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Offener Brief von Claudia May
Rentenrechtlicher Ausgleich für DDR-Opfer
 

Claudia May, Erfurt
21.April 2001-04-22

Offener Brief

Herrn
Bodo Ramelow
Mitglied der PDS-Fraktion
Im Thüringer Landtag

Rentenrechtlicher Ausgleich für DDR-Opfer
Verhinderte Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit durch Justiz und Politik

Sehr geehrter Herr Ramelow,

für die Übersendung Ihres hervorragenden Redebeitrages aus der letzten Plenarsit-zung zur Rentenproblematik für DDR-Opfer, darf ich Ihnen ganz herzlich danken.
Diese Initiative der PDS können wir nur begrüßen und Ihnen Mut machen, gegen die Anfeindungen der Pharisäer und Scheinheiligen diesen Weg unbeirrt zu gehen.
Ihre offene und schonungslose Argumentation, die unterdrückten Wahrheiten im ehem. Zweigeteilten und die gegenwärtige Situation in diesem Lande beim Namen zu nennen, lässt auf einen tatsächlich gewollten Täter-Opfer-Ausgleich hoffen.

Ich wünschte, die CDU hätte nur ein einziges Mal so klar Position bezogen und auch die entsprechenden Taten folgen lassen. Selbst Frau Vera Lengsfeld musste in der Sendung ZDF-Drehscheibe am 3. Februar 1999 eingestehen, dass die CDU zuwenig für die Opfer getan und „... politisch gravierende Fehler ...“ gemacht habe. Gleichwohl dieses öffentliche Eingeständnis bei den regierenden Politikern im Freistaat Thüringen bis zum heutigen Tag kein h a n d e l n d e s und tatsächliches Umdenken bewirkte. Im Gegenteil, die politisch motivierte Gewalt gegen anerkannte DDR-Opfer erlebt gegenwärtig eine ungeahnte Renaissance und die bekommen wir ausschließlich von den CDU-Verantwortlichen tagtäglich massivst zu spüren.

Die Justiz und die Politik des Rechtsstaates haben in 11 Jahren der Wiederver-einigung Deutschlands wieder bewusst versagt und deshalb hat die PDS jetzt geradezu ein moralisches und ethisches Recht, die Verpflichtung des Rechtsstaates gemäß den Artikeln 17 und 18 des Einigungsvertrages gegenüber den DDR-Opfern einzufordern.
Die Zwiespältigkeit der deutschen, „rechtsstaatlich“ handelnden Politiker und Rich-ter im Umgang mit politisch Verfolgten und Andersdenkenden gehört generell auf den Prüfstand, dazu zählt auch der aus dem öffentlichen Dienst im ehem. Westdeutschland nur wegen der KPD-Mitgliedschaft entfernte Personenkreis.
Denn auch diese Ungerechtigkeit ist im Hinblick auf die beamtenrechtliche Rehabili-tierung der ehem. Vertreter des NAZI-Regiemes und die Fortgewährung der hohen Renten an diese und deren Hinterbliebene so nicht vertretbar.

Im Weiteren muss die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Vermögensgesetzes gerade unter der Prämisse vorliegender Rehabilitierungsbe-scheinigungen dringenst auf den Prüfstand. Die willkürlichen Fehlentscheidungen der Landesämter zur Regelung offner Vermögensfragen und die jahrelange ge-richtliche und finanzielle Inanspruchnahme von SBZ- und DDR-Opfern, die Versa-gung des Rechtsanspruches durch die deutsche Justiz und Politik sind in Bezug auf die jüngst ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichtes Weimar – Az.: 5 K 748/93.We – und des Kammergerichts Berlin – Az. 30 O 37900 – von besonderer Bedeutung.

Vom Begriff SED-Unrecht haben wir uns insofern distanziert, dass von DDR-Unrecht, an dem die ehem. Blockparteien – auch die CDU – genauso beteiligt waren, gesprochen werden muss. Denn unser Vater wurde von den eigenen CDU-Blockparteifreunden in der DDR wegen seiner aufrechten Haltung und Gesinnung aus der Partei ausgeschlossen. Es war also nicht die SED, sondern die CDU-Blockpartei der DDR, die entscheidend zur Verfolgung und Zerstörung unserer Familie und unseres Lebens beigetragen hat. Auch der Nur-Freikauf unseres Vaters und die Auslieferung der Restfamilie an das DDR-Regime geht auf das Konto der CDU.
Auf die öffentliche Entschuldigung der CDU warten wir noch immer.

Auch unsere gegenwärtige Situation, die repressiven staatlichen Maßnahmen des Vermögensentzuges, die mit der rechtswidrigen Rückübertragung am 13. September 1991 eingeleitete, gezielte Verhinderung und Zerstörung meiner selbstständigen Erwerbstätigkeit und jetzt vorgesehene Zwangsräumung müssen wir ausschließlich der CDU anlasten. Denn es sind wieder nur die CDU´ler in den Ämtern und politischen Positionen, die gegen uns gemeinschaftlich erneut seit nunmehr wieder 11 Jahren agieren und es ist u.a. auch der Personenkreis, der bereits hervorragend im DDR-System etabliert war und von der West-CDU – ungeachtet der DDR – Karierre mit offenen Armen aufgenommen wurde.
Diese Erkenntnis ist erdrückend, weil wir von unseren Eltern nicht nur im christlichen Sinne erzogen wurden, sondern unsere Eltern auch bedingungslos an diese Partei geglaubt und dafür ihr Leben geopfert haben.

Aufarbeitung und Vergangenheitsbewältigung ist bei der CDU mehr als dringendst angesagt.; die Zeiten der demagogischen Ablenkungsmanöver und der Gebrauch von Klassenkampfparolen zur Ablenkung von den eigenen fortgesetzten menschen-feindlichen Handlungen gegen anerkannte DDR-Opfer sind vorbei.

Ihrer Meinung und Haltung zur „Ehrenpension“ stimmen wir in allen Punkten zu – Auschwitz ist das Schrecklichste, was Deutsche jemals Menschen antun konnten. Darüber hinaus beinhaltet der von der CDU-Bundestagsfraktion durch Herrn Nooke eingebrachte Entwurf eines 3. Unrechtsbereinigungsgesetzes gravierende Mängel und neue Ungerechtigkeiten.
Die Staffelung des Pensionsanspruches nach den zuerkannten Verfolgungsjahren fehlt und die Zahlungsbegrenzung auf 10 Jahre für den Personenkreis, der noch nicht das 55. Lebensjahr überschritten hat, halten wir schlichtweg für einen Skandal.
Mit einer solchen Selektierung nach Alter innerhalb der Opfergruppen wird genau der Personenkreis, der schon im Kindesalter als Schüler vom DDR-Unrecht nachhaltig betroffen war, weil in die Schul-, Ausbildungs- und Erwerbsbiografie aus politisch motivierten Gründen mit reversiblen Folgen eingegriffen wurde, wiederum unverhältnismäßig benachteiligt.
Im Übrigen plädieren wir in extremen Einzelfällen, auch aufgrund der Erfahrungen mit sogenannten Opfern, für Eizelfallentscheidungen wir nach 1945 in den Fällen Eugen Gerstenmeyer und Willy Brandt bewirkt.

Grundsätzlich ist die entsprechende Zuerkennung von Rentenentgeltpunkten analog der gesetzlichen Regelung des Bundesentschädigungsgesetzes zum Ausgleich nicht gewährter Ausbildung und vorenthaltener Berufschancen in Verbindung mit den zuerkannten Rehabilitierungszeiten eine wirklich akzeptable und gerechte Lösung.
Das Sachsenmodell der Einmalentschädigung für die verfolgten Schüler ist so nicht annehmbar, da es die Betroffenen endgültig zu Almosenempfängern degradiert.

Darüber hinaus gilt nach unserem Dafürhalten auch für DDR-Opfer, über den erst jetzt bekanntgewordenen Verdacht einer abgegebenen IM-Verpflichtungserklärung, der Zugehörigkeit zum ehem. MfS-Wachregiment, einer ehem. Tätigkeit in der Akademie der Wissenschaften nicht nur hinwegzusehen und sogar die Opferberatung diesen Personen zu überlassen. Dass derart umstrittene „Opfer“ und „Bürgerrechtler“ das uneingeschränkte Vertrauen und die Unterstützung der CDU und der Thüringer Landesregierung genießen, während die ehem. Landtagsabgeordnete, Frau Almut Beck, gegen den Entzug des Landtagsmandats Rechtsmittel einlegen musste, ist nicht vertretbar und sollte deshalb auch offen angesprochen werden.

Wir können Sie, sehr geehrter Herr Ramelow, und die PDS-Fraktion in ihrer bundesweit und einmalig beachtlichen Initiative nur bestärken. Nennen Sie die Sachverhalte und Zusammenhänge, die in diesem deutschen Rechtsstaat weiterhin verschwiegen werden sollen und zu Lasten der Betroffenen, des Bürgers gehen, selbst gegen ungebührliche Zwischenrufe im Thüringer Parlament immer wieder beim Namen.
Vielleicht ist dann auch in der CDU endlich mal ein Abgeordneter bereit, öffentlich, z.B. den Fall der Geschwister May schonungslos anzusprechen – denn das Bekennen und der Mut zur Wahrheit kann nicht nur von der PDS gefordert werden.
Gerade die CDU muss sich schwerwiegende und menschenfeindliche Unterlassungen in Bezug auf die Aufarbeitung der eigenen Partei-vergangenheiten und neuerlichen
-karierren zurechnen lassen.

Mit herzlichen Grüßen

gez. Unterschrift

Ihre Geschwister
Claudia und Michael May

 
Claudia May
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