Archiv
Beispiele Betroffener - Horst-Wemer Nilges
Vom deutschen Rechtsstaat verkauft

Zu: „Bodenreform-Skandal wissenschaftlich belegt“ Land&Forst (42) 16.10.03

Als mittelbar von diesem Politskandal betroffener – unmittelbar ist die Familie meiner Ehefrau betroffen – möchte ich der Land & Forst meinen Respekt und Dank für die nachhaltige Berichterstattung über diesen unglaublichen Skandal – dies ist, wie sich bei anderen Medien zeigt, keine Selbstverständlichkeit – aussprechen. Ich glaube aber, dass die meisten Leser noch gar nicht erfaßt haben, welche politischen und juristischen Ungeheuerlichkeiten sich im Zusammenhang mit dem Privateigentum in den neuen Ländern seid dem Wiedervereinigungsprozeß abgespielt haben und noch immer abspielen!?
Ein Unrechtsbeispiel: Der Großvater meiner Ehefrau – hatte sich gemeinsam mit seinem Bruder in Sachsen parallel zu seiner Erwerbstätigkeit nach Feierabend und an den Wochenenden eine selbstständige Existenz in Form eines kleinen metallverarbeitenden Betriebes aufgebaut (redlich erworbenes Eigentum). Nicht nur die beiden Brüder und ihre Familien, sondern in der Spitze ca. 20 Beschäftigte mit ihren Angehörigen haben in dem Betrieb ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet. 1948 wurde Rudolf Groß von einem deutschen Kommunisten (unkorrekter Weise) bezichtigt, Naziaktivist gewesen zu sein. Auf Basis dieser Bezichtigung wurde er umgehend vom NKWD verhaftet und ohne Anklage und ohne Prozeß sofort interniert. Seine Internierung veranlaßte deutsche Behörden ihm sein Eigentum (Firmenanteil) zu entziehen. Nach Entlassung aus der Haft mußte er in der DDR seinen Lebensunterhalt mit Hilfsarbeiten verdienen. Sein Eigentum hat er bis zu seinem Tod 1969 nicht zurückerhalten. Aufgrund einer in einem Archiv aufgefundenen Gefängniskarteikarte können seine Angehörigen heute beweisen, dass sich Rudolf Groß (wie seiner Familie natürlich bekannt war) nichts hat zu Schulden kommen lassen und sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, Naziaktivist gewesen zu sein, schon damals als haltlos heraus gestellt haben. 1996 wurde Rudolf Groß aufgrund eines entsprechenden Antrags von der russischen Generalstaatsanwaltschaft rehabilitiert.

Mit der Wiedervereinigung setzten seine Angehörigen auf den Rechtsstaat und stellten bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Rückgabe des “enteigneten“ Eigentums. Der Antrag von Behörden dieses “Rechtsstaats“ mit dem Hinweis auf die bestehenden Gesetze und der ergangenen „Rechtsprechung“ als unberechtigt zurückgewiesen. Der deutsche “Rechtsstaat“ hat das Eigentum von Rudolf Groß zu seinen Gunsten verkauft.


Horst Nilges, Badenhausen

 

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis
Senden sie uns ihre Meinung zu diesen Seiten. Spenden sowie Hinweise zu Fundstellen sind uns wilkommen.