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dpa Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 22. November sein Urteil über die Entschädigungsforderungen enteigneter DDR-Alteigentümer. Die Vertreter der insgesamt 40 Beschwerdeführer hatten in der mündlichen Verhandlung am 11. April in Karlsruhe geltend gemacht, durch den finanziellen Ausgleich für ihre Enteignungen seien sie sehr viel schlechter weggekommen als diejenigen, die ihre - inzwischen teilweise sehr wertvollen - Grundstücke zurückerstattet bekommen haben. Dies sei ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte dem entgegengehalten, dass die angespannte Haushaltslage nach der Wiedervereinigung höhere Entschädigungen für enteignete DDR-Alteigentümer ausgeschlossen habe. Durch die Kosten der Einheit sei der Bund «bis an die äußerste Grenze» belastet gewesen. In dem aufwendigen Verfahren geht es vor allem um die Ausgleichsansprüche von Eigentümern, die durch die DDR und zuvor durch die sowjetische Besatzungsmacht enteignet worden sind.
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Berliner Morgenpost
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