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Alteigentümer erfuhren erst nach Grundstückserwerb, daß der Boden
nicht mehr Bauland ist
Von Peter Schubert
Es ist still geworden um die Grundstücksbesitzer im früheren Grenzstreifen
um Berlin. Mit dem «Mauergesetz» von 1996, wonach die Enteignungsopfer
ihren Grund und Boden für 25 Prozent des heutigen Wertes zurückkaufen
dürfen, hat die Politik das komplette Bündel an Unrechtsfällen ad acta
gelegt. Eine Interessengemeinschaft um den rührigen Alteigentümer Joachim
Hildebrandt kämpft zwar weiter unverdrossen - und wird auch am Donnerstag
wieder an der Bernauer Straße mit einem Trüppchen Aufrechter «gegen
die Staatshehlerei demonstrieren». Aber was nützt es den Betroffenen,
moralisch im Recht zu sein? Während die Mitglieder der Interessengemeinschaft
«als letzte Hoffnung nun auf die Aufrichtigkeit des Bundesverfassungsgericht
setzen», fühlen sich die ersten inzwischen sogar beim Rückkauf «über
den Tisch gezogen». Hilde und Walter Brackvogel aus Bad Sooden-Allendorf
zum Beispiel. Ihrer Familie gehörte einst ein Siedlungshaus an der Grenze
zwischen Spandau und Falkensee. Nach dem Mauerbau 1961 wurde das Gebäude
an der Risaer Straße 25 abgerissen und das Grundstück endgültig enteignet.
Die Rentner empfanden es zwar ebenfalls «als eine Unverfrorenheit, es
zurückkaufen zu müssen». Doch schon aus ideellen Beweggründen entschieden
sie sich gegen den Marsch durch die Instanzen. Im Juni kauften sie das
Grundstück der zuständigen Oberfinanzdirektion (OFD) in Cottbus ab,
um das Elternhaus Hilde Brackvogels rekonstruieren zu lassen. Daraus
wird wohl nun nichts. Wie fast der gesamte ehemalige Grenzstreifen zwischen
Falkensee und Spandau wurde auch ihr Grundstück bereits am 6. Februar
1998 im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. «Weder die Gemeinde
Falkensee noch die OFD haben uns darüber aufgeklärt», sagt Walter Brackvogel,
«noch am 5. Februar hatte uns das Stadtplanungsamt sogar ausdrücklich
bestätigt, daß es sich weiterhin um Bauland handelt.» «Das war eine
nicht rechtsverbindliche Auskunft, die wir unterdessen revidieren mußten»,
argumentiert die Behörde heute. Gewißheit hätte «nur eine offizielle
Bauvoranfrage» gebracht. Wie die Brackvogels seien von der Grünflächen-Umwidmung
«allein in Falkensee 50 oder 60 Alteigentümer betroffen». In anderen
Kommunen dürfte es «sicher noch weitere Fälle geben». Die Mühe indes,
davon auch die OFD in Kenntnis zu setzen, hat sich offenkundig niemand
gemacht. «Das ist für uns eine rein private Angelegenheit zwischen Käufer
und Verkäufer», meint Petra Christ vom Grünflächenamt Falkensee, «da
hängen wir uns nicht zwischen.» Die OFD, «offenbar froh darüber, überhaupt
noch welche dieser Mauergrundstücke losschlagen zu können», wie Frau
Christ glaubt, verkaufte den Brackvogels ihren Grund und Boden ohne
jede Gewähr. «Den Käufern ist die Lage und der Zustand des Kaufobjektes
bekannt», so die OFD. Einziges Indiz: der für Bauland niedrige Rückkaufpreis.
Doch wer durchsteigt schon, wie Vater Staat seine Courtage auf die von
der DDR geraubten Mauergrundstücke berechnet? Außerdem könnten Brackvogels
auf ausgleichende Gerechtigkeit gehofft haben. Stutzig geworden sind
sie jedenfalls erst im nachhinein, werden nun wohl gegen die OFD klagen
müssen, um den für sie ganz wertlosen Acker wieder loszuschlagen. So
oder so: Aus Sicht der Mauerenteigneten hat sich das Vorstrafenregister
von Vater Staat somit nochmals verlängert - nach Hehlerei nun auch noch
arglistige Täuschung.
Berliner
Morgenpost
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