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Leserbrief von Claudia May
Thüringer Landeszeitung vom 17. Dezember 1999
Artikel "Mobbing auf den Landtags-Fluren" - Teile der CDU wollen Bürgerbeauftragten Benner verhindern
Sehr geehrte Redaktion,
Bezug nehmend auf den v. g. Artikel bitte ich um nachfolgende Veröffentlichung:
OFFENER BRIEF

Mobbing, die neue Umgangskultur - auch im öffentlichen Dienst - entwickelte sich fast unbemerkt vom ratsuchenden Bürger und Außenstehenden zum weitverbreite-ten Dienstvergnügen der Etablierten, und dass nicht nur in den Verwaltungen. Nach dem Motto, wer sich nicht integriert, d. h. wer nicht bereit ist zu schweigen, sich der Masse anzupassen oder einfach nur mitzulaufen, wird erbarmungslos gemobbt.

Die Vorgesetzten, ohne verallgemeinern zu wollen, die das Führen und Leiten von Mitarbeitern oftmals nicht gelernt haben, geschweige denn beherrschen, befleißigen sich dieser Umgangskultur in besonderem Maße. Gilt es doch erst einmal die eigene Stellung zu sichern, auszubauen oder Mängel in der fachlichen Kompetenz zu ka-schieren oder seine nächste Beförderung gezielt vorzubereiten.
Dass dabei die Ideen, die Kreativität der Untergebenen, dem dieses Klientel zur be-sonderen Fürsorge laut Gesetz verpflichtet ist, auf der Strecke bleiben, ist noch das kleinste Übel. Weitaus gravierender ist der politische und finanzielle Schaden, der dadurch verursacht wird.
Der Gemobbte wird in der Regel allein gelassen, weil jeder Angst um seine Stellung hat und das kollektive Schweigen nimmt mal wieder seinen Lauf.

Dass ein Teil der CDU-Mitglieder nun auch vor ihrem Landesvater bzw. dem von ihm für das Amt des Bürgerbeauftragten vorgeschlagenen Herrn Benner nicht halt macht, ist so neu nicht. Die Sicherung der eigenen Pfründe hat auch bei einem nicht zu unterschätzendem Teil der CDU-Mitglieder schon traditionell Vorrang vor echtem und ehrlichem Engagement für die berechtigten Interessen der Bürger.

Denn als selbst Betroffene, auch von gezieltem Mobbing, ist mir der Kampf mit den Etablierten, ein Kampf der mit ungleichen Waffen geführt wird, nicht unbekannt und letztendlich verblieb bisher immer nur der Gang zu den Gerichten. Aber selbst hier sind die Etablierten im Vorteil, wenn sie im Verfahren unterliegen, trägt die Kosten die Allgemeinheit, d. h. der Steuerzahler.

Die Etablierten müssen also noch nicht einmal die eigene Haftung für ungebührli-ches oder gesetzwidriges Verhalten übernehmen; geschweige denn, dass sie dienstliche Konsequenzen befürchten müssten. Während der Betroffene, neben dem eingetretenen Schaden, das alleinige Kostenrisiko im Streitverfahren mit den Behör-den tragen muss.
Denn Prozesskostenhilfe gibt es nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg und z. B. in Verfahren zur Geltendmachung von staatlicher Haftung grundsätzlich nicht.

Unser Landesvater sollte deshalb mit aller Konsequenz an seinem Kandidaten fest-halten, dem es offensichtlich um ernsteres geht, als um die eigene Versorgung. Denn wenn dem engagierten Herrn Benner bereits aus den eigenen Reihen die Blessuren verpasst wurden, dann weiß er wie kein anderer um die dringendst not-wendigen Veränderungen, nicht nur innerhalb der CDU, in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext.

Allerdings sollte der vorliegende Entwurf zum Bürgerbeauftragtengesetz tatsächlich überarbeitet und auch erweitert werden. Jahresberichte verfehlen immer dann ihre Wirkung, wenn persönliche, dienstliche und juristische Konsequenzen nicht zu be-fürchten sind; vergleichsweise dem jährlichen Bericht des Bundes der Steuerzahler. Erfahrungsgemäß schütteln sich die so Benannten wie "nasse Hunde" und das war es dann mal wieder!
Deshalb sollte sich der weitere Verfahrensgang nach dem Verursacherprinzip z. B. in den Fällen der Versagung, Beschädigung oder mangelnden Wahrung von Bürger-interessen regeln. Sowohl die Beweislast als auch die Regulierung - der oftmals auch unbeabsichtigten Fehlleistungen - ist von der jeweiligen Behörde in einer an-gemessenen Frist zu tragen.
Auf eine klare Abgrenzungsregelung des Bürgerbeauftragten zum Petitionsaus-schuss des Thüringer Landtages und zum Bürgerreferat der Thüringer Staatskanzlei sollte nicht verzichtet werden.

"Das Schwert, das er schwingt, kann nicht scharf genug sein." Und er sollte es auch durch Rederecht im Thüringer Landtag, öffentlich, für jedermann sicht- und hörbar führen können. Denn nur das fürchten die übersättigten, reformunwilligen Etablierten tatsächlich!

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Claudia May
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