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Claudia May - 01.09.2001
Rechtsstaatswidrige Enteignungen und Verfolgungen 1945 bis 2001
 

 

Die Perversion des angeblichen Rechtsstaates scheint die Praktiken der einstigen Vertreter der Nazi- und DDR-Diktatur noch um einige Schändlichkeiten zur Disziplinierung unbescholtener Bürger und zur Durchsetzung von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen zu übertreffen.

Die Staatsanwaltschaften und Polizeiinspektionen haben dabei anscheinend eine besonders unrühmliche Aufgabenerfüllung zur Sicherung der Staatsräson, dem Schutz ihres rechtsstaatsfeindlich handelnden Bürokraten-, Politiker- und Parteiapparates übernommen.

Der rechtssstaatlich gewährte, per se straffrei legitimierte Entscheidungs- und schriftliche Aussageirrtum, für die Täter, für die Legislative, erklärt die zwingende Einhaltung der gesetzlichen Rechte und Verordnungen durch die Legislative zum Schutze der Allgemeinheit, des Bürgers, bereits im Vorfeld zur Makulatur.
Jeder Betrüger, Hehler, Spekulant etc., der nachweisbar zum Schaden des Rechtsstaates tätig ist, der rechtsstaatswidrig eine nichtzustehende Vermögensposition erlangt, wird durch die Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeiinspektionen bestens geschützt.

Denn nur seine Strafanzeigen, die Anzeigen des Täters, werden so ordnungsgemäß und sofort bearbeitet, dass ohne Prüfung des Sachverhaltes und des Wahrheitsgehaltes der Anschuldigungen, der nachweisbar zu Unrecht Beschuldigte unter Androhung von Gewalt sofort erkennungsdienstlich erfasst wird.
Darüber hinaus können ungeprüft, unberechtigte finanzielle Forderungen unter Androhung von Inhaftierungen geltend gemacht werden.

Im KLARTEXT:
Das anerkannte Opfer politisch motivierter und rechtsstaatswidriger DDR-Gewalt wird zum zweiten Mal aufgrund unwahrer Anschuldigungen der Täter mit rechtsstaatswidriger BRD-Gewalt-ohne Prüfung- zum Verbrecher abgestempelt !

Das jedem Angeklagten zustehende Recht auf rechtliches Gehör und Prüfung der Rechtmäßigkeit wird im Freistaat Thüringen offensichtlich für diesen bestimmten Personenkreis der anerkannten politisch Verfolgten des DDR-Regimes durch "Geheime Anweisungen" - wie zu DDR-Zeiten - außer Kraft gesetzt ?

Diese aktuellen Tatsachen, des Umgangs mit anerkannten politisch Verfolgten des DDR-Regimes im Freistaat Thüringen sind bezeichnend für den Umgang mit den CDU-Opfern durch die CDU-Täter !

Nicht nur vor dem Hintergrund der Thüringer Verfassungsschutzaffären, dass der Thüringer CDU-Innenminister eigene CDU-Politiker observiert haben soll, dass auch der Thüringer CDU-Justizminister und der Thüringer CDU-Finanzminister seit der Pilzaffäre die Glaubwürdigkeit zur Einhaltung rechtsstaatlicher Normen eingebüßt haben, ist diese aktuelle, eindeutig politisch motivierte CDU-Staatsgewalt, klar als rechtsstaatsfeindlich einzuordnen !

Und der Herr Ministerpräsident, Dr. Bernhard Vogel, als praktizierender Katholik schweigt weiter zu dieser fortgesetzten Verfolgung, seiner katholischen Glaubensbrüder und -schwester, dem Geschwisterpaar Claudia und Michael May !


Claudia May
Am Stadtpark 34
99096 Erfurt
Tel./AB/Fax: 0361-37 33 973


 
BITTE SOFORT AUF DEN TISCH !
EILT SEHR !! per Fax : 28.08.2001, 14.30 Uhr

Herrn
KHM P.
KPI Erfurt
Andreasstr. 38

Az.: 1180-004345-01/7
Vorladung am Mittwoch, dem 29.08.2001 um 9.00 Uhr

Mein Schreiben vom 21. August 2001, Ihr Telefoanruf vom 27. August 2001

Sehr geehrter Herr P.,

Bezug nehmend auf Ihren Telefonanruf in der Ermittlungssache wegen Sachbeschädigung vom 20.12.2000 bis 13.01.2001 in Erfurt verweise ich nochmals auf den Inhalt meines v.g. Schreibens zur Rechtskraft des in dieser Angelegenheit bereits ergangenen AG-Urteils.

Ich teile Ihnen diesen Sachverhalt nochmals mit,
da Sie trotz rechtskräftigen AG-Urteils und
eines durch Sie erkannten nicht eindeutig erklärbaren
angeblichen Tatvorganges, Tatsachenverhaltens und
meinen Bruder - gegen seinen ausdrücklichen Willen -
am heutigen Dienstag, dem 28. August 2001,
e r k e n n u n g s d i e n s t l i c h erfaßt haben und
ich die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens
durch meinen anwaltlichen Vertreter überprüfen lassen werde.

Unabhängig davon beantrage ich die sofortige Löschung dieser erkennungsdienstlichen Erfassung, die Sie gegen meinen Bruder
nur unter Gewalteinwirkung erwirkt haben.

Die von Ihnen darüber hinaus geltend gemachte Notwendigkeit
der Ermittlung wegen Verleumdung und Beleidigung veranlaßt mich zur
G e g e n a n z e i g e wegen vorsätzlicher unwahrer Behauptungen
des KOR a.D. Joachim Dillmann, die auch von meinem Bruder geltend gemacht wurde.

Der eingetragenen Eigentümerin, Frau Marlies Dillmann,
und dem in ihrem Auftrag handelnden KOP a.D. Joachim Dillmann,
die das Grundstück seit nunmehr fast 10 Jahren unentgeltlich nutzen,
den mit den unberechtigten Veräußerern vereinbarten Kaufpreis einschl. angefallener Zinsen, Nutzungsentgelt und Schadensersatz für die vorsätzliche Entmieterung bislang nicht entrichtet oder hinterlegt haben und denen gravierendste Sachbeschädigungen wegen Unterlassung jeglicher Notreparaturen am gesamten Grundstück nachgewiesen sind, kann aufgrund dieser straf- und tatbestanderheblichen Sachverhalte vorsätzlicher B e t r u g unterstellt werden.

Darüber hinaus teile ich mit, dass der BGH Karlsruhe mit
r e c h t s k r ä f t i g e m Beschluss vom 13. Juni 2001
meine Erbenstellung bestätigte.
Damit gelte ich durch höchstrichterliche Feststellung unanfechtbar als
H a u p t e r b i n dieses durch vorsätzliche Unterlassung in fast 10 Jahren schwerst sachbeschädigten Grundstücks der Anzeigeerstatter Dillmann, da diese nur mit den zwei zu ein Sechstel berechtigten Erben den Kaufvertrag schlossen und bisher keinerlei Gegenleistung erbrachten.
In Abwägung der zur Anzeige durch die Anzeigeerstatter Dillmann oder deren Vertreter gebrachten u n w a h r e n Anschuldigungen und der nachgewiesenen tatsächlichen Tatbestände, der vorsätzlichen gravierensten Sachbeschädigungen und Unterlassungen durch diese etc.
empfehle ich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich.

Darüber hinaus liegt Ihnen mein umfassendes Zeugenvernehmungsprotokoll mit Beweismitteln vom 5. September 2000 vor.

Im Weiteren teile ich Ihnen nochmals mit, dass ich seit längerem arbeitsunfähig erkrankt bin und schon deshalb eine Vorladung durch Sie nicht gerechtfertigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Unterschrift
(Claudia May)

Tel./AB/Fax: 0361-37 33 973


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