchfälschung von 1991.

Der Herr Ministerpräsident, der seit Beginn seiner Amtszeit im Freistaat Thüringen nachweisbar - ohne Unterbrechung - über die massivsten Rechtsbeugungstatbe-stände gegenüber den Geschwistern Claudia und Michael May informiert ist, und mehrfach persönlich und schriftlich seine Hilfe und Unterstützung zusagte, wird offensichtlich noch immer von seinen Parteivasallen falsch beraten oder vorsätzlich belogen.
Der Oberbürgermeister Manfred Ruge hat sein am 3. Dezember 2002 und offen-sichtlich auch gegenüber dem Herrn Ministerpräsidenten noch vor den Feiertagen 2002 zugesagtes amtspflichtiges Handeln - Bereitstellung von Ersatzwohnraum - zur teilweisen Beseitigung dieses über 12-jährigen Nachwendeunrechts an den Geschwistern, wieder gebrochen.

"Gott schütze Rheinland-Pfalz ...", das waren u.a. die Abschiedsworte des da-maligen Ministerpräsidenten an seine Bürger! Und wer schützt den Freistaat Thüringen und seine Bürger vor wortbrüchigen Politikern, die sich wie der O-berbürgermeister Manfred Ruge, der fortgesetzten Amtsuntreue und Rechtsbeu-gung, auch gegenüber dem Landesvater schuldig machen?

"Gott schütze den Freistaat Thüringen
vor dem Amtsmissbrauch seiner Politiker!"

Das Öffentliche Interesse an der schonungslosen Aufklärung dieser Rechtsbeu-gungstatbestände zu Lasten der Allgemeinheit - rechtsstaatswidrige Immobilien-transaktionen der Erfurter Stadtverwaltung zum Schaden des Thüringer Lan-deshaushaltes - wie im Fall May, Erfurt, Am Stadtpark 34, ist unabweisbar.

Das Amtshaftungsverfahren, Az.: 3 O 349/02, gegen die Erfurter Stadtverwal-tung in Vertretung des Oberbürgermeisters Manfred Ruge wird noch im April 2003 mit der ersten Verhandlung eröffnet.

 Bilder vom Heiligen Abend, 24.Dezember 2002, in der Landeshauptstadt Erfurt, im Johannes-Lang-Haus, Evang. Stadtmission
   
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