Archiv
Offener Brief von Claudia May
Keine Einflußnahme auf richterliche Entscheidungen, keine Überprüfung o.ä.

Freistaat Thüringen
Justizministerium
D- 99001 Erfurt
Tel. (0361)3795-931

Antwortschreiben v. 17.04.2001
an Frau Claudia May, Erfurt

Sehr geehrte Frau May,

nachdem sich in der strafrechtlichen Sache keine Anhaltspunkte für den Tatbestand der Rechtsbeugung ergeben haben, teile ich Ihnen unter Bezugnahme auf das hiesige Schreiben vom 08.02.2001 (Az. 3132/aE-1/01) mit, dass dementsprechend auch aus dienstlicher Sicht keine Dienstpflichtverletzung festgestellt werden kann.

Unabhängig davon kann eine Überprüfung der Entscheidung durch das Thüringer Justizministerium nicht erfolgen.

Es ist sowohl dem Justizminister als auch der Landesjustizverwaltung grundsätzlich untersagt, Einfluss auf richterliche Entscheidungen zu nehmen, diese zu überprüfen oder gar abzuändern.
Dies folgt aus dem Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit,
der in Artikel 86 Abs.2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und Artikel 97 Abs.1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt ist
und gilt unabhängig davon, ob eine richterliche Entscheidung im Einzelfall "richtig" oder "falsch" ist. Eine Überprüfung obliegt allein den Gerichten im Rahmen des gesetzlichen Rechtsmittelverfahrens.

Ich bitte Sie zu bedenken, dass die Verfassungsgeber gute Gründe dafür hatten, die Justiz vor jeglicher Einflussnahme der Verwaltung und damit auch der Politik zu schützen.
Nur durch die konsequente Teilung der Staatsgewalten und Gewährung der richterlichen Unabhängigkeit kann der Bildung totalitärere
Machtstrukturen vorgebeugt werden.
Diesem für den Rechtsstaat schlechthin unverzichtbaren Ziel haben die Verfassungsgeber grundsätzlich Vorrang gegenüber allen anderen Erwägungen eingeräumt, die vielleicht im Einzelfall für die Zulässigkeit einer Kontrolle der Rechtsprechung durch die Landesjustizverwaltung sprechen könnten.
Sowohl der Justizminister als auch die Landesjustizverwaltung sind an diese verfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Nachricht übermitteln kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Unterschrift
Wolf


 
Claudia May
Datum   siehe auch: Verweise
26.04.2001 Durch kriminelle CDU-Machenschaften erneut ihrer Rechte beraubte Bürger  
       
       
       
Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis