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Von Nico Nader am 4. Januar 2001
Die BVVG und TLG als Scharfrichter des Hehlerstaates

Die als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts schlecht getarnte Bundesbehörde BVVG
- direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt-
betreibt ihr schmutziges Geschäft immer offener in reinster Kommunisten-Manier.

Dies liegt wohl hauptsächlich daran, dass sich offensichtlich nach wie vor Menschen aus allen Gesellschaftsschichten dazu bereit erklären, die von der Regierung vorgegebenen hehlerischen Aktivitäten zum Verkauf von gestohlenem Privateigentum an unberechtigte "Kriegsgewinnler" durchzuführen.

Selbstverständlich sind diese Herrschaft allesamt namentlich bekannt und werden sich eines schönen Tages wünschen, sie hätten sich nicht auf diese schiefe Bahn begeben, in etwa so, wie sich das heute viele der einstmaligen Kollaborateure des SED-Regimes gern von ihrer Vergangenheit distanzieren möchten.

Die Zahl der Fälle bei denen die BVVG, teilweise auch unter Zuhilfenahme der Gerichte, darum bemüht ist, wiedereinrichtende Alteigentümer zu behindern und in den Ruin zu treiben, nimmt zu.

Letztendlich arbeitet die BVVG rein nach fiskalischen Beweggründen und dazu ist ihren Mitarbeitern so gut wie jedes Mittel recht.

Hat man erst einmal einen Alteigentümer als Wiedereinrichter über Investitionsleistungen und Investitionszusagen am Haken, dann wird die Daumenschraube angesetzt.-

Vorgehensweise in der Landwirtschaft:

Nach der im Rahmen der Wiedereinrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes vorläufigen Übernahme von Ruinen und teilweise verseuchten Wirtschaftshöfen werden oft solche Grundstücke unter Zurückweisung jeglicher Haftung dem landwirtschaftlichen Wiedereinrichter zu einem den landwirtschaftlichen Rahmen sprengenden Wucherpreis angeboten.

Muss der Wiedereinrichter die Kaufsumme aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen, so werden per Schnellausschreibung Drittbieter aus dem Bereich der Wirtschaft oder dem Gewerbe herangezogen, die zweifellos bei entsprechender Infrastruktur und Verkehrslage Willens und in der Lage sind höhere Kaufpreise zu akzeptieren, als das ein landwirt-schaftlicher Betrieb kann.

In vielen Fällen wird dabei so rigoros, von BVVG und TLG gleicher-maßen, vorgegangen, dass organisch zusammenhörende Wirtschaftsgrund-stücke willkürlich getrennt werden.
Daraus ergeben sich dann groteske Situationen, wie z.B. das Trennen von Grundstücken in einer Art und Weise, die dem Wiedereinrichter den Zugang zu seinem Haus oder anderen Wirtschaftsgebäuden unmöglich machen, weil das Land vor der Haus- oder Scheunentür an einen Dritten verkauft worden ist.

Derartige Vorgänge sind eigentlich zu unglaublich, als dass man sie als wahrheitsgetreu akzeptieren könnte. Leider leben wir im heutigen Deutschland in einem derart unglaublichen Rechtsstaat.

Der wiedereinrichtende Alteigentümer wird anschließend unter Androhung einer abermaligen Zwangsräumung seit dem II Weltkrieg von seinem Wirtschaftshof vertrieben.

So geschehen und nachweisbar!

Vorgehensweise in der Forstwirtschaft:


Die BVVG schreibt im Namen des Staates Forstbetriebe zum Kauf aus und zwar an ein weitgestecktes Interessentenfeld.
Dazu gehörten bis zum Einspruch der Brüsseler EU Behörden:

1. Deutsche Staatsbürger, die bereits zum Zeitpunkt der Wiederver-
einigung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ihren Wohnsitz hatten.
2. Wiedereinrichter von Forstbetrieben auf dem Gebiet der
ehemaligen DDR.
3. Entschädigungsberechtigte aus dem Gebiet der SBZ, die einen forstwirtschaftlichen Betrieb einrichten wollten.

Und zwar in dieser Reihenfolge.


Nach dem Einspruch der EU Behörden gegen die Subventionierung von Landverkäufen an Käufer ohne Entschädigungsansprüche und nach erforderlichen Änderung der Vorschriften zu diesem Komplex durch die Bundesregierung fällt nun der Stichtag der Wohnsitznahme und die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft weg.

Stattdessen wurde das Kaufpreisniveau für alle Berechtigten, also auch diejenigen mit Entschädigungsansprüchen auf eine Maximalsubvention von 35% auf den Verkehrswert festgelegt.

Die neue Position der BVVG nach dieser Änderung hat nun zur Folge, dass auch alle bereits abgeschlossenen Ausschreibungen die noch keinen notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben, unabhängig davon, ob es sich dabei um Entschädigungsberechtigte oder andere Bieter handelte, neu ausgeschrieben werden.

D.h. eine abermalig gravierende Benachteiligung der Entschädigungs- berechtigten die zusätzlich erhebliche Mehrkosten bedeuten, da neue Betriebskonzepte erarbeitet und höhere Kaufpreise akzeptiert werden müssten.

Diese Niederschlagung auch der bereits vor dem Einspruch der EU gewonnen Ausschreibungen durch Entschädigungsberechtigte macht deutlich, dass es der BVVG ungeachtet der hehlerischen Aspekte dieser Vorgehensweise nur auf finanzielle Vorteilsnahme zu Lasten der Alteigentümer ankommt.

Die logische Konsequenz aus diesem Sachverhalt sollte eine rigorose Rücknahme aller Kaufgebote durch Alteigentümer zur Folge haben.

Es bestehen berechtigte Chancen dafür, dass der sogenannte Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland letztendlich doch noch der Hehlerei überführt werden wird.

Ein derartiger Szenario wird allen heute noch triumphierenden "Kriegsgewinnler", die sich skrupellos am Vermögen ihrer Mitbürger bereichert haben, teuer zu stehen kommen und den verlorenen Privatbesitz den rechtmäßigen Eigentümern zuführen, ohne dass dafür Hehlerpreise erpresst werden konnten.

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