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Claudia May - 28.04.2004
Wer zieht die Rechtsbrecher unter den Richtern zur Verantwortung?

Sehr geehrter Herr oder Frau Schmied,
besten Dank für Ihre Antwort und Frage. Ich selbst habe im I. Instanzenweg, das Amtshaftungsverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt gewonnen. Dieser ist zwar in Berufung gegangen, die Hoffnung, dass Erfurt das OLG-Verfahren gewinnt, sind äußerst spärlich. Ich habe die Anwälte, die willens sind, den § 38 Abs. 1 BRRG einzufordern und die mit mir das Staatshaftungsverfahren gegen den Freistaat Thüringen verfolgen und die persönliche Haftbarmachung - auch der beteiligten Richter - fordern.
Die Verantwortlichen des Freistaats Thüringen haben all das getan, um den Mut für diesen Kampf aufzubringen.
Am 19. Mai 2004 um 10:00 Uhr Oberlandesgericht Jena wird ein weiteres Verfahren in dem seit 14 Jahren andauernden Prozessen, geprägt von Justizmobbing unter andauernder Rechtsschutzverweigerung verhandelt.
Das parteipolitische Immobilienkartell bestimmt, wem das Erbgrundstück zu übereignen ist. Erbansprüche sind im Freistaat Thüringen zur Makulatur erklärt, wenn der/die Erben diesem Kartell nicht angehören. Wer nicht freiwillig aufgibt, dem werden die Versorgungsleitungen - wie Wasser, Gas, Heizungssysteme etc. - im eigenen Erbgrundstück gekappt. Sein persönliches Eigentum vernichtet wie Pkw's, Garagenausstattungen usw., dem werden die Fäkalien von der darüber liegenden Wohnung in die Wohnung gekippt und ist er dann noch immer nicht bereit, das Feld zu räumen, wird mit körperlicher Gewalt unter polizeilicher Zuhilfenahme die Wohnung beräumt, Inventar aus den Fenstern entsorgt usw. und die "freistaatsfeindlichen" Personen aus ihrem Erbgrundstück zwangsevakuiert.
Das ist Thüringer Rechtsstaatspolitik, praktiziert an den Geschwistern Claudia und Michael May.
Wir haben nichts mehr zu verlieren und deshalb werden wir kämpfen. Also sein Sie nicht verzagt, es gibt in diesem Land noch Menschen, die nicht hinnehmen und deren Rückgrat nicht verbogen ist. Der § 38 Abs. 1 und 2 BRRG legt den Verantwortlichen die Fürsorgepflicht gegenüber den Staatsbürgern auf, Richter das gilt auch für Richter.

Herzliche Grüße
Claudia May

 

 
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