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Claudia May
Gespräch im MDR: "Beruflich Benachteiligte" und die "Verfolgten Schüler"
BITTE SOFORT AUF DEN TISCH !
An die Fraktion des Deutschen Bundestages
und des Thüringer Landtages

24. Juni 2001
Gespräch am 22. Juni 2001 um 19.oo Uhr im MDR "Thüringen Journal"

Sehr geehrte Damen und Herren,

die "Beruflich Benachteiligten" und die "Verfolgten Schüler" sollen nunmehr eine Rentenaufbesserung erfahren.
Für die "Beruflich Benachteiligten" soll danach das Einkommen vor Beginn der Verfolgungszeit zugrunde gelegt und für die "Verfolgten Schüler" pauschal bis zu 6 Jahren Ausbildungszeiten zuerkannt werden; eine mehr als unzureichende Entscheidung!
Der Ansatz dieser gepriesenen Gesetzesnovellierung birgt schon wieder eine ungerechtfertigte Benachteiligung. In der Regel kann das erzielte Einkommen vor Beginn der Verfolgungszeit niedriger als nach der Verfolgungszeit sein.
Das höhere Einkommen v o r oder n a c h der Verfolgungszeit müsste also angesetzt werden. Darüber hinaus ist die Anerkennung von nicht absolvierten Ausbildungszeiten von 3 bis zu 6 Jahren für "Verfolgte Schüler" mehr als auslegungsbedürftig, da diese bei nachgeholten Ausbildungszeiten ohnehin bereits zuerkannt wurden.
Das heißt, wem die Erstausbildung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetzen aufgrund seiner durch die Verfolgungsmaßnahmen eingetretenen gesundheitlichen Schädigungen versagt bleibt, kann Ausbildungszeiten bis zu 6 Jahren nicht nachweisen.

Die generelle Einbeziehung der "Verfolgten Schüler" in den § 1 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes, die sowohl den Anspruch auf die monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 bei sozialer Bedürftigkeit und den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich nach § 13 bedeuten würden, scheiterten letztlich an der verweigerten finanziellen Länderbeteiligung.
Die Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich an den Entschädigungszahlungen des Bundes zu beteiligen - der Entschädigungscharakter dieser Leistungen wird damit einzig von den Ländern in Frage gestellt und der alleinigen Verantwortlichkeit des Bundes zugeordnet.
Das ist in höchstem Maße mal wieder politisch zwiespältig und ungerecht - zum fortgesetzten Nachteil der Betroffenen - entschieden.
Denn gerade auch der Freistaat Thüringen beharrte vehement auf der gerechten Verteilung, dem Bundes-Länder-Finanzausgleich.
Warum beteiligt sich dann nicht auch der Freistaat Thüringen an dem berechtigten Nachteilsausgleich für die DDR-Verfolgten, um den Entschädigungscharakter dieser Leistungen auch durch die Länder zu begründen ?

Denn die zuerkannten Verfolgungszeiten (fast 27 bzw. 23 Jahre) der Geschwister Claudia und Michael May basieren ausschließlich auf der nachgewiesenen Verfolgung in Thüringen, in Erfurt !

Mit freundlichen Grüßen

gez. Claudia May

 
 
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