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Leserbrief von Claudia May
Thüringer Landeszeitung vom 10. Mai 2000 "Engagement des Sohnes"
Sehr geehrter Herr Kazcmarek,
nachfolgende Überlegungen darf ich mit der Bitte um Veröffentlichung übersenden.
 

"Ein Rechtsstaat darf sich die Mittel eines Unrechtsstaates nicht zu eigen machen." - das einmütige Credo fast aller Politiker, zurzeit tagtäglich beschworen, wenn es um die Nutzung der Stasi-Abhörprotokolle geht!

Wenn es um das Enteignungsgut der SBZ und DDR geht, sind die gleichen Perso-nen weniger sensibel. Privates Eigentum, das vor 45 Jahren widerrechtlich enteig-net und dem Verfall preisgegeben wurde, wird nun für sage und schreibe 364,8 TDM abzüglich der großzügigen Entschädigung vom Bund - gewinnbrin-gend - an den Bestohlenen wieder veräußert. Ca. 4% von 380 TDM, das sind summa summarum, schlappe 15 TDM für einen Trümmerhaufen. Diese Summe deckt noch nicht einmal annähernd die im Verfassungsgerichtsverfahren anfallen-den Kosten, denn die werden nach dem Verkehrswert in Höhe von 380 TDM fest-gesetzt.
Nach 45 Jahren wird mit den Bestohlenen, rechtsstaatlich legitimiert, also noch-mals so richtig Kasse gemacht.

Die Pflichten der Rechtsnachfolge gemäß Art. 18 Abs. 1 EV hat sich die BRD selbst durch die Nostrifikation der DDR-Rechtsprechung auferlegt, der Schutz des Eigentums genießt nach Art. 14 GG verfassungsrechtlichen Rang, die wissentlich rechtswidrige Weiterveräußerung von Eigentum erfüllt einen Straftatbestand und die Gleichbehandlung aller Deutschen ist nach Art. 3 GG garantiert - sollte man meinen? Der Schutzbereich des GG und die Gesetzesauslegung mittlerweile der willkürlichen Beliebigkeit der Politiker und Richter ausgeliefert, der Kausalnexus des Werteverfalls in dieser Gesellschaft?

Mit der Zuerkennung der Rentenanwartschaften aus den Sonderversorgungssys-temen, gerade auch an ehem. Täter und Systemträger der DDR, nach Art. 14 GG (Eigentumsgarantie) von den gleichen Politikern und Richtern am 28. April 1999 zugesprochen, wurde eine Generalabsolution und Rechtfertigung für 45 Jahre A-neignungs- und Unrechtsherrschaft erlassen.

Im Klartext, dem enteigneten und verfolgten Opfer, auch der zweiten Diktatur wird der verfassungsrechtliche Schutz weiterhin gnadenlos verwehrt oder wie ist dieser Umgang mit Herrn Siegfried Richter anders zu bezeichnen, dessen ungebroche-nen Willen zum Wiederaufbau des Familienunternehmens sich der Rechtsstaat noch versilbern lässt?

Wie so ganz anders geht dieser käufliche Rechtsstaat mit den Tätern um? Diese erfahren die nachträgliche grundgesetzliche Legitimation für Unrecht, zusätzlich noch durch erhöhte Rentenzahlungen, die nunmehr von der gesamtdeutschen Steuerzahlergemeinschaft aufgebracht werden müssen.
Politiker, Richter und Täter von einst im demokratisch "rechtsstaatlichen" Handeln zum Wohle des deutschen Volkes vereint? Fiskalische Erwägungen hinsichtlich der Entschädigung der Opfer der 1. und 2. Diktatur als schon obligatorischer Dis-sens für die Nichtübernahme von Verantwortlichkeiten, der Frieden mit den Tätern als Garant des Machterhalts und der Staatsräson? Wie pervertiert funktioniert die-ses System mittlerweile, diese bittere Mischung aus politisch gewollter Rechtsver-sagung, Spendenskandalen, Vertuschungsaktionen, Vergeudung von Steuermit-teln, nicht nachvollziehbaren Förderpraktiken und Verschleuderung von ehem. Volkseigentum der DDR - Leuna und Minol sind nicht nur eine Panne?

Die möglichen Klärungsprozesse, auch mit Hilfe der STASI-Abhörprotokolle, wer-den in trauter Einmütigkeit von den Regierungs- und Oppositionsfraktionen verhin-dert. Täter werden zu Opfer hochstilisiert, geschützt und belohnt, Opfer zahlen für Staatsunrecht zum wiederholten Mal.
Der Rechtsstaat als Beutegut der Mächtigen und die Ohnmacht der Entrechteten nehmen in diesem Land mittlerweile Ausmaße und Dimensionen an, deren ver-dächtige Parallelen zu den Regierungsgebaren lateinamerikanischer Bananenre-publiken doch wohl nicht rein zufällig sein können?
Dass eine herrschende Klasse freiwillig zur Besinnung und Einsicht gelangt, ist - historisch belegt - ausgeschlossen. Bleibt also nur die Hoffnung, auf das Erinne-rungsvermögen an 1989 und die Wiederentdeckung der gesamtdeutschen Aufga-be "Zivilcourage und aufrechter Gang des mündigen Bürgers", dessen zaghafte Geh- und Erprobungsversuche mal wieder im vorauseilenden Gehorsam und blin-dem Vertrauen so schnell vergessen wurden. Wann lernt das Staatsvolk endlich seine Lektion?
1933 und 1949 mahnen alle Deutschen, wehret den erneuten Anfängen, denn Staats- und Justizunrecht kann jeden treffen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Claudia May
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