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Offener Brief von Claudia May 08.05.2001
Akte Kohl: § 153a StPO, öffentliches Interesse begründet!

Claudia May, Erfurt
Mai 2001

A U F R U F

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens
- Parteispendenskandal, ungeklärte Millionenzuwendungen an die CDU - gegen den Altbundeskanzler, Herrn Helmut Kohl, mit dem fehlenden öffentlichen Interesse begründet. Die Freikauf-Zahlung in Höhge von DM 300.000.00 nach § 153a Strafprozessordnung ist ein weiterer ungeheuerlicher Justiz- und Politikskandal in diesem Deutschland.
Denn die ungeklärten Millionenzahlungen an die CDU können auch Zuwendungen an diese durch die internationale Drogenmafia sein; schon deshalb b e s t e h t ein dringendes ö f f e n t l i c h e s Aufklärungs-Interesse.

Die Bonner Staatsanwaltschaft (Tel. 0228/97520)
bzw. die Generalstaatsanwaltschaft
ist deshalb von j e d e m einzelnen Deutschen zur F o r t s e t z u n g des Verfahrens und unbedingten Aufklärung der Herkunft der Millionenzuwendungen an die CDU a u f z u f o r d e r n.

Der Altbundeskanzler und mit ihm die gesamte CDU haben das deutsche Volk permanent belogen und betrogen.
Mit Flugblattaktionen forderte die West-CDU - seit der Teilung - zum Widerstand in der DDR auf und gefährdete damit vorsetzlich und gezielt die Familienangehörigen der Widerständler. Denn diese wurden nicht nur zu hohen Freiheitsentzugsstrafen vom DDR-Regieme verurteilt, sondern auch ihre Angehörigen damit den gnadenlosen Verfolgungsmaßnahmen ausgeliefert. Ihr Grundvermögen wurde enteignet, die Schul- und Berufsausbildung wurde ihnen versagt, die Erwerbsmöglichkeiten wurden diesem politisch mißliebigen Personenkreis mit drastischen Maßnahmen verwehrt.

Bis zum heutigen Tag leugnet die CDU ihre Mitschuld an den SBZ- und DDR-Verfolgungsmaßnahmen und ist nicht bereit, den Verfolgungsopfern ihr Grundvermögen zurückzugeben und diese für die erlittenen Nachteile gemäß Artikel 17 und 18 des Einigungsvertrages angemessen zu entschädigen.

Der CDU sind die fortgesetzten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesem Deutschland anzulasten. Denn auch vor dem höchsten deutschen Justizgremium, dem Verfassungsgericht in Karlsruhe, hat die CDU bzw. ihre Vertreter gelogen. Denn die Nichtrücknahme der Enteignungen zwischen 1945 und 1949 und im nachfolgenden Zeitraum, nachweisbar bis zum heutigen Tag (2001), waren zu keinem Zeitpunkt der Gegenstand der 2+4-Wiedervereinigungsverhandlungen.

Der staatlich - im Auftrag der CDU - sanktionierte, fortgesetzte Betrug, Vermögensentzug und Verrat an den SBZ- und DDR-Opfern gehört vor ein internationales Tribunal!


Claudia May
Tel./AB/Fax: 0361 - 37 33 973


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