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Claudia May
Einleitung Parteiausschlußverfahren gegen Manfred Ruge, Erfurt
Leserbrief
Daß der Oberbürgermeister Ruge die Erzwingung "seiner Rechtsauffassung" selbstherrlich aus Steuermitteln finanzieren konnte, um die berechtigten Eigentümer auch noch um die angemessene Entschädigung zu prellen- denn freiwillig verzichtete auch in der DDR kein Bürger auf sein Eigentum - ist nur noch mit Amts- und Machtmißbrauch zu vergleichen.
Und wenn er jetzt sogar noch das OLG anrufen will, dann sollte er doch umgehend sein persönliches Grundeigentum, das er offensichtlich gut vor dem inszenierten sozialistischen Enteignungs- und Überschuldungsruin retten konnte, für die Finanzierung "seines privaten Kriegsschauplatzes gegen den Bürger" zur Verfügung stellen.
Denn ich habe den OB nicht legitimiert, gegen den Bürger zu klagen oder ihm sein Eigentum - nochmals - durch rechtswidrige Begünstigung von Immobilienspekulanten oder Wirtschaftsunternehmen zu entziehen! Dieser Tatbestand in Verbindung mit der Verschwendung von Steeurmitteln sollte angemessen bestraft werden!

Herrn
Dr. Bernhard Vogel
Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder der CDU-Fraktion
22.Januar 2001

Antrag auf Einleitung des Parteiausschlußverfahrens gegen Herrn Manfred Ruge
Auszug:

Sehr geehrter HERR Ministerpräsident,
gegen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt, Herrn Manfred Ruge, habe ich Strafanzeige und Strafantrag wegen Begünstigung der Veräußerer (Graslaub, Neumann, Begrend ) und Erwerber (Marlies Dillmann u.a.) und darüber hinaus wegen Verstoßes gegen den Willen des Erblassers, Werner Graslaub, der die eingetragene Erbin, Bettina Behrend, ausdrücklich vom Erbe ausgeschlossen hat, erstattet.
Das fortgesetzte Handeln des Oberbürgermeisters erfüllt die Tatbestände der Begünstigung nach § 257 Abs. 1 StGB, Betrug nach 263 Abs. 1 StGB, Rechtsbeugung im Amt nach § 336 StGB, Falschbeurkundung nach § 348 Abs. 1 StGB und darüber hinaus, den Tatbestand der massiven Menschenrechtsverletzung, da sich seine skrupellose Handlungsweise gegen anerkannte DDR-Opfer richtet.

Der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, der für die Fachaufsicht des ehem. Amtes zur Regelung offener Vermögfensfragen, des Bauverwaltungsamtes als auch des Liegenschaftsamtes verantwortlich zeichnet, begünstigt offensichtlich und vorsätzlich schon seit 1990 das ausschließliche Gewinnstreben des Immobilienspekulanten, des KOR a.D. beim BKA, Herr Joachim Dillmann, um der Restitutions- und Investitionsantragstellerin,Claudia May, nicht nur ihre selbstständige Erwerbstätigkeit, sondern nunmehr auch noch ihren Wohn- und Grundbesitz zu vernichten.
Herr Ruge ist nicht bereit, dass Grundstück, das von dem rechtswidrig begünstigten Spekulanten für NULL-DM erlangt wurde, zu sichern.
Die Plakatierung am Haus erfolgte erst nach der Ankündigung der Zwangsräumung durch den begünstigten Spekulanten und der Versagung des Rechtsschutzbedürfnisses durch die beteiligten Behörden und stellt damit Notwehr i.S.d. §§ 15 und 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zur Verhinderung weiterer Straftaten und bisher verhinderter Aufklärung dar, da die Grundstücks-und Kaufpreissicherung, die pflichtgemäß vom Oberbürgermeister wahrzunehmen wäre, von diesem schriftlich abgelehnt ist.

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident, ein Oberbürgermeister, der mit derart
unglaublichen Methoden gegen anerkannte DDR-Opfer im Rechtsstaat 10 Jahre nach dem Fall der Mauer weiterhin vorgeht, ist mit seiner Mitgliedschaft eine Schande für die CDU.
Ich beantrage deshalb, das Parteiausschlußverfahren gegen den Oberbürgermeister, Herrn Manfred Ruge, umgehend einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Cl. May

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