| Archiv |
| Presseerklärung von Claudia May |
| Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Berlin
vom 21. Januar 1999 in Sachen DDR/SED-Unrecht - Klageabweisung - |
|
| (Az.: BVerwG 3 C 5.98 und 3 C 6.98) | |
|
Es bewahrheitet sich zum zweiten Mal in diesem Deutschland; Täter muss man sein, um im Rechtsstaat für Staatsverbrechen noch belohnt zu werden. Erich Mielke, ehemaliger Minister des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit, erhält nicht nur eine Haftentschädigung für den Zeitraum der Untersuchungshaft wegen der Mauerto-ten, sondern auch die Erstattung seiner Anwaltskosten in Höhe von mehreren 10.000,00 DM; berichtete MDR-Aktuell am 5. Januar 1999 um 19.30 Uhr. Während die Opfer von DDR/SED-Unrecht vergeblich um Wiedergutmachung kämpfen, aus Kostengründen ihre langwierigen Gerichtsverfahren durch die Instanzen aufgeben müssen, zu Sozialfällen degradiert werden, verdient die ehemalige DDR-Elite zum zweiten Mal an ihren Verbrechen. Dagegen müssen Opfer, die noch nicht aufgegeben haben, wie die Geschwister May, zum zweiten Mal gegen staatliches Unrecht kämpfen; diesmal im "Rechtsstaat". Die beantragte Prozesskostenhilfe zum Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Nichteinbeziehung der Fallgruppe "Verfolgte Schüler" in den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich und in die sozialen Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz u.s.w.) wurde mit den mangelnden Erfolgsaussichten aufgrund der bestehenden Gesetzeslage verweigert. Im Weiteren stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Menschenhandels mit dem Vater bzw. des Nicht-Mit-Freikaufs einer schwerkranken Mutter mit zwei minderjährigen Kindern und infolge Ausübung von Sippenhaft an den zurückgebliebenen Familienangehö-rigen durch das DDR-Regime. Nach geltendem BRD-Recht wurde der Menschenhandel (Freikauf) mit politischen Häftlin-gen ohne gesetzliche Grundlage vollzogen; mit Bezug auf Artikel 116 Grundgesetz waren auch die Familienangehörigen freizukaufen. Demzufolge ist dem Gesetzgeber Bundesrepublik Deutschland selbst unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Konformität gesetzloses Handeln anzulasten, deren gravierende und fortdauernde Folgen für die nicht-mit-freigekauften Überlebenden nunmehr durch die zur Unabhängigkeit verpflichtete Judikative für Recht erklärt werden sollen? Der zeitgeschichtlichen Dokumentation "Freikauf " des Staatssekretärs a. D. Ludwig A. Rehlinger und der STASI-Dokumentation "Die geheimen Anweisungen zur Diskriminierung Ausreisewilliger" ist zu entnehmen, dass eine vorherige weitgehende Prüfung der familiären Situation und der Mit-Freikauf der Angehörigen eine Grundvoraussetzung für den eigentli-chen Menschenhandel zwischen Ost und West war. Von den Bundestagsabgeordneten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden während der 12. und 13. Legislaturperiode zahlreiche Gesetzesanträge zur umfassenden Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze eingebracht, u. a. BT-Drs. 13/1619; 13/2838; 13/3038; 13/4162, die fast ausnahmslos aus fiskalischen Erwägungen von der bis dato regierenden CDU/CSU- und FDP-Koalition zu Fall gebracht wurden. Die bestehenden SED-Unrechtsbereinigungsgesetze sind selbst nach Aussage namhafter Bundestagsabgeordneter schlechte Gesetze und müssen novelliert werden (Gerald Häfner, Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Christa Nickels u. a. in der 86. Bundestagssitzung der 13. Legislaturperiode). Der dringende Handlungsbedarf wurde von den nunmehr Regie-rungsverantwortung tragenden Koalitionspolitikern immer wieder gefordert; zuletzt in der MDR-Sendung "Ein Fall für Escher" am 1. Oktober 1998 vom SPD-Abgeordneten, Herrn Rolf Schwanitz, dem amtierenden Staatsminister für die neuen Bundesländer! Ob die Geschwister May, Opfer des kriminellen Menschenhandels des Mittäters Bundesre-publik Deutschland, sich endgültig vom Rechtsstaat verabschieden müssen, bleibt abzuwar-ten. Denn die Regierungskoalition wird ihre Glaubwürdigkeit durch eine umfassende Ände-rung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die auch die Fallgruppe "Verfolgte Schüler" und gravierende Einzelschicksale in eine angemessenen Entschädigungsregelung nach Arti-kel 17 i.V.m. Artikel 18 Einigungsvertrag einbezieht, erst noch beweisen müssen! Vom Ergebnis der vorgesehenen Novellierungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze wird es abhängen, ob das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden müssen. Diesen Verrat an den Opfern der DDR/SED-Diktatur durch den freiheitlich demokrati-schen "Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland" werden wir nicht hinnehmen! |
|
|
|
|
| Claudia May |
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |