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Senatorin sorgt für teuren Präzedenzfall
Entschädigung für Grundstück
Von Frank Hauke
In der Frage der Entschädigung von ehemals grenznahen Grundstücken will die Senatsfinanzverwaltung einen Präzedenzfall schaffen. Die Erbin eines 800 Quadratmeter großen Grundstücks auf dem so genannten Lennédreieck soll nach Informationen der Berliner Morgenpost entgegen bisheriger Praxis mit 1,2 Millionen Mark entschädigt werden.
Das Lennédreieck am Potsdamer Platz war 1988 im Zuge eines Gebietsaustausches mit Ost-Berlin an Tiergarten gefallen. Im Auftrag der Finanzsenatorin hat ihr Staatssekretär Peter Kurth (CDU) einen Brief an die Erbin geschrieben, in dem die Entschädigung vorgeschlagen wird. Noch in der Übergangsphase bis zur neuen Senatsbildung könnte die Summe bezahlt werden. Die Sache müsste noch dem Senat vorgelegt werden.
Vorausgegangen war die Anweisung der Senatorin, den Fall «hausintern» zu behandeln. Die Finanzverwaltung hatte ihn zunächst abgeschlossen und intern negativ beschieden. Weder ein Anspruch auf Rückgabe noch auf Entschädigung bestehe, hieß es in einem internen Vermerk zur Entscheidung vom April 1999. Dieser wurde von der Vermögensabteilung der Finanzverwaltung angefertigt und von sämtlichen Behördeninstanzen bestätigt - zuletzt von Staatssekretär Kurth, der keine Rechtsgrundlage für eine Entschädigung sah.
Während eines zeitlich nach der Abzeichnung des Vermerkes gelegenen Treffens besprachen sich dann die Senatorin und Kurth sowie die Erbin und deren Anwältin. Frau Fugmann-Heesing, die die Anwältin «aus beruflichen Zusammenhängen» (so Finanzsprecher Dirk Wildt) gut kannte, wies unmittelbar anschließend Kurth an, den Fall im Sinne der Anspruchstellerin finanzverwaltungsintern zu klären. Daraufhin schlug Kurth der Erbin die Entschädigung in Höhe von 1,2 Millionen Mark vor. Frau Fugmanns Sprecher räumt ein, dass es «keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung» gebe: «Es handelt sich um eine Gesetzeslücke. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit Gebietsaustauschgrundstücke übersehen.» Daher haben sowohl das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als auch die Grundstücksabteilung der Finanzverwaltung eine Entschädigung abgelehnt, bestätigte er. Wildt weiter: Um dieses Problem zu lösen, müsse der Bundesgesetzgeber eine Regelung schaffen. «Dies ist nach unserer Einschätzung aber unwahrscheinlich. Daher und weil wir eine Ablehnung der Entschädigung für ungerecht halten, haben wir der Erbin ein Vergleichsangebot unterbreitet.»
Die Entscheidung zugunsten der Erbin hätte für den Steuerzahler tiefgreifende Konsequenzen. Auch andere Erben von Lennédreiecksgrundstükken müssten entschädigt werden. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hat bereits errechnet, dass dies 35 bis 41 Millionen Mark kosten würde.
Berliner Morgenpost
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