Presse
Die WELT, 02.03.2001
Thierse: Urteil zu CDU-Spenden soll vor Bundesgericht

Bundesverwaltungsgericht soll prüfen, ob die Partei doch noch 41 Millionen Mark Strafe zahlen muss

Berlin - Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) will das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Rückforderung staatlicher Mittel in Höhe von 41 Millionen Mark von der CDU aufgehoben hatte, direkt vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Die Pressestelle des Bundestags teilte gestern in Berlin mit, die vorliegende Begründung des Urteils sei nicht überzeugend, und "damit ist klar, dass es bei diesem erstinstanzlichen Urteil nicht bleiben kann".


Der Bundestagspräsident forderte die CDU auf, der so genannten Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht als oberster Instanz zuzustimmen, die das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ausdrücklich zugelassen hatte. Ohne Zustimmung der CDU bliebe nur der Weg durch die Instanzen, den Thierse im Wahljahr 2002 vermeiden will. Ein CDU-Sprecher sagte, die Parteiführung werde Thierses Aufforderung zusammen mit ihren Rechtsanwälten prüfen und dann eine Entscheidung treffen.


Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Ende Januar Thierses Entscheidung für rechtswidrig erklärt, gegen die CDU eine Strafe in Höhe von 41 Millionen Mark zu verhängen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Union mit dem fehlerhaften Rechenschaftsbericht nicht gegen das Parteiengesetz verstoßen habe, das lediglich einen formal richtigen Bericht verlange. Es sei nicht Aufgabe des Bundestagspräsidenten, eine moralische Beurteilung über die Richtigkeit des Berichts abzugeben.


Thierse hatte das Geld aus der jährlichen Parteienfinanzierung für die CDU gestrichen, weil 18 Millionen Mark der hessischen CDU im Rechenschaftsbericht der Bundespartei nicht ausgewiesen, sondern auf schwarzen Konten im Ausland deponiert waren. Die Partei hatte diesen Betrag erst nach Ablauf der Abgabefrist für den Bericht gemeldet. Thierse hatte sich bei seiner Entscheidung auf den Auftrag berufen, die Rechenschaftsberichte bei der Festsetzung der staatlichen Mittel zu überprüfen.


In der Mitteilung von Thierses Pressestelle hieß es, die Begründung des Urteils "vermag nicht überzeugend darzulegen, warum es für die finanzielle Unterstützung einer Partei aus Steuermitteln gleichgültig sein soll, wenn der Rechenschaftsbericht dieser Partei wesentliche Teile des Parteivermögens verschweigt". Den maßgeblichen Gesichtspunkt der Rechenschaftspflicht der Parteien, nämlich die Transparenz über die Parteifinanzen, lasse das Urteil außer Acht.


Thierse bat die CDU der Erklärung zufolge, innerhalb einer Woche über ihre Zustimmung zur Sprungrevision zu entscheiden, bei der die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG), übersprungen wird. Ohne Zustimmung der CDU bliebe nur der Weg der Berufung beim OVG Berlin. "Eine baldige höchstrichterliche Entscheidung würde es ersparen, dieses Thema auch noch im Wahljahr 2002 öffentlich behandeln zu müssen", hieß es. Das Bundesverwaltungsgericht hatte angekündigt, es könnte im Fall der Sprungrevision no
ch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen.


Allerdings wird in Berlin davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit auch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht endgültig ausgestanden ist, sondern eine der Prozessparteien das Bundesverfassungsgericht anrufen wird. Damit käme das gesamte System der Parteienfinanzierung auf den Prüfstand der höchsten Richter. rtr/hl

DIE WELT Online

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