BITTE SOFORT AUF DEN TISCH !
An die Fraktion des Deutschen Bundestages
und des Thüringer Landtages
24. Juni 2001
Gespräch am 22. Juni 2001 um 19.oo Uhr im MDR "Thüringen
Journal"
Sehr geehrte Damen und Herren,
die "Beruflich Benachteiligten" und die "Verfolgten
Schüler" sollen nunmehr eine Rentenaufbesserung erfahren.
Für die "Beruflich Benachteiligten" soll danach das Einkommen
vor Beginn der Verfolgungszeit zugrunde gelegt und für die "Verfolgten
Schüler" pauschal bis zu 6 Jahren Ausbildungszeiten zuerkannt
werden; eine mehr als unzureichende Entscheidung!
Der Ansatz dieser gepriesenen Gesetzesnovellierung birgt schon wieder
eine ungerechtfertigte Benachteiligung. In der Regel kann das erzielte
Einkommen vor Beginn der Verfolgungszeit niedriger als nach der Verfolgungszeit
sein.
Das höhere Einkommen v o r oder n a c h der Verfolgungszeit müsste
also angesetzt werden. Darüber hinaus ist die Anerkennung von nicht
absolvierten Ausbildungszeiten von 3 bis zu 6 Jahren für "Verfolgte
Schüler" mehr als auslegungsbedürftig, da diese bei nachgeholten
Ausbildungszeiten ohnehin bereits zuerkannt wurden.
Das heißt, wem die Erstausbildung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetzen
aufgrund seiner durch die Verfolgungsmaßnahmen eingetretenen gesundheitlichen
Schädigungen versagt bleibt, kann Ausbildungszeiten bis zu 6 Jahren
nicht nachweisen.
Die generelle Einbeziehung der "Verfolgten Schüler"
in den § 1 Abs. 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes, die
sowohl den Anspruch auf die monatlichen Ausgleichsleistungen nach §
8 bei sozialer Bedürftigkeit und den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich
nach § 13 bedeuten würden, scheiterten letztlich an der verweigerten
finanziellen Länderbeteiligung.
Die Länder sind grundsätzlich nicht bereit, sich an den Entschädigungszahlungen
des Bundes zu beteiligen - der Entschädigungscharakter dieser Leistungen
wird damit einzig von den Ländern in Frage gestellt und der alleinigen
Verantwortlichkeit des Bundes zugeordnet.
Das ist in höchstem Maße mal wieder politisch zwiespältig
und ungerecht - zum fortgesetzten Nachteil der Betroffenen - entschieden.
Denn gerade auch der Freistaat Thüringen beharrte vehement auf
der gerechten Verteilung, dem Bundes-Länder-Finanzausgleich.
Warum beteiligt sich dann nicht auch der Freistaat Thüringen an
dem berechtigten Nachteilsausgleich für die DDR-Verfolgten, um
den Entschädigungscharakter dieser Leistungen auch durch die Länder
zu begründen ?
Denn die zuerkannten Verfolgungszeiten (fast 27 bzw. 23 Jahre) der
Geschwister Claudia und Michael May basieren ausschließlich auf
der nachgewiesenen Verfolgung in Thüringen, in Erfurt !
Mit freundlichen Grüßen
gez. Claudia May
|