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Claudia May - 28.08.2001
Erkennungsdienstliche Erfassung meines Bruders gegen seinen Willen !
 
BITTE SOFORT AUF DEN TISCH !
EILT SEHR !! per Fax : 28.08.2001, 14.30 Uhr

Herrn
KHM P.
KPI Erfurt
Andreasstr. 38

Az.: 1180-004345-01/7
Vorladung am Mittwoch, dem 29.08.2001 um 9.00 Uhr

Mein Schreiben vom 21. August 2001, Ihr Telefoanruf vom 27. August 2001

Sehr geehrter Herr P.,

Bezug nehmend auf Ihren Telefonanruf in der Ermittlungssache wegen Sachbeschädigung vom 20.12.2000 bis 13.01.2001 in Erfurt verweise ich nochmals auf den Inhalt meines v.g. Schreibens zur Rechtskraft des in dieser Angelegenheit bereits ergangenen AG-Urteils.

Ich teile Ihnen diesen Sachverhalt nochmals mit,
da Sie trotz rechtskräftigen AG-Urteils und
eines durch Sie erkannten nicht eindeutig erklärbaren
angeblichen Tatvorganges, Tatsachenverhaltens und
meinen Bruder - gegen seinen ausdrücklichen Willen -
am heutigen Dienstag, dem 28. August 2001,
e r k e n n u n g s d i e n s t l i c h erfaßt haben und
ich die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens
durch meinen anwaltlichen Vertreter überprüfen lassen werde.

Unabhängig davon beantrage ich die sofortige Löschung dieser erkennungsdienstlichen Erfassung, die Sie gegen meinen Bruder
nur unter Gewalteinwirkung erwirkt haben.

Die von Ihnen darüber hinaus geltend gemachte Notwendigkeit
der Ermittlung wegen Verleumdung und Beleidigung veranlaßt mich zur
G e g e n a n z e i g e wegen vorsätzlicher unwahrer Behauptungen
des KOR a.D. Joachim Dillmann, die auch von meinem Bruder geltend gemacht wurde.

Der eingetragenen Eigentümerin, Frau Marlies Dillmann,
und dem in ihrem Auftrag handelnden KOP a.D. Joachim Dillmann,
die das Grundstück seit nunmehr fast 10 Jahren unentgeltlich nutzen,
den mit den unberechtigten Veräußerern vereinbarten Kaufpreis einschl. angefallener Zinsen, Nutzungsentgelt und Schadensersatz für die vorsätzliche Entmieterung bislang nicht entrichtet oder hinterlegt haben und denen gravierendste Sachbeschädigungen wegen Unterlassung jeglicher Notreparaturen am gesamten Grundstück nachgewiesen sind, kann aufgrund dieser straf- und tatbestanderheblichen Sachverhalte vorsätzlicher B e t r u g unterstellt werden.

Darüber hinaus teile ich mit, dass der BGH Karlsruhe mit
r e c h t s k r ä f t i g e m Beschluss vom 13. Juni 2001
meine Erbenstellung bestätigte.
Damit gelte ich durch höchstrichterliche Feststellung unanfechtbar als
H a u p t e r b i n dieses durch vorsätzliche Unterlassung in fast 10 Jahren schwerst sachbeschädigten Grundstücks der Anzeigeerstatter Dillmann, da diese nur mit den zwei zu ein Sechstel berechtigten Erben den Kaufvertrag schlossen und bisher keinerlei Gegenleistung erbrachten.
In Abwägung der zur Anzeige durch die Anzeigeerstatter Dillmann oder deren Vertreter gebrachten u n w a h r e n Anschuldigungen und der nachgewiesenen tatsächlichen Tatbestände, der vorsätzlichen gravierensten Sachbeschädigungen und Unterlassungen durch diese etc.
empfehle ich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich.

Darüber hinaus liegt Ihnen mein umfassendes Zeugenvernehmungsprotokoll mit Beweismitteln vom 5. September 2000 vor.

Im Weiteren teile ich Ihnen nochmals mit, dass ich seit längerem arbeitsunfähig erkrankt bin und schon deshalb eine Vorladung durch Sie nicht gerechtfertigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Unterschrift
(Claudia May)

Tel./AB/Fax: 0361-37 33 973


 
BITTE SOFORT AUF DEN TISCH !
EILT SEHR !! per Fax : 28.08.2001, 14.30 Uhr

Herrn
KHM P.
KPI Erfurt
Andreasstr. 38

Az.: 1180-004345-01/7
Vorladung am Mittwoch, dem 29.08.2001 um 9.00 Uhr

Mein Schreiben vom 21. August 2001, Ihr Telefoanruf vom 27. August 2001

Sehr geehrter Herr P.,

Bezug nehmend auf Ihren Telefonanruf in der Ermittlungssache wegen Sachbeschädigung vom 20.12.2000 bis 13.01.2001 in Erfurt verweise ich nochmals auf den Inhalt meines v.g. Schreibens zur Rechtskraft des in dieser Angelegenheit bereits ergangenen AG-Urteils.

Ich teile Ihnen diesen Sachverhalt nochmals mit,
da Sie trotz rechtskräftigen AG-Urteils und
eines durch Sie erkannten nicht eindeutig erklärbaren
angeblichen Tatvorganges, Tatsachenverhaltens und
meinen Bruder - gegen seinen ausdrücklichen Willen -
am heutigen Dienstag, dem 28. August 2001,
e r k e n n u n g s d i e n s t l i c h erfaßt haben und
ich die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens
durch meinen anwaltlichen Vertreter überprüfen lassen werde.

Unabhängig davon beantrage ich die sofortige Löschung dieser erkennungsdienstlichen Erfassung, die Sie gegen meinen Bruder
nur unter Gewalteinwirkung erwirkt haben.

Die von Ihnen darüber hinaus geltend gemachte Notwendigkeit
der Ermittlung wegen Verleumdung und Beleidigung veranlaßt mich zur
G e g e n a n z e i g e wegen vorsätzlicher unwahrer Behauptungen
des KOR a.D. Joachim Dillmann, die auch von meinem Bruder geltend gemacht wurde.

Der eingetragenen Eigentümerin, Frau Marlies Dillmann,
und dem in ihrem Auftrag handelnden KOP a.D. Joachim Dillmann,
die das Grundstück seit nunmehr fast 10 Jahren unentgeltlich nutzen,
den mit den unberechtigten Veräußerern vereinbarten Kaufpreis einschl. angefallener Zinsen, Nutzungsentgelt und Schadensersatz für die vorsätzliche Entmieterung bislang nicht entrichtet oder hinterlegt haben und denen gravierendste Sachbeschädigungen wegen Unterlassung jeglicher Notreparaturen am gesamten Grundstück nachgewiesen sind, kann aufgrund dieser straf- und tatbestanderheblichen Sachverhalte vorsätzlicher B e t r u g unterstellt werden.

Darüber hinaus teile ich mit, dass der BGH Karlsruhe mit
r e c h t s k r ä f t i g e m Beschluss vom 13. Juni 2001
meine Erbenstellung bestätigte.
Damit gelte ich durch höchstrichterliche Feststellung unanfechtbar als
H a u p t e r b i n dieses durch vorsätzliche Unterlassung in fast 10 Jahren schwerst sachbeschädigten Grundstücks der Anzeigeerstatter Dillmann, da diese nur mit den zwei zu ein Sechstel berechtigten Erben den Kaufvertrag schlossen und bisher keinerlei Gegenleistung erbrachten.
In Abwägung der zur Anzeige durch die Anzeigeerstatter Dillmann oder deren Vertreter gebrachten u n w a h r e n Anschuldigungen und der nachgewiesenen tatsächlichen Tatbestände, der vorsätzlichen gravierensten Sachbeschädigungen und Unterlassungen durch diese etc.
empfehle ich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich.

Darüber hinaus liegt Ihnen mein umfassendes Zeugenvernehmungsprotokoll mit Beweismitteln vom 5. September 2000 vor.

Im Weiteren teile ich Ihnen nochmals mit, dass ich seit längerem arbeitsunfähig erkrankt bin und schon deshalb eine Vorladung durch Sie nicht gerechtfertigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Unterschrift
(Claudia May)

Tel./AB/Fax: 0361-37 33 973


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