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| Offener Brief von Claudia May |
| "Im Namen des Volkes - unfehlbare Macht und Verantwortung der Richter"? | |
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Am 28. April 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe über den Bestandsschutz der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR. Begründung: Am 21. Januar 1999 entschied das Bundesverwaltungsgericht Berlin (Az.: BVerwG 3 C 5.98 und 3 C 6.98) gegen die Fallgruppe "Verfolgte Schüler", gegen die Opfer von DDR-Unrecht. Auszugsweise Beschlussbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes Berlin: ..."Die von ihm/ihr als Schüler/in erlittenen Diskriminierungen - und nur diese bil-den den Gegenstand des Rechsstreits - waren nicht berufsbezogen." ...
... "Vom Prinzip her ist es ebenfalls sachgerecht, daß die Ausgleichsleistungen für verfolgte Schüler nach Art einer Naturalrestition an dem von ihnen erlittenen Ausbildungsdefizit ansetzt und dieses auszugleichen sucht. Der Gesetzgeber setzt damit im wesentlichen das Förderungssystem fort, das bereits vor dem Beitritt für Aussiedler und Zuwanderer, die durch Bildungsdiskriminierung Nachteile erlitten hatten, bestanden hat." ... ... "Dabei ist davon auszugehen, daß dem Gesetzgeber bei der Entschädigung nicht im Bereich seines damaligen Staatsgebietes begangenen staatlichen Un-rechts weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt (Beschluß vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 3 B 60.96 - Buchholz 115 Nr. 6). Bei der Bemessung von Wie-dergutmachungsleistungen darf er in diesem Rahmen auch darauf Rücksicht nehmen, welche finanziellen Möglichkeiten er unter Berücksichtigung der sons-tigen Staatsaufgaben hat (BVerfG, Urteil vom 23. April 1919 - 1 BvR 1170 u.a. - BVerfGE 84, 90 130)." ... Hehlerischer und staatsfeindlicher Menschenhandel - Freikauf von politischen Häftlingen - zwischen dem DDR-Unrechtsregime (§ 105 StGB/DDR) und dem frei-heitlich demokratischen Rechtsstaat (Art. 116 GG) unter Außerachtlassung der familiären Versorgungsansprüche und deren fortwirkenden Folgen für die Überlebenden. Dieses gesetzlose Handeln vonseiten der BRD und gesetzwidrige Handeln vonseiten des DDR-Regimes deklarieren die Richter auch als eine nicht zu beanstandende bzw. nicht zu überprüfende Rechtsposition! Diese nicht nachvollziehbaren Rechtsnormen werden von den Politikern des Deut-schen Bundestages insoweit mitgetragen, dass mit dem Bundesratsbeschluss vom 24. September 1999 zur "angemessenen" Entschädigung von DDR-Verfolgten in Anlehnung an das Vertriebenenzuwendungsgesetz nur noch für eine Einmalentschädigung in Höhe von 4.000,00 DM, votiert wurde. Die in einem Entwurf vorgesehene Übertragbarkeit der Kapitalentschädigung auf die unmittelbar mitbetroffenen Familienangehörigen wurde fallengelassen. 4.000,00 DM für politische Verfolgung und eine durch staatliche Willkür unwider-ruflich zerstörte, persönliche und berufliche Biografie. Wo befindet sich die deutsche Rechtsprechung, Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Internationalen Gerichtshof! |
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| Claudia May |
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