| EALG - Presse |
| BVG Pressestelle - 28. 01.2000 |
| Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren "EALG" am 11.April 2000 | |
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Der Erste Senat des BVerfG hat in mehreren
Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend das Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) Termin zur mündlichen Verhandlung auf D i e n s t a g , den 11. April 2000, 10.00 Uhr Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3, 76133 Karlsruhe anberaumt.
Das EALG enthält Regelungen über die Wiedergutmachung für
Vermögensverluste, die im Beitrittsgebiet unter der Verantwortung der
DDR (Art. 1 EALG), unter dem Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht
(Art. 2 EALG) und auf Grund nationalsozialistischer Verfolgung (Art. 3
EALG) eingetreten sind.
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