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Den politisch Verantwortlichen im vereinten Deutschland ist jedes nur
erdenkliche Mittel recht, um seine Bürger mit rechtsstaatswidrigen
Maßnahmen zu verfolgen. Herr Dr. Madaus darf sein konfiziertes
SBZ-Eigentum zurückkaufen. Diese "großzügige Geste"
leisten sich die politisch Verantwortlichen des deutschen Enteignungsstaates
doch nur notgedrungen, weil ein Verkauf an Dritte wohl scheitert und
der Sanierungsaufwand in Ansehung einer maroden Wirtschaftslage der
neuen Bundesländer sich für die Verantwortlichen nun nicht
mehr rechnet! Die SBZ-Geschädigten sollten sich rein vorsorglich
auf mögliche neuerliche Enteignungsbereinigungswohltaten der politisch
Verantwortlichen einstellen.
Am 19. Mai 2004 ab 10:00 Uhr verhandelt das Oberlandesgericht Jena,
Az.: 2 U 258/04, das einstweilige Verfügungsverfahren der weiteren
Aufrechterhaltung der rechtsstaatswidrigen Zwangsenteignung, Zwangsvertreibung,
Zwangsevakuierung der Geschwister May von ihrem Erbgrundstück wegen
akuter Einsturzgefahr. Denn nach bisherigem richterlichen Verständnis
besteht die akute Einsturzgefahr ausschließlich nur für die
Erben des Grundstücks fort. Denn das Wohngrundstück ist von
den neuen Eigentümern, ungeachter der weiteren fortbestehenden
akuten Einsturzgefahr bezogen und wird von diesen bewohnt. Imm Klartext:
Anerkannte DDR-Opfer haben im Freistaat Thüringen keinen Anspruch
auf ihr Erbgrundstück und sind unter Wegnahme und Vernichtung persönlichen
Hab und Gutes unter Androhung körperlicher Gewalt mit polizeilicher
Zuhilfenahme auch aus ihren Wohnungen dauerhaft zu entfernen, um die
von den politisch Verantwortlichen gegen geltendes Gesetz und Rechtssprechung
angeordnete rechtsstaatswidrige Erbbesitzverwertung nicht zu stören.
Denn für das Erbgrundstück - Erfurt, Am Stadtpark 34 - ist
noch nicht einmal ein Kaufpreis entrichtet worden. Dieses explizite
überaus fortschrittliche Beispiel des Freistaates Thüringen
sollten Sie, sehr geehrter Herr Dr. Madaus anführen, um die politisch
Verantwortlichen zu überzeugen, dass trotz leerer Staatskassen,
sich die Unberechenbarkeit der Beliebigkeit präventiver Vermögenszuordnungen
- ausnahmweise mal an die Berechtigten - sich nicht nur für die
Karlsruher Richter rechnet.
Dass die Karlsruher und Strasburger Richter die rechtsstaatsfeindlichen
Gewalttaten gegen die Geschwister May als rechtlich zulässig bewerten,
ist nicht zu erwarten! Die seit 1990 durchgängige rechtsstaatswidrige
Gewalt bis hin zur Schaffung von Obdachlosen- und Evakuierungswohnbedingungen
von Amts- und Staats wegen, nur um die von Amts- und Staats wegen begünstigten
Nichtverfügungsberechtigten zu fördern, passt in den Rahmen
der Thüringer Politik, die den Thüringer Bürgern die
finanziellen Folgen der schuldhaften Amtspflichtverletzungen der politisch
Verantwortlichen auferlegt - ein Ende dieser 14jährigen Thüringer
Staatswillkür ist nicht absehbar!
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