Presse
Die WELT, 04.10.2001
Für insgesamt 1,8 Mio. DM haben vier ostdeutsche Schlösser die Besitzer gewechselt.

Ostdeutsche Schlösser wechseln die Besitzer


Auktionen

 

Mit 705. 000 DM den höchsten Preis
erzielte bei der Herbstauktion der Deutsche Grundstücksauktionen AG in Berlin das Schloss Beyernaumburg bei Eisleben (Sachsen-Anhalt).
Das Mindestgebot lag bei 250 000 DM.

Das ehemalige Rittergut der Reichsgräfin Rahel Charlotte Vitzhum von Eckstädt aus dem sächsischen Otterwisch erzielte 260. 000 DM.

Zwei Schlösser in Ranzow auf Rügen und Vollratsruhe
(beide Mecklenburg-Vorpommern)
wechselten für 595. 000 DM beziehungsweise 225. 000 DM den Besitzer. DW


PS
Bezahlt man nicht heute bereits für eine ganz normale Eigentumswohnung,
je nach Größe, zwischen DM 225.000.- und DM 595.000.- ?

Wissen die neuen Schlossherren denn nicht, dass sie Hehlerware erworben haben ?
Wer vergreift sich wissentlich an anderer Leute Eigentum ?

Wer sind diese neuen Herren ? Spekulanten ?
Sicherlich jedoch keinesfalls Ehrenmänner !!!!

Auszug aus dem Rechtsgutachten zur Frage der Bodenreform in der SBZ
aus -1956-:

Die Bodenreformgesetze, die mit ihrem Erlass allen Grundeigentümern von einer bestimmten Größe an (100 ha und darüber ) ihren Grund und Boden vollständig entziehen, ohne dass ein Verfahren zur individuellen Schuldfeststellung vorgesehen ist, verstoßen somit gegen den fundamentalen Rechtsstaatsgrundsatz, dass Konfiskationsmassnahmen nur auf Grund eines geordneten Verfahrens vorgenommen werden dürfen. 1)
Die Schwere des Verstosses gegen rechtsstaatliche Grundsätze führt nicht nur zur Fehlerhaftigkeit der Gesetze, mit der Folge vorläufiger Gültigkeit, sondern zu deren Nichtigkeit.
Die Feststellung weiterer Mängel der Gesetze, wie z.B. einen Verstoss gegen den Grundsatz "nulla poene sine lege", erübrigt sich somit.

Es kann somit abschliessend festgestellt werden, dass die Bodenreform-Gesetze der SBZ als Konfiskationsmassnahme gegen den Rechtsstaatsgrundsatz eines vorgängigen, ordnungsgemässen Verfahrens verstossen und deshalb nichtig sind.

(Dieses Rechtsgutachten kann über die "Staatshehlerei" bezogen werden.)

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Was, wenn die neuen Herren ihren Besitz wieder an die rechtmäßigen Eigentümer herausrücken müssen ?

(c) Die WELT online

http://www.welt.de

 

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