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Claudia May am 19.02.2003
Pressemitteilung

Im Anschlußverfahren (Az.: 1 K 1640/01.We) zur rechtskräftugen und unanfechtbaren Berechtigungsfeststellung (Claudia May) vom 13. November 2002 bezogen auf das Grundstück in Erfurt, Am Stadtpark 34,

wird das Verwaltungsgericht Weimar, Rießnerstr. 12b, 99427 Weimar

am Mittwoch, dem 19. Februar 2003 ab 10:00 Uhr

über das seit dem 28. Mai 1991 anhängige Vorkaufsrecht mit beantragtem Investitionsvorrang zu entscheiden haben.

Die Erfurter Stadtverwaltung in Vertretung des Oberbürgermeisters Manfred Ruge soll zwischenzeitlich einen eigenen Antrag auf Grundbuchberichtigung an das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen gerichtet haben, um das Erbgrundstück den berechtigten und anerkannt politisch verfolgten Geschwistern Claudia und Michael May zurückgeben zu können.

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesgerichtshofes war das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen grundsätzlich verpflichtet,
bei vorliegender Restitutionsanmeldung bzw.Berechtigtenfeststellung seit 1991 von Amts wegen die Rückübertragung des Grundstücks in natura durch grundbuchwirksamen Rechtshängigkeitsvermerk zu sichern.

Die berechtigten Erben leben noch immer

unter Obdachlosenbedingungen

- ohne Heiz- und Kochmöglichkeit, ohne Wasser -

in ihrem rechtswidrig entzogenen Erbgrundstück.


Tel./AB/Fax: 0361 - 37 33 973
Claudia May

 
 
 
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