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Archiv |
| Claudia May - 28.08.2001 |
| Erkennungsdienstliche Erfassung meines Bruders gegen seinen Willen ! | |
| BITTE SOFORT AUF DEN TISCH ! EILT SEHR !! per Fax : 28.08.2001, 14.30 Uhr Herrn Az.: 1180-004345-01/7 Mein Schreiben vom 21. August 2001, Ihr Telefoanruf vom 27. August 2001 Sehr geehrter Herr P., Bezug nehmend auf Ihren Telefonanruf in der Ermittlungssache wegen Sachbeschädigung vom 20.12.2000 bis 13.01.2001 in Erfurt verweise ich nochmals auf den Inhalt meines v.g. Schreibens zur Rechtskraft des in dieser Angelegenheit bereits ergangenen AG-Urteils. Ich teile Ihnen diesen Sachverhalt nochmals mit, Unabhängig davon beantrage ich die sofortige Löschung dieser
erkennungsdienstlichen Erfassung, die Sie gegen meinen Bruder Die von Ihnen darüber hinaus geltend gemachte Notwendigkeit Der eingetragenen Eigentümerin, Frau Marlies Dillmann, Darüber hinaus teile ich mit, dass der BGH Karlsruhe mit Darüber hinaus liegt Ihnen mein umfassendes Zeugenvernehmungsprotokoll mit Beweismitteln vom 5. September 2000 vor. Im Weiteren teile ich Ihnen nochmals mit, dass ich seit längerem arbeitsunfähig erkrankt bin und schon deshalb eine Vorladung durch Sie nicht gerechtfertigt ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift Tel./AB/Fax: 0361-37 33 973
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| BITTE SOFORT AUF DEN TISCH ! EILT SEHR !! per Fax : 28.08.2001, 14.30 Uhr Herrn Az.: 1180-004345-01/7 Mein Schreiben vom 21. August 2001, Ihr Telefoanruf vom 27. August 2001 Sehr geehrter Herr P., Bezug nehmend auf Ihren Telefonanruf in der Ermittlungssache wegen Sachbeschädigung vom 20.12.2000 bis 13.01.2001 in Erfurt verweise ich nochmals auf den Inhalt meines v.g. Schreibens zur Rechtskraft des in dieser Angelegenheit bereits ergangenen AG-Urteils. Ich teile Ihnen diesen Sachverhalt nochmals mit, Unabhängig davon beantrage ich die sofortige Löschung dieser
erkennungsdienstlichen Erfassung, die Sie gegen meinen Bruder Die von Ihnen darüber hinaus geltend gemachte Notwendigkeit Der eingetragenen Eigentümerin, Frau Marlies Dillmann, Darüber hinaus teile ich mit, dass der BGH Karlsruhe mit Darüber hinaus liegt Ihnen mein umfassendes Zeugenvernehmungsprotokoll mit Beweismitteln vom 5. September 2000 vor. Im Weiteren teile ich Ihnen nochmals mit, dass ich seit längerem arbeitsunfähig erkrankt bin und schon deshalb eine Vorladung durch Sie nicht gerechtfertigt ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift Tel./AB/Fax: 0361-37 33 973
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