Presse
Berliner Morgenpost - 07. 09.2001
VG Potsdam weist Klage auf Rückgabe in Kleinmachnow ab

Hake-Erbe kriegt die Burg nicht wieder
Gericht wies Klage auf Rückgabe von Grundstücken in Kleinmachnow ab
Julia Schmidt

POTSDAM. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag eine Klage von Hans Ulrich von Zimmermann gegen den Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgewiesen. Eine Revision wird nicht zugelassen. Von Zimmermann hatte die Rückgabe seines durch die Bodenreform in Kleinmachnow enteigneten Familienbesitzes gefordert, die das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) abgelehnt hatte. Von 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteignetes Land sei laut Einigungsvertrag von der Rückübertragung ausgeschlossen, stellte auch das Gericht fest.
Große Teile des Ortes betroffen

Das Hake-Geschlecht - von Zimmermanns Vorfahren mütterlicherseits - besaß mehr als 600 Jahre lang große Teile Kleinmachnows. Beim Prozess ging es um 453 Grundstücke auf einem Areal von 106 Hektar. Das Gebiet umfasst neben Brachflächen auch Teile des heutigen Europarks Dreilinden, die Hakeburg, die Neubauernsiedlung und den halben Machnower See. Laut Anwalt Nikolaus Ley habe die Enteignung seines Mandanten durch die Bodenreform nicht dem Besatzungsrecht entsprochen. "Beim Besitz handelte es sich um weniger als 100 Hektar", sagte er. Laut sowjetischem Besatzungsbeschluss wurden neben den Nazi- und Kriegsverbrechern auch Gutsbesitzer ab 100 Hektar enteignet. "Das war eine unzulässige Gleichsetzung."

Ley verwies darauf, dass es bereits zwischen 1945 und 1948 einen regen Briefwechsel zwischen dem damaligen Bürgermeister von Kleinmachnow und dem Landrat von Teltow-Fläming gegeben habe, ob von Zimmermanns Besitz den Bedingungen der Bodenreform unterliege. Nach Abzug des Sees, der Straßen und Wege blieb laut Bürgermeister weniger als diese Fläche. Der Landrat entschied 1948, dass die Enteignung rechtsgültig sei.

"Selbst wenn es nur 90 Hektar wären, das Land fällt unter Bodenreformrecht", sagte Richter Wilfried Hamm. Er verwies auf entsprechende Urteile des Bundesverwaltungs- und -verfassungsgerichts.

Anwalt Stefan von Raumer, Prozessbegleiter des Klägers,
sieht in der Enteignung von Zimmermanns durch die Bodenreform einen "persönlichkeitsverletzenden Unrechtsakt"
sowie einen Verstoß gegen die Genfer Menschenrechtskonvention
und die Haager Landkriegsordnung.

"Er wurde zu Unrecht als Junker und Kriegstreiber verunglimpft", sagte Raumer.

Das deutsche Recht müsse an diese Fälle differenzierter herangehen
und dafür Gesetze schaffen.

Die Anwälte wollen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

"Ich werde keinem etwas tun"

Von Zimmermann wies vor Gericht auf seine traditionelle Verbundenheit mit Kleinmachnow hin.
Er wolle sich für Projekte und Investitionen in der Gemeinde engagieren.
"Ich werde keinem etwas tun, vor mir braucht sich keiner zu fürchten", sagte der 80-Jährige noch vor der Urteilsverkündung.

Das sahen einige anwesende Kleinmachnower anders. "Angst und Unsicherheit herrscht", sagte eine Betroffene. Zum Besitz gehörte auch das Gebiet, auf dem sich heute die Siedlung am Stolper Weg befindet. Dort leben vor allem Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten, die nach der Vereinigung an ihre Alteigentümer rückübertragen worden waren. Betroffen waren damals mehr als 50 Prozent der Einwohner.
In keiner anderen Gemeinde in den neuen Ländern gab es so viele Restitutionsansprüche.
Bis heute sind noch nicht alle Eigentumsverhältnisse geklärt.

Berliner Morgenpost

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