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| Offener Brief von Claudia May |
| Keine Einflußnahme auf richterliche Entscheidungen, keine Überprüfung o.ä. | |
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Freistaat Thüringen Antwortschreiben v. 17.04.2001 Sehr geehrte Frau May, nachdem sich in der strafrechtlichen Sache keine Anhaltspunkte für den Tatbestand der Rechtsbeugung ergeben haben, teile ich Ihnen unter Bezugnahme auf das hiesige Schreiben vom 08.02.2001 (Az. 3132/aE-1/01) mit, dass dementsprechend auch aus dienstlicher Sicht keine Dienstpflichtverletzung festgestellt werden kann. Unabhängig davon kann eine Überprüfung der Entscheidung durch das Thüringer Justizministerium nicht erfolgen. Es ist sowohl dem Justizminister als auch der Landesjustizverwaltung grundsätzlich untersagt, Einfluss auf richterliche Entscheidungen zu nehmen, diese zu überprüfen oder gar abzuändern. Ich bitte Sie zu bedenken, dass die Verfassungsgeber gute Gründe dafür hatten, die Justiz vor jeglicher Einflussnahme der Verwaltung und damit auch der Politik zu schützen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Nachricht übermitteln kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Unterschrift
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| Claudia May |
| Datum | siehe auch: | Verweise | |
| 26.04.2001 | Durch kriminelle CDU-Machenschaften erneut ihrer Rechte beraubte Bürger | ||
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