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Offener Brief von Claudia May
 
 
Rechtsstaat ist sanierungsbedürftig "Götter in Schwarz"
 

Justizmobbing: Gesetzesverstöße und Fehlurteile der selbsternannten "Götter in Schwarz"
Eine Staatshaftung für Fehlurteile der Justiz hält eine Leserin aus Erfurt für erforderlich.
Die Wahrheit daß auch Richter wie Politiker und Bürger nicht unfehlbar sind, wird schlichtweg von nicht unerheblichen Kreisen der Justiz negiert.
Fehlurteile und Zulassungsverweigerungen "Im Namen des Volkes" rechtfertigen offensichtlich die zunehmenden Spielarten der von der Politik tolerierten Gesetzesverstöße und Prüfungsverweigerungen der teilweise selbsternannten "Götter in Schwarz". Denn Mobbing ist eine gefährliche gesellschaftliche Verwerfung im gesellschaftlichen Miteinander. Wenn die Mobbingklagen von deutschen Gerichten weiterhin abgewiesen werden, dann sollte das Wort "Justizmobbing" gegen den rechtsuchenden Bürger ernsthaft thematisiert werden.
Denn Richter und Rechtsanwälte, die ihre Berufung ernst nehmen und tatsächlich eine Rechtsprechung "Im Namen des Volkes" durchsetzen wollen, haben es im Rechtsstaat immer schwerer.
Nicht nur die bekannten unheiligen Allianzen zwischen Politik und Justiz, auch die "Schwarzen Schafe" in den eigenen Reihen lassen die Verhandlungen vor Gericht oftmals zum frustrierenden Tagesgeschäft der engagierten Berufenen, die es Gott sei Dank noch gibt, werden.
Aber am schlimmsten trifft es den mündigen Bürger, der sich gegen richterliche Ermessenentscheidungen, unterlssenen Beweissicherungen und Zeugenvernehmungen, ergangene Fehlurteile oder Prüfungsverweigerungen in seinem Namen kaum zur Wehr setzen kann, sondern seine zusätzlichen, doppelt kostenpflichtigen Heranziehungen bei Strafandrohung akzeptieren muß. Denn die Richter werden von den Steuern der Bürger und aus den kostenpflichtigen Verfahren des Rechtsuchenden finanziert, ohne, dass eine unabhängige und kostenfreie Nachprüfung der Qualität ihrer Leistungen möglich wäre!
Dagegen werden schlechte und beanstandete Waren und Leistungen im zivilen Geld-Ware-Leistungsverhältnis in jedem Fall zu Lasten des Verursachers ersatzpflichtig zurückgenommen oder nachgebessert, die Rechtsprechung trifft zumindest in diesem gesellschaftlichen Austauschverhältnis klare Aussagen. Ergo sollte auch in Bezug auf Fehlurteile, mangelnde Leistungen und Prüfungsverweigerungen deutscher Gerichte ein Haftungs- und Rückgabeanspruch des Klägers oder des Beklagten zukünftig nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sein. Das heißt, auch die Judikative, eine der Säulen unseres Rechtsstaates ist sanierungsbedürftig.
Im Anbetracht der endlosen Verfahrensdauer und auch der Zusammenhangsverweigerung in Bezug auf Beiziehung der Nebenverfahren, könnte der noch nicht aufgebende Rechtsuchende den Eindruck gewinnen, allein die Bemühung des Gerichtes durch den Normal-Bürger erfüllt unter Umständen schon den möglichen Straftatbestand der unzulässigen Belästigung einer unfehlbaren, über jeden Zweifel erhabenen Berufsgruppe?
Denn wie wäre es sonst zu verstehen, daß die deutsche Rechtsprechung nicht nur in Mobbingfällen in der Regel abweist und mit offensichtlicher Freude zum Beispiel in den Fällen des rechtswidrigen Eigentums- und Vermögensentzuges immer wieder so ungemein täterfreundlich und opferfeindlich "Im Namen des Volkes" urteilt?
Ein gesetzlicher Strafhaftungsanspruch gegenüber dem geschädigten Bürger nach dem Verursacherprinzip-, ohne, daß dieser wieder in endlose Verfahren eingeklagt werden muß, ist das in Deutschland mehr als überfällig!

Claudia May, Erfurt

 
Claudia May
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