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Claudia May - 01.05.2004
Zwangsenteignung/Zwangsvertreibung/Zwangsevakuierung von 1990 bis aktuell 2004

Den politisch Verantwortlichen im vereinten Deutschland ist jedes nur erdenkliche Mittel recht, um seine Bürger mit rechtsstaatswidrigen Maßnahmen zu verfolgen. Herr Dr. Madaus darf sein konfiziertes SBZ-Eigentum zurückkaufen. Diese "großzügige Geste" leisten sich die politisch Verantwortlichen des deutschen Enteignungsstaates doch nur notgedrungen, weil ein Verkauf an Dritte wohl scheitert und der Sanierungsaufwand in Ansehung einer maroden Wirtschaftslage der neuen Bundesländer sich für die Verantwortlichen nun nicht mehr rechnet! Die SBZ-Geschädigten sollten sich rein vorsorglich auf mögliche neuerliche Enteignungsbereinigungswohltaten der politisch Verantwortlichen einstellen.
Am 19. Mai 2004 ab 10:00 Uhr verhandelt das Oberlandesgericht Jena, Az.: 2 U 258/04, das einstweilige Verfügungsverfahren der weiteren Aufrechterhaltung der rechtsstaatswidrigen Zwangsenteignung, Zwangsvertreibung, Zwangsevakuierung der Geschwister May von ihrem Erbgrundstück wegen akuter Einsturzgefahr. Denn nach bisherigem richterlichen Verständnis besteht die akute Einsturzgefahr ausschließlich nur für die Erben des Grundstücks fort. Denn das Wohngrundstück ist von den neuen Eigentümern, ungeachter der weiteren fortbestehenden akuten Einsturzgefahr bezogen und wird von diesen bewohnt. Imm Klartext: Anerkannte DDR-Opfer haben im Freistaat Thüringen keinen Anspruch auf ihr Erbgrundstück und sind unter Wegnahme und Vernichtung persönlichen Hab und Gutes unter Androhung körperlicher Gewalt mit polizeilicher Zuhilfenahme auch aus ihren Wohnungen dauerhaft zu entfernen, um die von den politisch Verantwortlichen gegen geltendes Gesetz und Rechtssprechung angeordnete rechtsstaatswidrige Erbbesitzverwertung nicht zu stören. Denn für das Erbgrundstück - Erfurt, Am Stadtpark 34 - ist noch nicht einmal ein Kaufpreis entrichtet worden. Dieses explizite überaus fortschrittliche Beispiel des Freistaates Thüringen sollten Sie, sehr geehrter Herr Dr. Madaus anführen, um die politisch Verantwortlichen zu überzeugen, dass trotz leerer Staatskassen, sich die Unberechenbarkeit der Beliebigkeit präventiver Vermögenszuordnungen - ausnahmweise mal an die Berechtigten - sich nicht nur für die Karlsruher Richter rechnet.
Dass die Karlsruher und Strasburger Richter die rechtsstaatsfeindlichen Gewalttaten gegen die Geschwister May als rechtlich zulässig bewerten, ist nicht zu erwarten! Die seit 1990 durchgängige rechtsstaatswidrige Gewalt bis hin zur Schaffung von Obdachlosen- und Evakuierungswohnbedingungen von Amts- und Staats wegen, nur um die von Amts- und Staats wegen begünstigten Nichtverfügungsberechtigten zu fördern, passt in den Rahmen der Thüringer Politik, die den Thüringer Bürgern die finanziellen Folgen der schuldhaften Amtspflichtverletzungen der politisch Verantwortlichen auferlegt - ein Ende dieser 14jährigen Thüringer Staatswillkür ist nicht absehbar!

 
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