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Bundesverwaltungsgericht soll prüfen, ob die Partei doch noch
41 Millionen Mark Strafe zahlen muss
Berlin - Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) will das Urteil
des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Rückforderung staatlicher
Mittel in Höhe von 41 Millionen Mark von der CDU aufgehoben hatte,
direkt vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Die
Pressestelle des Bundestags teilte gestern in Berlin mit, die vorliegende
Begründung des Urteils sei nicht überzeugend, und "damit
ist klar, dass es bei diesem erstinstanzlichen Urteil nicht bleiben
kann".
Der Bundestagspräsident forderte die CDU auf, der so genannten
Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht als oberster Instanz zuzustimmen,
die das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits
ausdrücklich zugelassen hatte. Ohne Zustimmung der CDU bliebe nur
der Weg durch die Instanzen, den Thierse im Wahljahr 2002 vermeiden
will. Ein CDU-Sprecher sagte, die Parteiführung werde Thierses
Aufforderung zusammen mit ihren Rechtsanwälten prüfen und
dann eine Entscheidung treffen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Ende Januar Thierses Entscheidung
für rechtswidrig erklärt, gegen die CDU eine Strafe in Höhe
von 41 Millionen Mark zu verhängen. Das Gericht hatte entschieden,
dass die Union mit dem fehlerhaften Rechenschaftsbericht nicht gegen
das Parteiengesetz verstoßen habe, das lediglich einen formal
richtigen Bericht verlange. Es sei nicht Aufgabe des Bundestagspräsidenten,
eine moralische Beurteilung über die Richtigkeit des Berichts abzugeben.
Thierse hatte das Geld aus der jährlichen Parteienfinanzierung
für die CDU gestrichen, weil 18 Millionen Mark der hessischen CDU
im Rechenschaftsbericht der Bundespartei nicht ausgewiesen, sondern
auf schwarzen Konten im Ausland deponiert waren. Die Partei hatte diesen
Betrag erst nach Ablauf der Abgabefrist für den Bericht gemeldet.
Thierse hatte sich bei seiner Entscheidung auf den Auftrag berufen,
die Rechenschaftsberichte bei der Festsetzung der staatlichen Mittel
zu überprüfen.
In der Mitteilung von Thierses Pressestelle hieß es, die Begründung
des Urteils "vermag nicht überzeugend darzulegen, warum es
für die finanzielle Unterstützung einer Partei aus Steuermitteln
gleichgültig sein soll, wenn der Rechenschaftsbericht dieser Partei
wesentliche Teile des Parteivermögens verschweigt". Den maßgeblichen
Gesichtspunkt der Rechenschaftspflicht der Parteien, nämlich die
Transparenz über die Parteifinanzen, lasse das Urteil außer
Acht.
Thierse bat die CDU der Erklärung zufolge, innerhalb einer Woche
über ihre Zustimmung zur Sprungrevision zu entscheiden, bei der
die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG), übersprungen
wird. Ohne Zustimmung der CDU bliebe nur der Weg der Berufung beim OVG
Berlin. "Eine baldige höchstrichterliche Entscheidung würde
es ersparen, dieses Thema auch noch im Wahljahr 2002 öffentlich
behandeln zu müssen", hieß es. Das Bundesverwaltungsgericht
hatte angekündigt, es könnte im Fall der Sprungrevision no
ch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen.
Allerdings wird in Berlin davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit auch
nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht endgültig
ausgestanden ist, sondern eine der Prozessparteien das Bundesverfassungsgericht
anrufen wird. Damit käme das gesamte System der Parteienfinanzierung
auf den Prüfstand der höchsten Richter. rtr/hl
DIE
WELT Online
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