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Beispiele Betroffener - Horst-Wemer Nilges
Schönbohm-Rede beim Wertekongress der Konrad-Adenauer-Stiftung

ABSCHRIFT:

Jörg Schönbohm Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
Minister des Inneren 4467 Potsdam
Stellvertretender Ministerpräsident Tel. (0331) 866-2000
des Landes Brandenburg


Herrn
Horst Nilges 15. März 2001
Am Knickgraben 6

37534 Badenhausen


Sehr geehrter Herr Nilges,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben von Ende Januar.
Es trifft zu, dass ich auf dem Wertekongress der Konrad-Adenauer-Stiftung meiner Rede auch zur Frage der Bodenreform Stellung genommen habe.

Diese Stellungnahme war Ausdruck des politischen Unbehagens und meiner persönlichen Unzufriedenheit mit der nunmehr gegebenen Situation.

Ich bin überzeugt davon, dass unter Hinweis auf die Verhandlungen im Rahmen des Zwei-Plus-Vier-Vertrages den Betroffenen Unrecht widerfahren ist und die rechtsstaatswidrigen Vorkommnisse bei der Bodenreform im Grunde perpetuiert wurde. All die unmittelbar oder mittelbar Beteiligten an diesen Verhandlungen, haben zum Teil öffentlich versichert, dass es zur Frage der Revisibilität der Reform keinerlei Vorbedingungen auf sowjetischer Seite gab das hat auch Gorbatschow in Berlin sinngemäß öffentlich erklärt.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in der Ihnen bekannten Weise entschieden, dass es mit dem Grundgesetz in Einklang stehe,
die damaligen Enteignungen nicht dem im Einigungsvertrag ansonsten herrschenden Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ unterfallen zu lassen.
Allerdings ging auch das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung von einer „conditio sine qua non“ der sowjetischen Seite aus.

Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Entscheidung des obersten deutschen Gerichts sehe ich unabhängig von meiner oben skizzierten Einstellung rechtlich betrachtet keine andere Alternative als die Entscheidung als endgültig hinzunehmen.

Auch politisch halte ich diese Gegebenheit für nicht mehr abänderbar.
10 Jahre nachdem die entscheidenden Pflöcke gesetzt worden sind, werden sich aus Gründen der politischen Opportunität oder auch nur des Desinteresses nur die wenigsten finden, die bereit sind, zugunsten der Betroffenen politisch initiativ zu werden.
Trotz der Einsicht in das Unabänderliche halte ich die getroffenen Entscheidungen für falsch – dies werde ich erforderlichenfalls auch öffentlich vertreten.

Ich hoffe, Ihnen meine Sichtweite zu dieser komplizierten Materie anschaulich gemacht zu haben.

Mit Verständnis für Ihre persönliche Situation und freundlichen Grüßen

SCHÖNBOHM


Anmerkung von Horst Nilges:

Beansprucht die Bundesrepublik Deutschland nicht von sich ein Rechtsstaat zu sein?
Können nicht die Bürger der Bundesrepublik Deutschlandvon den Abgeordneten und den Gerichten erwarten,dass sich diese objektiv, rechtsstaatlich und an Tatsachenorientiert verhalten, bzw. entscheiden?

Kann nicht jeder Bürger des Rechtsstaates Bundesrepublik erwarten,dass auch das höchste Gericht Urteile, welche nachweislich auf falschen Voraussetzungen ergangen sind, von diesem korrigiert werden?

Würde sich nicht jeder Politiker der aus politischer Opportunitätgegenwärtig nichts gegen diesen Unrecht tut, anders verhalten,wenn er von solchem Unrecht selber betroffen wäre?

Wohin soll es führen, wenn in diesem Land der Maßstab des politischenHandelns nicht an Recht, Gerechtigkeit und Tatsachen ausgerichtet ist, sondern an politischer Opportunität?

Wohin soll es führen, wenn (unabhängige?) deutsche Gerichte nicht auf Tatsachen beruhende, sondern an politischen Vorgaben orientierte Urteile fällen und wenn es somit möglich ist, dass die Politik Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen kann?

Horst NILGES

 

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