| Presse |
| Berliner Morgenpost - 07. 09.2001 |
| VG Potsdam weist Klage auf Rückgabe in Kleinmachnow ab | |
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Hake-Erbe kriegt die Burg nicht wieder POTSDAM. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Donnerstag eine Klage
von Hans Ulrich von Zimmermann gegen den Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark
abgewiesen. Eine Revision wird nicht zugelassen. Von Zimmermann hatte
die Rückgabe seines durch die Bodenreform in Kleinmachnow enteigneten
Familienbesitzes gefordert, die das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
(AROV) abgelehnt hatte. Von 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone
enteignetes Land sei laut Einigungsvertrag von der Rückübertragung
ausgeschlossen, stellte auch das Gericht fest. Das Hake-Geschlecht - von Zimmermanns Vorfahren mütterlicherseits - besaß mehr als 600 Jahre lang große Teile Kleinmachnows. Beim Prozess ging es um 453 Grundstücke auf einem Areal von 106 Hektar. Das Gebiet umfasst neben Brachflächen auch Teile des heutigen Europarks Dreilinden, die Hakeburg, die Neubauernsiedlung und den halben Machnower See. Laut Anwalt Nikolaus Ley habe die Enteignung seines Mandanten durch die Bodenreform nicht dem Besatzungsrecht entsprochen. "Beim Besitz handelte es sich um weniger als 100 Hektar", sagte er. Laut sowjetischem Besatzungsbeschluss wurden neben den Nazi- und Kriegsverbrechern auch Gutsbesitzer ab 100 Hektar enteignet. "Das war eine unzulässige Gleichsetzung." Ley verwies darauf, dass es bereits zwischen 1945 und 1948 einen regen Briefwechsel zwischen dem damaligen Bürgermeister von Kleinmachnow und dem Landrat von Teltow-Fläming gegeben habe, ob von Zimmermanns Besitz den Bedingungen der Bodenreform unterliege. Nach Abzug des Sees, der Straßen und Wege blieb laut Bürgermeister weniger als diese Fläche. Der Landrat entschied 1948, dass die Enteignung rechtsgültig sei. "Selbst wenn es nur 90 Hektar wären, das Land fällt unter Bodenreformrecht", sagte Richter Wilfried Hamm. Er verwies auf entsprechende Urteile des Bundesverwaltungs- und -verfassungsgerichts. Anwalt Stefan von Raumer, Prozessbegleiter des Klägers, "Er wurde zu Unrecht als Junker und Kriegstreiber verunglimpft", sagte Raumer. Das deutsche Recht müsse an diese Fälle differenzierter herangehen Die Anwälte wollen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. "Ich werde keinem etwas tun" Von Zimmermann wies vor Gericht auf seine traditionelle Verbundenheit
mit Kleinmachnow hin. Das sahen einige anwesende Kleinmachnower anders. "Angst und Unsicherheit
herrscht", sagte eine Betroffene. Zum Besitz gehörte auch
das Gebiet, auf dem sich heute die Siedlung am Stolper Weg befindet.
Dort leben vor allem Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten,
die nach der Vereinigung an ihre Alteigentümer rückübertragen
worden waren. Betroffen waren damals mehr als 50 Prozent der Einwohner. |
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