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| Offener Brief von Claudia May 08.05.2001 |
| Akte Kohl: § 153a StPO, öffentliches Interesse begründet! | |
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Claudia May, Erfurt A U F R U F Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens Die Bonner Staatsanwaltschaft (Tel. 0228/97520) Der Altbundeskanzler und mit ihm die gesamte CDU haben das deutsche
Volk permanent belogen und betrogen. Bis zum heutigen Tag leugnet die CDU ihre Mitschuld an den SBZ- und DDR-Verfolgungsmaßnahmen und ist nicht bereit, den Verfolgungsopfern ihr Grundvermögen zurückzugeben und diese für die erlittenen Nachteile gemäß Artikel 17 und 18 des Einigungsvertrages angemessen zu entschädigen. Der CDU sind die fortgesetzten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesem Deutschland anzulasten. Denn auch vor dem höchsten deutschen Justizgremium, dem Verfassungsgericht in Karlsruhe, hat die CDU bzw. ihre Vertreter gelogen. Denn die Nichtrücknahme der Enteignungen zwischen 1945 und 1949 und im nachfolgenden Zeitraum, nachweisbar bis zum heutigen Tag (2001), waren zu keinem Zeitpunkt der Gegenstand der 2+4-Wiedervereinigungsverhandlungen. Der staatlich - im Auftrag der CDU - sanktionierte, fortgesetzte Betrug, Vermögensentzug und Verrat an den SBZ- und DDR-Opfern gehört vor ein internationales Tribunal!
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