Presse
Berliner Morgenpost - Montag, 13. August1998
Beim Rückkauf «über den Tisch gezogen»

Alteigentümer erfuhren erst nach Grundstückserwerb, daß der Boden nicht mehr Bauland ist

Von Peter Schubert

Es ist still geworden um die Grundstücksbesitzer im früheren Grenzstreifen um Berlin. Mit dem «Mauergesetz» von 1996, wonach die Enteignungsopfer ihren Grund und Boden für 25 Prozent des heutigen Wertes zurückkaufen dürfen, hat die Politik das komplette Bündel an Unrechtsfällen ad acta gelegt. Eine Interessengemeinschaft um den rührigen Alteigentümer Joachim Hildebrandt kämpft zwar weiter unverdrossen - und wird auch am Donnerstag wieder an der Bernauer Straße mit einem Trüppchen Aufrechter «gegen die Staatshehlerei demonstrieren». Aber was nützt es den Betroffenen, moralisch im Recht zu sein? Während die Mitglieder der Interessengemeinschaft «als letzte Hoffnung nun auf die Aufrichtigkeit des Bundesverfassungsgericht setzen», fühlen sich die ersten inzwischen sogar beim Rückkauf «über den Tisch gezogen». Hilde und Walter Brackvogel aus Bad Sooden-Allendorf zum Beispiel. Ihrer Familie gehörte einst ein Siedlungshaus an der Grenze zwischen Spandau und Falkensee. Nach dem Mauerbau 1961 wurde das Gebäude an der Risaer Straße 25 abgerissen und das Grundstück endgültig enteignet. Die Rentner empfanden es zwar ebenfalls «als eine Unverfrorenheit, es zurückkaufen zu müssen». Doch schon aus ideellen Beweggründen entschieden sie sich gegen den Marsch durch die Instanzen. Im Juni kauften sie das Grundstück der zuständigen Oberfinanzdirektion (OFD) in Cottbus ab, um das Elternhaus Hilde Brackvogels rekonstruieren zu lassen. Daraus wird wohl nun nichts. Wie fast der gesamte ehemalige Grenzstreifen zwischen Falkensee und Spandau wurde auch ihr Grundstück bereits am 6. Februar 1998 im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. «Weder die Gemeinde Falkensee noch die OFD haben uns darüber aufgeklärt», sagt Walter Brackvogel, «noch am 5. Februar hatte uns das Stadtplanungsamt sogar ausdrücklich bestätigt, daß es sich weiterhin um Bauland handelt.» «Das war eine nicht rechtsverbindliche Auskunft, die wir unterdessen revidieren mußten», argumentiert die Behörde heute. Gewißheit hätte «nur eine offizielle Bauvoranfrage» gebracht. Wie die Brackvogels seien von der Grünflächen-Umwidmung «allein in Falkensee 50 oder 60 Alteigentümer betroffen». In anderen Kommunen dürfte es «sicher noch weitere Fälle geben». Die Mühe indes, davon auch die OFD in Kenntnis zu setzen, hat sich offenkundig niemand gemacht. «Das ist für uns eine rein private Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer», meint Petra Christ vom Grünflächenamt Falkensee, «da hängen wir uns nicht zwischen.» Die OFD, «offenbar froh darüber, überhaupt noch welche dieser Mauergrundstücke losschlagen zu können», wie Frau Christ glaubt, verkaufte den Brackvogels ihren Grund und Boden ohne jede Gewähr. «Den Käufern ist die Lage und der Zustand des Kaufobjektes bekannt», so die OFD. Einziges Indiz: der für Bauland niedrige Rückkaufpreis. Doch wer durchsteigt schon, wie Vater Staat seine Courtage auf die von der DDR geraubten Mauergrundstücke berechnet? Außerdem könnten Brackvogels auf ausgleichende Gerechtigkeit gehofft haben. Stutzig geworden sind sie jedenfalls erst im nachhinein, werden nun wohl gegen die OFD klagen müssen, um den für sie ganz wertlosen Acker wieder loszuschlagen. So oder so: Aus Sicht der Mauerenteigneten hat sich das Vorstrafenregister von Vater Staat somit nochmals verlängert - nach Hehlerei nun auch noch arglistige Täuschung.

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